Die juristische Presseschau vom 25. Januar 2013: Entschädigung bei Internetausfall – Glücksspiel vor dem EuGH – Französisches Justizdrama

25.01.2013

Internetzugang ist genauso wichtig wie ein Auto - wenn der Anschluss ausfällt, gibt es eine Entschädigung. Das entschied jetzt der BGH. Außerdem in der Presseschau: Der Verkehrsgerichtstag in Goslar, Glücksspiel vor dem EuGH, Werbung für Medikamente, ein mexikanisch-französisches Justizdrama und zum Schluss das Verschwinden des goldenen Butterkekses.

BGH zu Internetzugang: Internetnutzer können eine pauschale Entschädigung verlangen, wenn der Internetanschluss wegen Fehlern beim Anbieter ausfällt. Der Bundesgerichtshof entschied am Donnerstag, dass der Internetzugang zur Lebensgrundlage gehört – ähnlich wie etwa ein Auto. Es kommt deshalb nicht darauf an, ob den Kunden tatsächlich zusätzliche Kosten entstanden sind. Die Höhe der Entschädigung muss nun das Landgericht Koblenz bestimmen. Die SZ (Wolfgang Janisch) und spiegel.de berichten über das Urteil.

Weitere Themen – Rechtspolitik

Verkehrsgerichtstag: Am Donnerstag hat der 51. Verkehrsgerichtstag in Goslar begonnen. Wie die SZ berichtet, nutzte Präsident Kay Nehm die Eröffnung, um ein härteres Vorgehen gegen Radfahrer zu fordern. In einem gesonderten Kommentar kritisiert Jan Heidtmann (SZ), das sei "ungefähr so, als solle Internetkriminalität mit dem Tastentelefon bekämpft werden" – statt schärferer Strafen müsse sich die Verkehrspolitik auf Radfahrer einstellen.

Wahlprüfungsrecht: Der Staatsrechtler Hans-Detlef Horn befasst sich auf der "Staat und Recht"-Seite der FAZ mit dem Gesetz zu Verbesserung des Rechtsschutzes in Wahlsachen, das seit Juli vergangenen Jahres in Kraft ist. Damit kann etwa eine Vereinigung, die nicht als wahlvorschlagsberechtigte Partei anerkannt worden ist, noch vor der Wahl das Bundesverfassungsgericht anrufen.

Studiengebühren: SPD und Grüne hatten für den Fall eines Wahlsieges in Niedersachsen angekündigt, die Studiengebühren abzuschaffen – allerdings müssen sie sich dabei an den bestehenden Vertrag mit den Hochschulen halten, der noch bis Ende 2015 läuft. Die Welt (Thomas Vitzthum) stellt die Rechtslage vor.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 25. Januar 2013: Entschädigung bei Internetausfall – Glücksspiel vor dem EuGH – Französisches Justizdrama . In: Legal Tribune Online, 25.01.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8036/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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