Die juristische Presseschau vom 24. Oktober 2013: Rechte der Opposition – BFH zu Lebenspartnerschaften – Griechische Parteienfinanzierung

24.10.2013

Justiz

EGMR zu Nutzerkommentaren: Der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zur Haftung eines Newsportals für rechtswidrige Kommentare seiner Nutzer von vor zwei Wochen analysiert Markus Sehl für lto.de. Dabei werden auch die Auswirkungen der Entscheidung für deutsche Seitenbetreiber untersucht und als eher gering eingeschätzt.

BAG zu Kündigungsgrund Haft: Rechtsprofessor Christian Rolfs (blog.beck.de) berichtet über ein jetzt veröffentlichtes Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom Mai. Das Erfurter Gericht entschied, dass die Kündigung eines Arbeitnehmers, der wegen Untersuchungs- und zu erwartender Strafhaft seine Arbeitsleistung über einen erheblichen Zeitraum nicht erbringen kann, sozial gerechtfertigt sein kann.

BFH zu Homo-Gleichstellung: Einer in eingetragener Lebenspartnerschaft lebenden Frau steht ein rückwirkender Kindergeldanspruch auch für die in den gemeinsamen Haushalt aufgenommenen Kinder ihrer Partnerin zu. Dies entschied der Bundesfinanzhof in entsprechender Anwendung der für die Ehe geltenden Bestimmungen nach Bericht der Welt (Kathrin Gotthold). Auch lto.de berichtet.

OLG München – NSU-Prozess: Der Prozess gegen Beate Zschäpe und andere vor dem Oberlandesgericht München wurde mit Zeugenvernehmungen zum Mord an Mehmet Turgut fortgesetzt. Bereits eine Woche nach der Tat im Februar 2004 habe die ermittelnde Rostocker Polizei einen ausländerfeindlichen Hintergrund ausgeschlossen, schreibt die SZ (Tanjev Schultz). Stattdessen sei vermeintlichen kriminellen Aktivitäten des Opfers, das Jahre zuvor in der Türkei seine Personalien mit seinem Bruder getauscht habe, nachgegangen worden. Den Hintergrund des Namenstauschs erklärt Holger Schmidt (SWR-Terrorismus-Blog).

LG Hannover zu "Maschseemord": Das Landgericht Hannover hat den Angeklagten im sogenannten "Maschseemord"-Prozess wegen Tötung aus Mordlust zu 12 Jahren Haft verurteilt und in die Psychiatrie eingewiesen. Der Täter hatte nach Auffassung des Gerichts eine Prostituierte erstochen, nachdem sie sich über seine rechtsradikale Gesinnung lustig gemacht hatte, anschließend zerstückelt und in den Maschsee geworfen, schreibt die taz-Nord (Andreas Speit).

LG Hannover - Christian Wulff: Auf eine Kritik von Wolfgang Kubicki (FDP) an Aufwand und Umfang der vor dem Landgericht Hannover anberaumten Verhandlung gegen den ehemaligen Bundespräsidenten Christian Wulff (CDU) wegen Vorteilsannahme antwortet Rechtsanwalt Claudio Helling (wp.rechtsanwalt-helling.de). 

Suhrkamp: Nach Darstellung der Welt (Sven Clausen) beabsichtigt der Minderheitsgesellschafter des Suhrkamp-Verlages, Hans Barlach, gegen die am Dienstag erfolgte Annahme des Insolvenzplanes des Hauses nicht in Berufung zu gehen. Seine neuen Rechte als Aktionär wolle er hingegen voll ausschöpfen, auch die vor einigen Wochen erhobene Verfassungsbeschwerde gegen das neue Insolvenzrecht, in den Worten Barlachs von der Suhrkamp-Leitung zu einer "Scheininsolvenz" genutzt, würde weiter betrieben.

Kommunalaufsicht zu Steuernachlass: Die schleswig-holsteinische Kommunalaufsicht hat den von der Kieler Oberbürgermeisterin Susanne Gaschke (SPD) einem Mediziner gewährten Steuernachlass in einem Gutachten als rechtswidrig gewertet. Wie die SZ meldet, hätten die Voraussetzungen einer Eilentscheidung nicht vorgelegen, zudem seien weder abgaben- noch beihilferechtliche Vorgaben erfüllt gewesen.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 24. Oktober 2013: Rechte der Opposition – BFH zu Lebenspartnerschaften – Griechische Parteienfinanzierung . In: Legal Tribune Online, 24.10.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9874/ (abgerufen am: 18.05.2024 )

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