Die juristische Presseschau vom 23. Oktober 2012: Antworten im Parlament – Volksbegehren in Bayern – Haftstrafen für Erdbebenforscher

23.10.2012

Die niedersäschsische Landesregierung hätte sich ihre Antworten bei der Aufklärung der Wulff-Affäre besser überlegen müssen. Nun erhielt sie eine Rüge vom Staatsgerichtshof. Außerdem in der Presseschau: Die Bayern dürfen ein Volksbegehren durchführen, italienische Erdbebenforscher werden verurteilt und ein Anwalt fürchtet, es könnte bald alles umsonst sein.

StGH Niedersachsen zu Antwortpflicht im Parlament: Der Niedersächsische Staatsgerichtshof hat gerügt, dass die Landesregierung das Parlament bei der Aufklärung der Affäre um den ehemaligen Bundespräsidenten Christian Wulff nicht ausreichend informiert hat. Die Welt (Ulrich Exner) und die SZ (Jens Schneider) berichten. Dabei ging es um eine Frage der SPD-Fraktion, ob die Landesregierung im Jahr 2009 an der Organisation der Prominenten-Party "Nord-Süd-Dialog"  beteiligt gewesen war. Das hatte der niedersäschische Finanzminister Hartmut Möllring Anfang des Jahres verneint  - kurz darauf wurde allerdings bekannt, dass das Land die Veranstaltung doch mitorganisiert hatte. Die Richter befanden nun, Möllring hätte zunächst mehr Nachforschungen anstellen oder seine Antwort mit einem entsprechenden Vorbehalt versehen müssen.

Jens Schneider (SZ) kommentiert, die Opposition habe "mit gutem Recht" attackiert, das Urteil verpflichte die Regierungen nun "zu mehr Sorgfalt".

Weitere Themen – Rechtspolitik

Ad-hoc-Meldungen: Die FTD (Daniel Schönwitz) beleuchtet die Pläne der EU, höhere Bußgelder einzuführen, wenn Aktiengesellschaften am Kapitalmarkt Informationen vorenthalten. Ende Juli hatte sich der EuGH mit den so genannten Ad-hoc-Meldungen befasst, demnächst muss der Bundesgerichtshof entscheiden, ob Anleger Schadensersatz verlangen können, wenn sie über entsprechende Zwischenschritte zu bevorstehenden Beschlüssen nicht informiert wurden. So könne "eine explosive Mischung aus unklarer Rechtslage und scharfen Sanktionen" entstehen, heißt es in dem Bericht.

Datenschutz: Ein Entwurf der EU-Kommission für ein neues Datenschutzrecht stieß in einer Anhörung des Innenausschusses des Bundestages auf Kritik. Wie die FR (Bettina Vestring) berichtet, kritisierten die Experten vor allem, dass die EU-Kommission zu viele Kompetenzen an sich ziehen wolle.

Urheberrecht: zeit.de (Kai Biermann) führt ein Interview mit dem Rechtsprofessor Lawrence Lessig, der an der Harvard Law School lehrt und Mitbegründer der Creative Commons Initiative ist. Lessig spricht sich für ein neues Urheberrecht aus, das Kopien grundsätzlich erlaubt, dabei aber zwischen privater und kommerzieller Nutzung unterscheidet.

Wahlrecht: Falk Heunemann (FTD) plädiert für ein einfacheres Wahlrecht. Der Gesetzgeber dürfe die Prinzipien der Repräsentation, der direkten Personenauswahl und des Föderalismus nicht mehr gleichrangig nebeneinander verfolgen, er müsse "mindestens eins zurückstellen".

Makler: Hamburg und Nordrhein-Westfalen wollen angesichts der angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt die Regeln für Makler grundlegend ändern. Demnach soll künftig nur noch derjenige den Makler bezahlen, der ihn bestellt. Die SZ (Charlotte Frank/Angelika Slavik) widmet den Vorschlägen das Thema des Tages.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 23. Oktober 2012: Antworten im Parlament – Volksbegehren in Bayern – Haftstrafen für Erdbebenforscher . In: Legal Tribune Online, 23.10.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7366/ (abgerufen am: 08.05.2024 )

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