Die juristische Presseschau vom 22. bis 24. April 2017: EGMR kann Türkei nicht helfen / Hab­gier statt Ter­r­o­rismus / Kein Urteil zu Daten­schutz im Betrieb

24.04.2017

Justiz

BGH – BVB-Bus: Der Anschlag auf den Bus von Borussia Dortmund ist weitgehend aufgeklärt. Ein 28-jähriger Deutsch-Russe wurde als Attentäter verhaftet. Er soll mit dem Anschlag versucht haben, Teile der Mannschaft zu töten, um so einen Einbruch des Börsenkurses des Vereins auszulösen, worauf er gewettet hatte. Der Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof hat Haftbefehl erlassen. Über das bizarre Verbrechen berichten Samstags-FAZ (Rüdiger Soldt/Reiner Burger) und Samstags-taz (Christian Rath).

Der mutmaßliche Täter Sergej W. wird portraitiert von FAS (Reiner Burger/Rüdiger Soldt) und bild.de (S.Baumann u.a.). Wie W. mit Hilfe von Put-Optionsscheinen das große Geld machen wollte, wird erklärt von Samstags-SZ (Alexander Hagelüken) und spiegel.de (Jörg Diehl u.a.).

BVerfG zu Beleidigung: Das Bundesverfassungsgericht hat laut lto.de eine Beschwerde des NPD-Politikers David Petereit abgelehnt. Petereit war wegen Beleidigung verurteilt worden, weil er das Foto eines Schildes aus dem Dorf Jamel verbreitete, auf dem zwei dort lebende Antifaschisten als "faul und dreist" bezeichnet wurden. Hier gehe es nicht mehr um eine inhaltliche Auseinandersetzung, so Karlsruhe.

BVerfG zu Volksverhetzung: Zugleich hat das Bundesverfassungsgericht laut lto.de der Verfassungsbeschwerde eines rechten Publizisten stattgegeben. Der Mann war wegen Beihilfe zur Volksverhetzung verurteilt worden, nachdem er einen Text auf seiner Webseite veröffentlicht hatte, in dem es hieß, dass seit 1944 keine Juden mehr nach Auschwitz verschleppt worden seien. Die Strafgerichte gingen davon aus, dass das gesamte Jahr 1944 gemeint war und stuften dies als Leugnung von NS-Verbrechen ein. Die Verfassungsrichter hielten es aber auch für möglich, das "zuletzt 1944" gemeint war.

VerfGH Sachsen – Wahlprüfung: Der AfD-Polikter Arvid Samtleben klagt beim Verfassungsgerichtshof Sachsen gegen seine nicht legitimierte Streichung von der AfD-Wahlliste für die Landtagswahl 2014. Da der Wahlprüfungsausschuss des Landtags eine Beschwerde Samtlebens seit 30 Monaten ergebnislos prüft, ging er nun direkt zum Landesverfassungsgericht, meldet der Spiegel (Melanie Amann).

OLG Braunschweig zu Leihmutterschaft: Nun berichtet auch die Samstags-SZ (Wolfgang Janisch) über eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Braunschweig. Dort war einem deutschen Ehepaar die Elternschaft für das von einer US-Leihmutter ausgetragene Kind verwehrt worden. Das Ehepaar habe das deutsche Verbot der Leihmutterschaft umgangen. Allerdings habe der BGH in solchen Fällen bereits die Elternschaft anerkannt.

SG Berlin-Brandenburg zu Pharmapreisen: Das Sozialgericht Berlin-Brandenburg hat in einer Eilentscheidung beanstandet, dass für Medikamente, die nur bei einem Teil der Patienten einen Zusatznutzen haben, ein Mischpreis gebildet werden kann. Das Gericht verlangt, dass nur dort ein gegenüber Alternativtherapien höherer Preis verlangt werden kann, wo konkret ein zusätzlicher Nutzen besteht, so die Montags-FAZ (Andreas Mihm).

LG Hannover – Waffen und Bestechung: Nun berichtet auch der Spiegel (Julia Jüttner) über einen Prozess vor dem Landgericht Hannover. Angeklagt ist der Ehrenpräsident eines Schützenvereins aus Hameln, der mit anderen Funktionären gegen Geld Sachkundeausweise erteilte, ohne die Kandidaten richtig zu prüfen. Die Anklage lautet auf besonders schwere Bestechlichkeit. Fraglich ist, ob der Funktionär eines Schützenvereins "Amtsträger" ist.

BAG – Arbeitnehmer-Datenschutz: Rechtsprofessor Michael Fuhlrott stellt auf lto.de ein Verfahren vor, das vom Bundesarbeitsgericht in der kommenden Woche hätte entschieden werden sollen. Einem Arbeitnehmer war fristlos gekündigt worden, nachdem eine Prüfung seines dienstlichen Computers ergab, dass er bis zu 45 Stunden pro Monat privat im Internet surfte. Der Mann hielt die Verwertung dieser Information für unzulässig, weil sein Computer unzulässigerweise kontrolliert worden sei. Ein BAG-Urteil wird es nicht geben, weil die Parteien kurzfristig einen Vergleich geschlossen haben.

BAW – Taliban: Tausende von afghanischen Asylsuchenden haben erklärt, früher bei den Taliban gewesen zu sein. Dies kann ihnen im Asylverfahren nützen, weil sie bei einer Rückkehr mit der Todesstrafe rechnen müssen. In Deutschland kann das aber strafrechtliche Ermittlungen auslösen, weil die Taliban als Terrororganisation gelten. Die Bundesanwaltschaft hat nun entschieden, dass sie sich nur um Fälle kümmern will, bei denen es um Mord und Kriegsverbrechen geht, berichtet der Spiegel (Jörg Diehl u.a.).

Monika Weimar: lto.de (Martin Rath) stellt eine aktuelle Dokumentation über den Fall von Monika Weimar vor, die 1986 ihre beiden Kinder getötet haben soll.

Frauen in der Justiz: Die Montags-SZ (Rolf Lamprecht) bespricht das Buch "Ende der Wahrheitssuche" von Joachim Wagner und stellt dabei die "Eroberung der Justiz durch die Frauen" in den Mittelpunkt. Diese seien zwar effizient und hätten das Gesprächsklima verbessert, betrachteten die Richtertätigkeit aber oft nur als "Zweitberuf" neben ihrer Rolle in der Familie.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 22. bis 24. April 2017: EGMR kann Türkei nicht helfen / Habgier statt Terrorismus / Kein Urteil zu Datenschutz im Betrieb . In: Legal Tribune Online, 24.04.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22718/ (abgerufen am: 04.05.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen