Die juristische Presseschau vom 22. - 24. März 2014: Neuer Wahlmodus für Verfassungsrichter – BGH prüft Terror-Strafrecht – Fantasien über eine Staatsanwältin

24.03.2014

Justiz

BVerfG - ZDF-Staatsvertrag: Am Dienstag wird das Bundesverfassungsgericht sein Urteil zum ZDF-Staatsvertrag verkünden. Die Länder Rheinland-Pfalz und Hamburg halten den staatlichen Einfluss in den ZDF-Gremien für zu groß. Im Vorfeld stellt die Montags-SZ (Wolfgang Janisch) ausführlich die bisherige Karlsruher Rechtsprechung zum öffentlichen Rundfunk als "Geschichte einer wunderbaren Freundschaft" dar.

BayVerfGH - Rundfunkbeitrag: Ebenfalls am Dienstag wird der Bayerische Verfassungsgerichtshof über zwei Popularklagen gegen den Rundfunkbeitrag zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks verhandeln. Es klagten der Passauer Jurist Ermano Geuer und die Drogeriekette Rossmann. Der Focus (G. Bähr/R. Vernier/S. Wittlich) stellt den Konflikt oberflächlich vor. Erwähnt wird dabei, dass von knapp 70 Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht bereits rund die Hälfte abgelehnt wurde, weil sie entweder nicht fristgerecht eingingen, unzulässig oder nicht ausreichend begründet waren. Für die andere Hälfte der Verfahren stehe die Entscheidung in Karlsruhe noch aus.

BGH - Paragraf 89a StGB: Am Donnerstag wird der Bundesgerichtshof in einem Revisionsverfahren über die Frage verhandeln, ob der 2009 eingeführte Paragraf 89a StGB (Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat) gegen das Grundgesetz verstößt. Konkret geht es um einen hessischen Islamisten, der versucht hatte, eine Bombe zu basteln. Die Verteidigung hält die Vorschrift für unzulässiges Gesinnungsstrafrecht. Im Vorfeld hatte sich einer der Richter, der den Paragraf für verfassungswidrig hält, selbst für befangen erklärt. Der Spiegel (Dietmar Hipp) und zeit.de (Zacharias Zacharakis) bringen ausführliche Vorberichte.

BVerwG - strategische Kommunikationsüberwachung: Der Berliner Anwalt Niko Härting klagt gegen die strategische Übewachung von grenzberschreitenden E-Mails durch den Bundesnachrichtendienst. Die Verhandlung am Bundesverwaltungsgericht soll im Mai stattfinden, meldet der Spiegel.

BayVerfGH zu Parlamentsrechten: Auf Klage von bayerischen Landtagsabgeordneten der Grünen hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof klargestellt, dass die Landesregierung dem Landtag auch bei Fragen zum Verfassungsschutz grundsätzlich Auskunft geben muss. Der Rechtswissenschaftler Sebastian Roßner stellt das Urteil für lto.de vor. Grenzen der Auskunftspflicht gebe es, wenn Informationen nicht vorliegen, wenn ihre Weitergabe die Arbeit des Verfassungsschutzes oder Grundrechte Dritter gefährden könnte.

BPatG zu "Fucking Hell": Das Bundespatentgericht hat die Eintragung der Marke "Fucking Hell" für Dienstleistungen abgelehnt, weil der Begriff gegen die guten Sitten verstoße, berichtet spiegel.de. Ein anderer Senat des Gerichts hatte die Marke allerdings bereits für Kondome und Schnuller akzeptiert.

LG Nürnberg-Fürth zu Brustimplantaten: Der TÜV muss nicht für Brustimplantate mit Billig-Silikon haften. Die Prüfer hätten gründlich genug geprüft und seien von der Herstellerfirma selbst getäuscht worden, meldet lawblog.de (Udo Vetter).

Uli Hoeneß - Steuerhinterziehung: Die Wams (Leo Müller) beschreibt ausführlich die Umfänge von Uli Hoeneß Spekulationsgeschäften und wie das Auftauchen eines Whistle-Blowers die Strategie von Hoeneß' Verteidigern veränderte.

focus.de (Jonas Fehling) prüft, unter welchen Umständen nach detaillierter Prüfung der Steuerunterlagen ein neuer Prozess gegen Hoeneß möglich wäre. "Es müsste sich um ein neues Delikt handeln - und nicht noch einmal um Steuerhinterziehung." Außerdem wäre "eine Anklage für die Jahre nach 2009 möglich – dem letzten von sieben untersuchten Jahren, für die Hoeneß aktuell verurteilt wurde. Und zwar, wenn sich herausstellen sollte, dass Hoeneß auch in diesen Jahren noch Steuern hinterzogen hat."

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 22. - 24. März 2014: Neuer Wahlmodus für Verfassungsrichter – BGH prüft Terror-Strafrecht – Fantasien über eine Staatsanwältin . In: Legal Tribune Online, 24.03.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11417/ (abgerufen am: 18.05.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen