Die juristische Presseschau vom 24. Juni 2016: Briten für Brexit/ BVerwG gegen DIHK-Lob­by­ismus / Deut­sch­lands beste Kanz­leien

24.06.2016

Recht in der Welt

Österreich – Wahlanfechtung: Nach den vier Verhandlungstagen mit 90 Zeugen vor dem österreichischen Verfassungsgericht zur Anfechtung des Stichentscheids bei der Bundespräsidentenwahl stehen die Erfolgsaussichten für die Klage der FPÖ alles andere als schlecht, so die SZ (Cathrin Kahlweit) in einem ausführlichen Bericht. Insbesondere die Auswertung der Briefwahlkuverts sei gesetzeswidrig bereits am Wahltag und nicht erst am Folgetag begonnen worden. "Dass sich einer bei der Stimmauszählung an die Vorschriften gehalten hat, ist die Ausnahme, nicht die Regel", resümiert die SZ. Dazu auch zeit.de.

Separat erläutert die SZ (Cathrin Kahlweit), gesetzliche Voraussetzung für den Verwurf sei der Nachweis, dass die festgestellten Fehler tatsächlich Einfluss auf das Ergebnis gehabt haben; allerdings werde damit gerechnet, dass das Gericht die Möglichkeit einer Einflussnahme ausreichen lassen werde. Wiederholt werden müsste dann aber wohl nur der Stichentscheid.

EGMR zu Richterentlassung in Ungarn: Laut der taz (Ralf Leonhardt) hat die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte die Amtsenthebung des obersten ungarischen Richters András Baka durch die ungarische Regierung für unrechtmäßig erklärt. Die Kammer entschied damit über eine von Ungarn eingelegte Berufung gegen eine Entscheidung des EGMR aus 2014.

Russland – Olympia-Sperre: Wie lto.de knapp meldet, will Russland die bereits angedrohte Klage gegen die vom Internationalen Olympischen Komitee (IOC) ausgesprochene Teilnahmesperre für die Sommerspiele in Brasilien in der kommenden Woche beim Internationalen Sportgerichtshof (CAS) einreichen.

USA – Affirmative Action rechtmäßig: Der Oberste Gerichtshof der USA, der Supreme Court, hat im Fall Abigail Fischer die Praxis der "positiven Diskriminierung" im Zulassungsverfahren an der Universität Texas für rechtmäßig erklärt, so spiegel.de. Die Universität, so wie andere auch, berücksichtigen neben Noten die ethnische Zugehörigkeit von Bewerbern im Auswahlprozess.

USA – Patt bei Einwanderungspolitik: Der Supreme Court kann kein Urteil über die Einwanderungspolitik von US-Präsident Obama fällen, es liege eine vier-zu-vier Pattsituation unter den Richtern vor, so zeit.de. Die Reform hatte es erleichtern sollen, für etwa vier Millionen illegale Einwanderer eine reguläre Arbeitserlaubnis zu erhalten. Wegen des Patts bleib es nun aber bei der Entscheidung des Berufungsgerichts, welches die Reform gestoppt habe.

Sonstiges

Kein Handschlag für Lehrerin: Den Fall um einen verweigerten Handschlag eines Imams im Gespräch mit der Lehrerin seines Sohnes an einer Berliner Privatschule kommentiert Jost Müller-Neuhof (Tsp): "In welche Feudalgesellschaft wollen wir zurück, in der als falsch empfundene Grußrituale Sanktionen nach sich ziehen sollen?". Körperkontakt werde einvernehmlich vollzogen, oder gar nicht.

Völkermord: Die Vernichtung der Herero und Nama in den Jahren 1904 und 1905 erfüllt den Tatbestand des Völkermords, so Peter Sturm (FAZ, Zeitgeschehen-Teil) in einem ausführlichen Beitrag unter dem Titel "Tod in der Wüste".

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/dc

Hinweis für Journalisten

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 24. Juni 2016: Briten für Brexit/ BVerwG gegen DIHK-Lobbyismus / Deutschlands beste Kanzleien . In: Legal Tribune Online, 24.06.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19779/ (abgerufen am: 28.04.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen