Die juristische Presseschau vom 21. -23. Juni 2014: Maas gegen schlecht dokumentierte Beratung - Strafbefehl muss übersetzt werden - Schiedsgericht soll ukrainischen Gasstreit klären

23.06.2014

Justiz

LG Stuttgart zu Strafbefehl: Die Einspruchsfrist gegen einen Strafbefehl beginnt nicht zu laufen, wenn der Betroffene die deutsche Sprache nicht versteht und der Strafbefehl nicht übersetzt wurde. Das hat jetzt das Landgericht Stuttgart entschieden und damit eine Lücke im Gerichtsverfassungsgesetz gefüllt, meldet lawblog.de (Udo Vetter).

EuGH zu Altersdiskriminierung: Die FAS (Corinna Budras) kritisiert die "neue Mode der Gleichmacherei" und lobt die zurückhaltende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs aus der vorigen Woche, die eine deutsche Altfall-Regelung akzeptierte, obwohl sie die Altersdiskriminierung von Beamten fortführte. "Auch den Luxemburger Richtern ist offensichtlich klar: Es ist nicht ganz einfach, innerhalb kürzester Zeit ein über Jahrzehnte bewährtes und akzeptiertes System komplett umzukrempeln, nur weil die EU das Alter in eine Reihe mit Diskriminierungen wegen der Rasse, des Geschlechts, der sexuellen Orientierung und der Religion stellt."

EuGH zu Urlaubsansprüchen: Die Montags-SZ (Catrin Gesellensetter) greift das jüngst ergangene EuGH-Urteil zur Vererbbarkeit von Urlaubsansprüchen auf und schildert wie die deutsche Praxis damit voraussichtlich umgehen wird. Da sich das Urteil nur auf gesetzliche Ansprüche beziehe, werde künftig zwischen gesetzlichen und darüber hinausgehenden tariflichen Ansprüchen unterschieden.

BGH zu Kinderpornographie: Marc Liesching (blog.beck.de) kritisiert das jüngst veröffentlichte Urteil des Bundesgerichtshofs zur Definition von Kinderpornographie: "Die Argumentation des BGH, dass dem Merkmal 'Pornographie' in § 184b StGB eigentlich keine eigene Bedeutung zukomme, da dargestellte sexuelle Handlungen mit Kindern vom Schutzzweck her immer strafbar sein sollten, ist eine politische, keine rechtsmethodische."

LG Stuttgart - Wasserwerfereinsatz: Am Mittwoch beginnt am Landgericht Stuttgart der Prozess gegen zwei Polizeibeamte, denen vorgeworfen wird, sie hätten bei den Wasserwerfer-Einsätzen gegen Stuttgart-21-Gegner neun Verletzte verursacht. Für den Prozess gegen die beiden Einsatzabschnittsleiter sind 30 Verhandlungstage angesetzt. kontext (Dieter Reicherter) schildert in einem ausführlichen Vorbericht die Ausgangslage und hofft auf Klärung der politischen Verantwortung für den Einsatz.

OLG Frankfurt/M. - Kachelmann: Der ehemalige Wettermoderator Jörg Kachelmann war 2011 vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden. Daraufhin hat er beim Landgericht Frankfurt/Main seine Ex-Geliebte, die ihn angezeigt hatte, auf Schadensersatz wegen "Freiheitsberaubung in mittelbarer Täterschaft" verklagt, was aber 2013 abgelehnt wurde. Kachelmann ging in Berufung. Das OLG Frankfurt hat nun ein neues rechtsmedizinisches Gutachten zur Frage angefordert, ob die Frau sich ihre Verletzungen selbst zugefügt hat. Der Spiegel (Gisela Friedrichsen) schildert das Verfahren und wertet es als "Musterfall, wie die Justiz mit vielleicht teilweise oder vollständig erfundenen Vergewaltigungsvorwürfen umzugehen gedenkt".

Auschwitz-Wachleute: Elf der dreißig Ermittlungsverfahren gegen Wachleute des KZ Auschwitz wurden inzwischen wieder eingestellt, meldet der Spiegel weil diese größtenteils nicht verhandlungsfähig seien.

Bordellbesitzer als Schöffe: Der Spiegel (Bruno Schrep) stellt dar, wie es einem Wiesbadener Bordell-Chef gelang, zum ehrenamtlichen Richter gewählt zu werden, obwohl er in den 80er-Jahren einen geschäftlichen Rivalen (in Notwehr) erschoss.

Schlechte Anwälte: Autor Joachim Wagner stellt in der WamS auf Grundlage seines Buches "Vorsicht Rechtsanwalt" dar, warum die Anwaltschaft zu einem Sammelbecken schlechter Juristen wurde.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 21. -23. Juni 2014: Maas gegen schlecht dokumentierte Beratung - Strafbefehl muss übersetzt werden - Schiedsgericht soll ukrainischen Gasstreit klären . In: Legal Tribune Online, 23.06.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12309/ (abgerufen am: 15.05.2024 )

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