Die juristische Presseschau vom 21. -23. Juni 2014: Maas gegen schlecht dokumentierte Beratung - Strafbefehl muss übersetzt werden - Schiedsgericht soll ukrainischen Gasstreit klären

23.06.2014

Ein Studie mit Testkunden belegt: Die Beratung von Banken und Versicherungen wird nicht richtig dokumentiert. Außerdem in der Presseschau: Die Steuerhinterziehung von Zinserträgen soll nicht mehr verjähren, Strafbefehle an Ausländer müssen übersetzt werden, ein Bordellbesitzer wurde Schöffe, ein Stockholmer Schiedsgericht soll den Gaskonflikt in der Ukraine lösen - und warum der Kriminalbiologe Mark Benecke keine Polizisten mehr ausbildet.

Thema des Tages

Anlage- und Versicherungsberatung: Justizminister Heiko Maas (SPD) will in dieser Woche eine Studie zur Qualtität von Beratungsprotokollen vorlegen, über die die Samstags-SZ (Daniela Kuhr) exklusiv berichtete. Ergebnis: "Keine einzige Dokumentation gibt den Ablauf des Testgesprächs vollständig, richtig, verständlich und übersichtlich wieder". Und nur in jedem vierten Fall hätten die Testkäufer überhaupt ein Protokoll ausgehändigt bekommen. Der Minister wolle nun sicherstellen, "dass die Beratungsdokumentation ihrer Funktion gerecht wird".

Rechtspolitik

Mietpreisbremse: Die von Justizminister Maas geplante Mietpreisbremse wird auch aus den SPD-regierten Ländern Nordrhein-Westfalen und Hamburg kritisiert, meldet der Spiegel. Aus der gerichtlichen Praxis komme Kritik, die von "Ablehnung eines gesetzgeberischen Handlungsbedarfs bis zur Annahme der Wirkungslosigkeit der geplanten Einführung" reiche.

Videoübertragung: NRW-Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) will bei der Justizministerkonferenz am Mittwoch und Donnerstag beantragen, dass Richter bei großem Zuschauerinteresse die Videoübertragung eines Gerichtsverfahrens in einen Nachbarraum erlauben dürfen, meldet focus.de.

Versicherungspflicht gegen Elementarschäden: Bei der Justizministerkonferenz soll außerdem über die Einführung einer Versicherungspflicht gegen Naturgefahren wie Überschwemmungen und Erdbeben diskutiert werden. Der Montags-Tagesspiegel (Heike Jahberg) schildert die damit verbundenen Fragen.

Steuerhinterziehung und Verjährung: Bei ausländischen Kapitalerträgen soll es künftig eine "Anlaufhemmung" für den Beginn der Verjährung geben. Dies hätten die Finanzminister von Bund und Ländern im Mai beschlossen, erläutert die Samstags-FAZ (Joachim Jahn). Wer sein Schweizer Konto verliere, könne sich den zugesandten Scheck dann nicht mehr einfach in den Safe legen bis Verjährung der Steuerhinterziehung eingetreten ist.

Sichere Herkunftsstaaten: Die Rechtsreferendarin Anne Meike Riebau kritisiert auf juwiss.de den asylrechtlichen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Ausweitung der sicheren Herkunftsstaaten um Bosnien, Mazedonien und Serbien: "Ob ein Staat sicher ist, sollte nicht aus Kostengründen entschieden werden, sondern aufgrund der dortigen Sicherheitslage."

Insolvenzrecht: Die Samstags-SZ (Stephan Radomsky) stellt Vor- und Nachteile sowie juristische Zweifelsfragen des neuen Insolvenzrechts vor, das ab 1. Juli in Kraft tritt. Es ermöglicht die Restschuldbefreiung schon nach drei Jahren, wenn in dieser Zeit 35 Prozent der Ausstände und die Verfahrenskosten bezahlt werden.

TTIP und Investitionsschutz: Norbert Häring (Handelsblatt) kritisiert das Argument, Schiedsgerichte für Investitionsschutz seien zwischen der EU und den USA vor allem als Vorbild für andere Staaten erforderlich: "Wenn China sich Vorteile von einem Investitionsschutzabkommen verspricht, wird es dieses abschließen. Dass China eine von den USA und der EU ausgehandelte Blaupause übernimmt, ist völlig illusorisch."

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 21. -23. Juni 2014: Maas gegen schlecht dokumentierte Beratung - Strafbefehl muss übersetzt werden - Schiedsgericht soll ukrainischen Gasstreit klären . In: Legal Tribune Online, 23.06.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12309/ (abgerufen am: 27.04.2024 )

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