Die juristische Presseschau vom 22. Mai 2013: Anklage gegen Polizist - Vergleich auf dem Traumschiff - Nelson Mandela vor Gericht

22.05.2013

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StGH Hessen zu Finanzausgleich: Nach einem Urteil des hessischen Staatsgerichtshofs in Wiesbaden ist das Gesetz zum kommunalen Finanzausgleich in wichtigen Teilen verfassungswidrig. Der Gesetzgeber habe den tatsächlichen Finanzbedarf der Kommunen zur Erfüllung ihrer Aufgaben nicht ermittelt und demnach keine nachvollziehbare Begründung für die Höhe der veranschlagten Kürzungen anbieten können. Wie die FAZ (Thomas Holl) berichtet, forderten die Richter das Land auf, das Gesetz bis 2015 nachzubessern.

OLG Düsseldorf zu Namensrechten: In der Auseinandersetzung zweier Schlagersänger über die Verwendung des Namens "Wendler" hat das Oberlandesgericht Düsseldorf gestern entschieden, dass beide zur gegenseitigen Rücksichtnahme verpflichtet sind. Bei Verwendung des Namens müsse klargestellt werden, wer von beiden gemeint ist. Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz David Ziegelmayer zeichnet auf lto.de den Rechtsstreit nach und erkennt Potential für neue Hits. Auch Udo Vetter (lawblog.de) berichtet.

LG Darmstadt – Freiheitsberaubung: 2002 verurteilte das Landgericht Darmstadt einen Gymnasiallehrer wegen Vergewaltigung einer Kollegin zu fünf Jahren Freiheitsstrafe. 2011, nach verbüßter Strafe und erfolgreichem Wiederaufnahmeverfahren, wurde der Lehrer freigesprochen, ein Jahr später verstarb er. Nun wird vor dem Landgericht Darmstadt gegen das vermeintliche Opfer wegen des Verdachts der Freiheitsberaubung in mittelbarer Täterschaft verhandelt. Die SZ (Hans Holzhaider/Oliver Hollenstein) widmet dem Verfahren ihre Seite 3-Reportage und findet dabei mehr Fragen als Antworten.

AG Lüneburg zu "Schotter-Aufruf": Das Amtsgericht Lüneburg hat den Bundestagsabgeordneten Dieter Dehm (Linkspartei) wegen eines öffentlichen Aufrufs zu einer Straftat zu einer Geldstrafe von 2.250 Euro verurteilt, meldet die FAZ (Robert von Lucius). Dehm hatte anlässlich des letzten Castor-Transports im Internet zum Entfernen von Schottersteinen unter Bahngleisen, dem sogenannten Schottern, aufgerufen. Er wolle Berufung einlegen und notfalls "bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte" gehen.

FG Berlin-Brandenburg zu Steuerverweigerer: Der Pflicht, Steuern zu zahlen, unterliegen auch "Reichsbürger", das heißt Menschen, welche die Existenz der Bundesrepublik und ihrer Gesetze zugunsten eines Deutschen Reichs abstreiten. Dies entschied das Finanzgericht Berlin-Brandenburg bereits vor einiger Zeit. Die FAZ (Joachim Jahn) nimmt die Veröffentlichung der schriftlichen Urteilsbegründung zum Anlass, in ihrem Recht und Steuern-Teil die obskure Bewegung zu beleuchten.

ArbG Lübeck – Traumschiff-Vergleich: Der Rechtsstreit zwischen dem Betreiber der MS "Deutschland" - als "ZDF-Traumschiff" bekannt - und dem langjährigen Kapitän des Schiffs, Andreas Jungblut, ist vor dem Arbeitsgericht Lübeck durch einen Vergleich beendet worden, schreibt die FAZ (Frank Pergande). Dem Kapitän wurde im Oktober letzten Jahres wegen des vermeintlichen Verrats von Geschäftsgeheimnissen gekündigt, sein Beschäftigungsverhältnis endet nach der nun getroffenen Einigung mit zum 31. Mai.

SS-Massaker ungesühnt: Die Staatsanwaltschaft Stuttgart wird nicht erneut gegen fünf überlebende Mitglieder einer SS-Einheit ermitteln, die im August 1944 in Norditalien mehr als 500 Bewohner eines Dorfes tötete. Dies entschied nach Darstellung von spiegel.de (Felix Bohr) die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart auf die Beschwerde des letzten Überlebenden des Massakers. Den noch lebenden Beschuldigten könne nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachgewiesen werden, selbst gemordet zu haben. Auch könne nicht sicher festgestellt werden, ob es sich "um eine von vornherein geplante Vernichtungsaktion handelte."

Untersuchungsausschuss Mollath: Die SZ (Olaf Przybilla) berichtet über eine Anhörung im bayerischen Untersuchungsausschuss zu den Begleitumständen der 2006 verfügten Einweisung Gustl Mollaths in die geschlossene Psychiatrie. Geladen war der inzwischen pensionierte Vorsitzende Richter Brixner der Großen Strafkammer, die diese Entscheidung getroffen hat. Besondere Aufmerksamkeit habe erregt, dass Brixner sich im Urteil der Kammer auf ein von Mollath dem Amtsgericht übergebenes Schriftstück bezog, das er dem Vernehmen nach selbst nie gelesen habe. Seine diesbezügliche Antwort auf Vorhaltungen des Ausschusses: "Ich lese doch keine 110 Seiten."

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 22. Mai 2013: Anklage gegen Polizist - Vergleich auf dem Traumschiff - Nelson Mandela vor Gericht . In: Legal Tribune Online, 22.05.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8774/ (abgerufen am: 04.05.2024 )

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