Die juristische Presseschau vom 24. Oktober 2013: Rechte der Opposition – BFH zu Lebenspartnerschaften – Griechische Parteienfinanzierung

24.10.2013

Recht in der Welt

Griechenland – Parteienfinanzierung: Nach Bericht der Welt (Jens Wiegmann) hat eine breite Mehrheit des griechischen Parlaments eine Änderung des Gesetzes zur Parteienfinanzierung beschlossen. Diese sehe vor, dass staatliche Unterstützung eingefroren werden könne, wenn die Führung einer Partei oder zehn Prozent ihrer Abgeordneten wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung oder wegen terroristischer Taten angeklagt sind, bei einem Freispruch würden die Gelder freigegeben. Vertreter der "Goldenen Morgenröte", der die Neuregelung gelte, kritisierten die Änderung als verfassungswidrig.

Italien – Berlusconi: In Italien soll im Februar ein neuer Prozess gegen den früheren Ministerpräsidenten Silvio Berlusconi eröffnet werden. Die Staatsanwaltschaft Neapel plant den Nachweis der Bestechung von Senatoren, deren Votum 2008 zum Sturz der sozialdemokratischen Regierung Prodi geführt, schreibt die SZ (BAC).

Russland/Niederlande/Greenpeace: Nach Bericht der FAZ (Ann-Dorit Boy) hat Russland es im Fall der inhaftierten Greenpeace-Aktivisten abgelehnt, mit dem von den Niederlanden angerufenen Internationalen Seegerichtshof (ISGH) in Hamburg zusammenzuarbeiten. Die Anklage gegen die im letzten Monat aufgebrachten Aktivisten sei derweil von "bandenmäßiger Piraterie" auf "Rowdytum" abgeschwächt worden.

Iran – Hinrichtung: Ein wegen Drogenhandels Verurteilter überlebte in der vergangenen Woche im Iran seine Hinrichtung. Ein Arzt hatte den Erhängten für tot erklärt, Angehörige jedoch am folgenden Tag das Gegenteil festgestellt. Der Justizminister des Landes erklärte nun, dass eine erneute Hinrichtung "nicht nötig" sei und dem internationalen Image Irans schade, schreibt die taz (Bernd Pickert).

Sonstiges

Berichterstattung über Straftäter: Die Journalistin Canan Topcu (Zeit) fordert in einem Gastbeitrag, bei der Berichterstattung über Straftaten die Herkunft von Verdächtigen unerwähnt zu lassen. Eine Bestimmung des Pressekodexes sehe dies ohnehin vor, wenn kein "begründbarer Sachbezug" der Information zur Tat besteht. Dies sei in der Regel der Fall, oftmals unachtsam aus polizeilichen Pressemitteilungen übernommene Formulierungen trügen jedoch zur Stigmatisierung bestimmter Gruppen bei.

Auskunftsanspruch: Über eine siebenjährige "Recherche-Odyssee" schreibt die FAZ (Marvin Oppong) in ihrem Medien-Teil. Der berichtende Journalist hatte 2006 beim WDR angefragt, ob ein Rundfunkrat geschäftliche Beziehungen zum Sender unterhalten würde. Nach Einschaltung des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, einer über mehrere Instanzen betriebenen Auskunftsklage und einer mutmaßlich durch die Anfrage motivierten Änderung des WDR-Gesetzes erhielt er eine Antwort.

Das Letzte zum Schluss

Ein Bordell ist kein Hotel: Bei Vermietungen einzelner Zimmer in einem Bordell an Prostituierte wird nach einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs der volle Steuersatz fällig. Wie die FAZ (Joachim Jahn) schreibt, würden nach Feststellung des Gerichts in Bordellen Zimmer nicht "für Wohn- oder Schlafzwecke, sondern für gewerbliche Zwecke genutzt", sie könnten sich daher auch nicht auf den für das Beherbergungsgewerbe geltenden ermäßigten Steuersatz berufen.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/mpi

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 24. Oktober 2013: Rechte der Opposition – BFH zu Lebenspartnerschaften – Griechische Parteienfinanzierung . In: Legal Tribune Online, 24.10.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9874/ (abgerufen am: 18.05.2024 )

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