Die juristische Presseschau vom 24. Juni 2016: Briten für Brexit/ BVerwG gegen DIHK-Lob­by­ismus / Deut­sch­lands beste Kanz­leien

24.06.2016

Justiz

BVerwG zu DIHK-Lobbyismus: Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem nun veröffentlichten Urteil entschieden, dass der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) sich mit allgemeinpolitischen Aussagen zurückhalten müsse, soweit es nicht um Themen geht, die mit der Wirtschaft im jeweiligen Kammerbezirk zu tun hätten. So seien Aussagen von DIHK-Vertretern etwa zu Mindestlohn oder Mütterrente nicht von der Kammerkompetenz gedeckt. Diese übernehmen hoheitliche Aufgaben – etwa die Abnahme von Ausbildungsprüfungen – wobei ihnen keine Grundrechte zustehen. Geklagt hatte ein Anbieter von Windenergieanlagen und Mitglied in der IHK Nord Westfalen: Nachdem sich der DIHK 2007 gegen den Ausbau erneuerbarer Energien ausgesprochen hatte, hatte das Mitglied klageweise verlangt, dass seine Kammer aus dem Verband ausscheide. Darüber hat nun das Oberverwaltungsgericht Münster zu entscheiden. Dazu berichtet die SZ (Thomas Öchsner).

Separat gibt die SZ (Thomas Öchsner, Wirtschaftsteil) einen Überblick in Frage-Antwort Form darüber, was die Vertreter des DIHK noch sagen dürfen und was die Kammern "sonst so machen".

Heribert Prantl (SZ) kommentiert das Urteil: "Maulkorb, Zensur, Skandal? Gemach!" – Letztendlich stärke die Entscheidung die "Grundrechte der Menschen gegen Staat und Zwangskörperschaften".

BVerfG zu OMT-Programm: Über den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum OMT-Programm der EZB und den langen Weg dahin spricht mit swr.de (Gigi Deppe) sehr ausführlich der Berichterstatter im Verfahren Peter Michael Huber: "Unser zentrales Anliegen war es, die europäische Rechtsgemeinschaft zu stärken".

BVerwG zu Schleichwerbung: Die Rechtsanwälte Robert Heine und Martin Bastius besprechen für lto.de ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Verbot von Schleichwerbung im TV vom vergangenen Dienstag, wonach Schleichwerbung auch dann verboten sei, wenn ein Sender auf den Inhalt einer eingekauften Sendung keinen Einfluss nehmen konnte. Erläutert wird der Rechtsrahmen und die zulässigen Möglichkeiten des sogenannten Product Placement.

BGH zu Couponeinlösung: Geschäfte dürfen Coupons oder Rabattmarken auch von anderen Unternehmen einlösen, es liege kein Wettbewerbsverstoß vor, so der Bundesgerichtshof laut lawblog.de (Udo Vetter). Der BGH argumentierte, ein fremder Kundenkreis werde nicht unzulässig betroffen, da Coupon-Empfänger allenfalls zukünftige Kunden seien.

VG Frankfurt zu Exportantrag für Sturmgewehre: Das Verwaltungsgericht Frankfurt (Main) hat gestern entschieden, dass die Bundesregierung nach über zweieinhalb Jahren über den Exportantrag von Heckler & Koch für die Lieferung von Teilen des Sturmgewehres G36 nach Saudi-Arabien entscheiden muss. Das melden FAZ (Susanne Preuß) und zeit.de.

"Deutschlands beste Anwälte": Das Handelsblatt widmet in einem Spezial Deutschlands besten Anwälten zwei doppelseitige Beiträge und veröffentlicht auf handelsblatt.com Rankings mit den besten Kanzleien und Anwälten des Jahres 2016 aufgegliedert nach Fachgebieten. Im Beitrag "Boomendes Geschäft mit der Angst" (Marcus Jung) geht es um die Unterstützung von Unternehmen durch Kanzleien bei der Untersuchung und Aufarbeitung von Skandalen; unter "Zögerlicher Aufbruch ins Digital-Zeitalter" (Désirée Balthasar) wird umfassend analysiert, welche Chancen die Digitalisierung für Wirtschaftskanzleien und neue Berufsbilder bietet, dazu werden knapp sieben vielversprechende Legal-Tech-Firmen vorgestellt.

Einstieg in Großkanzleien: lto.de (Sabine Olschner) befasst sich mit der Frage, wie Juristen in die Großkanzleien kommen und warum es für die Kanzleien heute nicht mehr so einfach ist, die "Top-Juristen" zu bekommen.

StA Oldenburg - Tödlicher Pfleger: Mit dem Fall des bereits wegen zweifachen Mordes verurteilten Krankenpflegers Niels H., der nach Ermittlungen mindestens 33 weitere Menschen getötet hat, befasst sich die BerlZ (Christian Bommarius), dabei insbesondere mit dem Dunkelfeld bei Patiententötungen, das das verschärfte Interesse der Kriminalpolitik finden müsse.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 24. Juni 2016: Briten für Brexit/ BVerwG gegen DIHK-Lobbyismus / Deutschlands beste Kanzleien . In: Legal Tribune Online, 24.06.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19779/ (abgerufen am: 27.04.2024 )

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