Die juristische Presseschau vom 22. - 24. März 2014: Neuer Wahlmodus für Verfassungsrichter – BGH prüft Terror-Strafrecht – Fantasien über eine Staatsanwältin

24.03.2014

Ist das Zufall? Mitten im Streit zwischen Politik und BVerfG schlägt die große Koalition ein neues Wahlverfahren für Verfassungsrichter vor. Außerdem in der Presseschau: Opferschutzpaket der CDU/CSU, BGH prüft den neuen Paragrafen 89a StGB, das Twitter-Verbot in der Türkei verstößt gegen europäisches Recht und die neue Oberstaatsanwältin der Krim wird zum Internet-Schwarm - in Japan.

Thema des Tages

Wahl der Verfassungsrichter: Die Spitzen der Großen Koalition haben sich auf ein neues Wahlverfahren für diejenigen Bundesverfassungsrichter geeinigt, die der Bundestag benennt. Statt in einem 12-köpfigen Wahlausschuss sollen sie künftig vom Plenum gewählt werden, meldet der Spiegel. Damit werde das Wahlverfahren an die Vorgaben des Grundgesetzes angepasst. Die Wahl im Plenum soll allerdings auf Vorschlag des Wahlausschusses und ohne Aussprache erfolgen.

Die Montags-SZ (Constanze von Bullion) berichtet auf der Titelseite über den Vorstoß und erinnert an einen ähnlichen Vorschlag von Bundestagspräsident Norbert Lammert aus dem Jahr 2012. Zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht klargestellt: Der Bundestag darf die Wahl der Richter in ein kleines Gremium delegieren. Die Wahl in kleinem Kreis schütze das Ansehen des Gerichts. Der Kölner Stadtanzeiger (Christian Rath) analysiert: "Es gab also nie so wenig Grund, das Verfahren zu ändern wie jetzt - es sei denn, man will ausdrücken, dass der Politik das Ansehen des Verfassungsgerichts nicht mehr so am Herzen liegt wie früher."

Rechtspolitik

Sexuelle Ausbeutung von Kindern: Die CDU/CSU plant ein "Opferschutzpaket", meldet der Focus (Margarete van Ackkeren). Danach soll nicht nur der Handel, sondern jede Verbreitung von Bildern mit nackten Kindern bestraft werden. Für sozialadäquate Fotos, die Eltern von ihren Kindern machen, soll es Ausnahmen geben. Außerdem sollen "unbefugte Aufnahmen des Intimbereichs einer anderen Person in der Öffentlichkeit" unter Strafe gestellt werden. Weitere Inhalte laut Focus: "Sexualstraftaten sollen frühestens mit dem 30. Lebensjahr der Opfer verjähren. Wer gezielt Kinder und Jugendliche im Internet anspricht (Cybergrooming), um sexuell Kontakt zu knüpfen oder ihnen Bilder zu entlocken, soll bestraft werden. Schon im Versuchsfall."

Die Samstags-FAZ (Johannes Leithäuser/Eckart Lohse) befasst sich in einem längeren, assoziativen Artikel ebenfalls mit der Frage, wie das Fotographieren von Kindern künftig geregelt werden soll.

Armutseinwanderung: Am Mittwoch will Innenminister de Maizière den Zwischenbericht einer Staatssekrärsrunde vorstellen. Unter anderem die Montags-SZ (Roland Preuß) und der Focus (Zusammenfassung) berichteten bereits vorab über das 133 Seiten dicke Papier. Darin wird gefordert, Arbeitssuchende nach sechsmonatiger Suche auszuweisen und nach mehrmaliger Einreise oder nach Betrug Wiedereinreisesperren zu verhängen. Gegen ausbeuterische Unternehmen sollen härtere Strafen verhängt werden. Durch bessere Kontrollen soll der Betrug mit dem Kindergeld für Kinder, die im Ausland leben, unterbunden werden: "EU-Zuwanderer sollen Kindergeld nicht zweimal für ein Kind beziehen – oder für Kinder, die es gar nicht gibt."

Staatsanwaltschaft: Strafverteidiger Franz Salditt verteidigt in der Samstags-SZ die Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaft. Vorschläge des Deutschen Richterbunds, diese abzuschaffen, seien ein Irrweg. "Eine quasirichterliche Unabhängigkeit der Staatsanwälte würde die kleine zweistellige Zahl der Beamten, die als Generalstaatsanwälte in den Ländern an der Spitze der Behörden stehen, zu mächtigen Amtsträgern werden lassen." Außerdem hätte ein Wegfall der Legitimationskette zum Parlament auch Auswirkungen auf die Polizei, wenn diese Ersuchen der Staatsanwaltschaft ausführt.

Fünf-Prozent-Hürde: Der Schweizer Rechtsprofessor Charles Beat Blankart plädiert in der FAS für die Aufgabe der Fünf-Prozent-Hürde bei Bundestagswahlen. Marcel Pauly (zeit.de) plädiert für die Einführung einer Zwei-Prozent-Hürde.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 22. - 24. März 2014: Neuer Wahlmodus für Verfassungsrichter – BGH prüft Terror-Strafrecht – Fantasien über eine Staatsanwältin . In: Legal Tribune Online, 24.03.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11417/ (abgerufen am: 03.05.2024 )

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