Die juristische Presseschau vom 24. Oktober 2013: Rechte der Opposition – BFH zu Lebenspartnerschaften – Griechische Parteienfinanzierung

24.10.2013

Der 18. Bundestag ist eröffnet. Ist eine Verfassungsänderung zur Sicherung der Rechte der Oppositionsparteien nötig? Außerdem in der Presseschau: BFH zu Gleichstellung von Lebenspartnerschaften, Urteil im Maschseemordprozess, Parteienfinanzierung in Griechenland, und der Unterschied zwischen Hotel und Bordell – in steuerrechtlicher Hinsicht.

Thema des Tages

Rechte der Opposition: Der alte und neue Bundestagspräsident, Norbert Lammert (CDU), hat sich  gegen Forderungen ausgesprochen, die Rechte der potenziellen Oppositionsparteien des neuen Bundestages durch eine Änderung des Grundgesetzes zu stärken. Dieses Ziel sei auch durch eine Kooperationsbereitschaft der beteiligten Fraktionen zu erreichen. Die Welt (Thomas Vitzthum) berichtet.

Die FAZ (Helene Bubrowski) stellt die grundgesetzlichen Bestimmungen zu den Rechten der Mitglieder des Bundestags vor und räumt der Ankündigung Gregor Gysis (Linke), durch eine Klage beim Bundesverfassungsgericht eine Änderung der Verfassung, die "durch neue Umstände grundgesetzwidrig geworden ist" zu bewirken, wenig Chancen ein.

Die SZ (Wolfgang Janisch) informiert in einem historischen Abriss über erfolgversprechendere Wege nach Karlsruhe. Als wichtigstes Instrument der Opposition gelte die Normenkontrollklage, für die Linke und Grüne zusammen nun allerdings nicht antragsberechtigt sind. Angesichts der politischen Konstellation sei die Anzahl der durch Landesregierungen veranlassten Gesetzesprüfungen in der kommenden Legislaturperiode eher niedrig zu veranschlagen. Übrig blieben ein von einer Fraktion oder einem Abgeordneten initiierter Organstreit oder die  Verfassungsbeschwerde, die jedermann offenstehe. Peter Gauweiler (CSU) habe in den letzten Jahren als eine "Art innerfraktionelle Ein-Mann-Opposition" mit diversen Klagen gegen Rettungsschirme bewiesen, dass auch diese Rechtsschutzmöglichkeit politisch wirken könne.

Rechtspolitik

Europa: Die Zeit (Matthias Krupa/Heinrich Wefing) interviewt die EU-Justizkommissarin Viviane Reding. Die Luxemburgerin äußert sich zum vermeintlichen Demokratiedefizit der EU, europäischen Föderalismus, Sanktionsmöglichkeiten gegen Mitgliedsstaaten, in denen die Rechtsstaatlichkeit eingeschränkt wird und der Rolle der Bundesrepublik in Europa.

Korruption: Ausgehend vom Fall des ehemaligen Staatsministers im Kanzleramt und künftigen Daimler-Managers Eckart von Klaeden (CDU) fordert Petra Pinzler (Zeit) verbindliche Regeln für derartige berufliche Veränderungen. Zwar gelte für von Klaeden, gegen den die Staatsanwaltschaft einen Anfangsverdacht der Vorteilsannahme im Amt prüft, die Unschuldsvermutung. Karenzzeiten, wie sie etwa für EU-Kommissare gelten, würden jedoch dazu beitragen, dass "ausnahmslos jeder Wechsel unter Korruptionsverdacht gerät."

Recht auf Privatsphäre: In einem längeren Gastbeitrag für das Feuilleton der FAZ fordern Georg Mascolo, früherer Chefredakteur des Spiegels und Ben Scott, US-amerikanischer Politikberater das "Grundrecht auf Privatsphäre" zurück. Sie erinnern an dessen Normierung in Art. 12 der UN-Menschenrechtscharta sowie Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention und machen Vorschläge zur Erreichung dieses Ziels in Zeiten umfassender Überwachung. Zur Sicherung bestimmter Mindeststandards müsse sich Europa mit der US-amerikanischen Regierung verständigen, es wisse hierbei amerikanische Internetkonzerne, die ihre Marktmacht gefährdet sehen, auf seiner Seite.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 24. Oktober 2013: Rechte der Opposition – BFH zu Lebenspartnerschaften – Griechische Parteienfinanzierung . In: Legal Tribune Online, 24.10.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9874/ (abgerufen am: 05.05.2024 )

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