Die juristische Presseschau vom 21. -23. Juni 2014: Maas gegen schlecht dokumentierte Beratung - Strafbefehl muss übersetzt werden - Schiedsgericht soll ukrainischen Gasstreit klären

23.06.2014

Recht in der Welt

Ägypten - Todesurteile: Ein ägyptischer Richter hat im Verfahren um einen Angriff auf Polizeistationen bei 183 von 683 Verurteilten die Todesurteile bestätigt. Die Montags-taz (Karim el-Gawhary) schildert, dass das nur Verfahren eine Farce gewesen sei.

Großbritannien - Shell: Das Londoner Gericht für Technologie und Bau wies dem Ölkonzern Shell die Verantwortung für eine Ölkatastrophe im nigerianischen Nigerdelta zu. Der Konzern sei verpflichtet gewesen, "angemessene Vorkehrungen zum Schutz seiner Infrastruktur zu treffen. Dazu gehöre die Installation von Systemen zur Entdeckung von Lecks, Überwachungstechnologie und Maßnahmen gegen Manipulationen", etwa gegen Öldiebstahl. Über die Höhe des Schadensersatzes wurde noch nicht entschieden, berichtet das Handelsblatt (ausführlichere Online-Version).

Slowenien - Rechtsstaat: Drei Wochen vor der slowenischen Parlamentswahl muss der konservative Oppositionsführer Janez Janša eine zweijährige Haftstrafe wegen Korruption antreten. Seine Rechtsmittel dagegen werden jedoch aus formalen Gründen zurückgewiesen und so rechtzeitiger Rechtsschutz verunmöglicht, schildert verfassungsblog.de (Matej Avbelj).

Ukraine - Gas: Die Montags-FAZ (Helene Bubrowski) schildert die Rahmenbedingungen eines Verfahrens vor dem Schiedsgericht der Handelskammer Stockholm. Dieses wurde einerseits von der russischen Gazprom angerufen, weil die Ukraine ihre Gasrechnungen nicht bezahlt habe, andererseits hat auch die ukrainische Neftogas geklagt, weil der vertraglich vereinbarte Gaspreis unangemessen hoch sei.

Sonstiges

Selbstjustiz: Der Spiegel (Dietmar Hipp) interviewt den Strafverteidiger Michael Rosenthal aus Anlass des Selbstjustiz-Falles in Neuenburg: "Der Staat darf auf Selbstjustiz nicht wohlwollend reagieren", sagt Rosenthal.

Deutsche Dschihadisten: Rund die Hälfte der aus Deutschland ausreisenden Dschihadisten habe die deutsche Staatsbürgerschaft, berichtet die Samstags-FAZ (Reinhard Müller). Bei in Deutschland aufgewachsenen Islamisten habe der Wunsch nach einem deutschen Pass in letzter Zeit zugenommen, "denn er erlaubt eine weitgehende Reise- und Visafreiheit, kann vor Ausweisung schützen und gibt Anspruch auf diplomatischen Schutz".

Das Letzte zum Schluss

Ausbilder von Polizisten enttäuscht: Der bekannte Kriminalbiologe Mark Bennecke will keine Bundespolizisten mehr ausbilden, nachdem er mehrfach im Zug anlasslos durchsucht wurde. Als Grund für die Polizeimaßnahmen sieht Benecke ausschließlich seine aufälligen Tätowierungen. Er bezeichnet die Polizisten laut strafakte.de als "jung, wichtigtuerisch, kleinkariert, borniert und mit viel zu viel Macht ausgestattet". Nach der ergebnislosen Durchsuchung hätten sie das Abteil nicht mal richtig aufgeräumt.

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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/chr

(Hinweis für Journalisten)  

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 21. -23. Juni 2014: Maas gegen schlecht dokumentierte Beratung - Strafbefehl muss übersetzt werden - Schiedsgericht soll ukrainischen Gasstreit klären . In: Legal Tribune Online, 23.06.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12309/ (abgerufen am: 14.05.2024 )

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