Die juristische Presseschau vom 21. Dezember 2018: BGH zu Muse­ums­fotos / BGH gegen staat­liche Presse / BGH hebt FDLR-Urteil auf

21.12.2018

Der BGH urteilt zu Fotografien von gemeinfreien Kunstwerken. Außerdem in der Presseschau: Amtsblätter dürfen nicht allgemein berichten und das Urteil gegen einen ruandischen Milizführer wurde aufgehoben.

Thema des Tages

BGH zu Museumsfotos: Museen können verhindern, dass ihre Besucher Fotografien von ausgestellten Kunstwerken machen oder Abbildungen aus einem Museumskatalog einscannen und veröffentlichen, entschied der Bundesgerichtshof. Stellt ein Museum Verbotsschilder auf, werden diese als wirksame Allgemeine Geschäftsbedingungen in den zwischen Museum und Besucher geschlossenen Besichtigungsvertrag einbezogen. Somit ist es auch verboten, ohne Erlaubnis Fotos von sogenannten gemeinfreien Kunstwerken anzufertigen. Das Einscannen von Katalogbildern und deren Veröffentlichung ist zu unterbinden, da die Bilder im Katalog eigenen urheberrechtlichen Schutz genießen. Dem Urteil liegt ein Streit zwischen einem Museum in Mannheim und einem ehrenamtlichen Mitarbeiter von Wikipedia zugrunde. Das Museum will verhindern, dass mit den online verbreiteten Bildern auch Merchandise-Produkte bedruckt werden, deren Verkaufserlös dann nicht an die sich um die Kunst kümmernden Museen fließt, sondern an private Händler. Es berichten die SZ (Wolfgang Janisch), taz.de (Christian Rath)lto.de und FAZ-Einspruch (Alexis von Kruedener).

Leonhard Dobusch (netzpoltik.org) kritisiert das Urteil. Seiner Meinung nach trägt es "massiv zu digitaler Rechtsunsicherheit und Einschränkungen für digitale Netzkultur bei". Er sieht deshalb den Gesetzgeber in der Pflicht, Klarheit in der Sache zu schaffen.

Rechtspolitik

Einwanderung: Am Mittwoch hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur Regelung der Einreise ausländischer Fachkräfte auf den Weg gebracht. Bereits 2005 war ein Gesetz mit ähnlicher Bezeichnung in Kraft getreten. Die FAZ (Helene Bubrowski) stellt die Geschichte der Einwanderungsgesetzgebung in Deutschland dar.

Klima: Wie die Ziele des 2015 beschlossenen Pariser Übereinkommens konkret umgesetzt werden können, soll nun das am vergangenen Wochenende auf der Klimakonferenz in Katowice beschlossene Regelbuch festlegen. Auf lto.de erläutert Rechtsanwalt Thomas Voland die Inhalte und Wirkungsweisen dieses Regelbuchs.

Marie Luise Graf-Schlikker: Die Abteilungsleiterin für Rechtspflege im Bundesjustizministerium Marie Luise Graf-Schlikker geht nach 17 Jahren in den Ruhestand. Aus diesem Anlass hat die FAZ (Hendrik Wieduwilt) sie porträtiert. Sie war die erste Abteilungsleiterin im Bundesjustizministerium.

Justiz

BGH zu Amtsblättern: In einem Rechtsstreit zwischen der Regionalzeitung Südwest Presse und der Stadt Crailsheim unterlag letztere vor dem Bundesgerichtshof. Die Kommune hatte in ihrem kostenlosen Amtsblatt neben öffentlichen Bekanntmachungen auch einen redaktionellen Teil verbreitet, es war darüber hinaus "presseähnlich aufgemacht". Zwar sei die Öffentlichkeitsarbeit einer Gemeinde Ausdruck ihrer Selbstverwaltung, diese finde jedoch ihre Grenzen im Gebot der Staatsferne der Presse aus Artikel 5 Grundgesetz (GG). Amtsblätter müssten sich auf Berichte über die Aktivitäten von Stadtverwaltung und Gemeinderat beschränken. Hierzu berichten Rechtsanwalt Knut Schreiber auf lto.de und die taz (Christian Rath).

Entscheidend sei dabei nicht, ob die Zeitung "gut gemacht" sei, sondern die Geltung des Grundsatzes, dass die pressemäßige Berichterstattung Aufgabe der lokalen Presse und nicht des Staates ist, kommentiert Reinhard Müller (FAZ).

BGH zu FDLR-Kriegsverbrechen: Die terroristische Vereinigung FDLR (Forces Démocratiques de Libération du Rwanda) hat in der Demokratischen Republik Kongo Verbrechen gegen die Menschlichkeit und nicht nur Kriegsverbrechen begangen, stellte der Bundesgerichtshof fest. Dennoch muss das Verfahren gegen den in Deutschland lebenden FDLR-Präsidenten Ignace Murwanashyaka wiederholt werden. Der BGH hob das Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart auf, weil Murwanashyaka keine konkreten Beihilfehandlungen zu den Massakern nachgewiesen werden konnten. Auch als Täter komme er mangels effizienter Befehlsgewalt nicht in Betracht. Möglicherweise bleibt am Ende nur eine Verurteilung wegen Rädelsführerschaft in einer terroristischen Vereinigung. Das Urteil gegen den Vizepräsidenten Straton Musoni, der vom OLG nur wegen Rädelsführerschaft verurteilt worden war, wurde vom BGH bestätigt.. Bei dem Prozess handelte es sich um das erste deutsche Verfahren nach dem Völkerstrafgesetzbuch (VStGB). Es berichten die taz (Christian Rath/Dominic Johnson)lto.de und swr.de (Gigi Deppe).

Zur Problematik der nur schwer belangbaren Täter zieht Dominic Johnson (taz) eine Parallele zu den beim Internationalen Strafgerichtshof geführten Strafverfahren.

BAG zu Mehrarbeitszuschlägen: Künftig haben Teilzeitbeschäftigte, die Überstunden leisten, häufiger Anspruch auf einen sogenannten Mehrarbeitszuschlag, urteilte nun das Bundesarbeitsgericht. Dabei soll der Zuschlag für Teilzeitbeschäftigte mit vereinbarten Jahreszeiten nicht erst dann fällig werden, wenn der Arbeitnehmer mehr als ein Vollzeitbeschäftigter arbeitet, sondern wenn die Arbeitszeit über die individuell festgelegte Arbeitszeit hinausgeht, meldet die FAZ.

BGH zu Treuhänder bei PKV: Rechtsprofessor Christian Armbrüster widmet sich auf lto.de ausführlich dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom vergangenen Mittwoch zum Streit um Mitbestimmungsrechte von Treuhändern bei privaten Krankenversicherungen (PKV) und erläutert sowohl die Tragweite des Rechtsstreits als auch die nun offenen Fragen.

EGMR zu Abschiebung von faktischem Inländer: Ein in Deutschland geborener und lebender Mann mit türkischer Staatsangehörigkeit darf in die Türkei abgeschoben werden, entschied nun der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Der Mann war in Deutschland mehrfach wegen schwerer Drogendelikte zu Haftstrafen verurteilt worden. Hierin sahen die Straßburger Richter einen mangelnden Integrationswillen, der eine Abschiebung rechtfertige, wie lto.de berichtet.

LG Frankfurt/M.  KZ-Wachmann: Da er wegen Krankheit nicht mehr verhandlungsfähig ist, wird das Hauptverfahren vor dem Landgericht Frankfurt/M. gegen einen 97-Jährigen nicht mehr eröffnet. Ihm wurde vorgeworfen, als SS-Mann das Konzentrationslager Majdanek bewacht und von Massentötungen gewusst zu haben, berichtet spiegel.de.

LG München I zu Patentstreit mit Apple: Wie unter anderem sz.de und FAZ (Marcus Jung/Thiemo Heeg) berichten, unterlag der Technologiekonzern Apple im Patentstreit mit dem Chipspezialisten Qualcomm vor dem Landgericht München I. Das LG stellte die Verletzung eines Qualcomm-Patents durch Apple fest und erließ ein gegen Sicherheitsleistung sofort durchsetzbares Verkaufsverbot für diverse Apple-"iPphones" in Deutschland.

LG München I zu Linde: Wie die FAZ (Marcus Jung) berichtet, hat das Landgericht München I entschieden, dass der Industriegaskonzern Linde AG bei seiner Fusion mit dem amerikanischen Unternehmen Praxair zu Recht auf einen Beschluss durch die Hauptversammlung verzichtet hat. Geklagt hatten einige Kleinanleger, da vor der Fusion kein solcher Beschluss getroffen worden war.

LG Hamburg zu G-20-Delikt: Wie spiegel.de berichtet, wurde ein Mann, der bei den Protesten gegen den G-20-Gipfel in Hamburg eine Flasche geworfen hatte, wegen versuchter schwerer Körperverletzung nun im Berufungsprozess vor dem Landgericht Hamburg zu zweieinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Das Amtsgericht hatte den 29-Jährigen zuvor zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt.

LG Waldshut-Tiengen zu "Yasminelle"-Pille: Wie tagesspiegel.de und swr.de melden, hat das Landgericht Waldshut-Tiengen die Klage einer Frau gegen den Pharmakonzern Bayer abgewiesen. In dem knapp acht Jahre dauernden Rechtsstreit ging es um den Zusammenhang zwischen der Einnahme des Kontrazeptivums durch die Klägerin und einer im Anschluss daran erlittenen Lungenembolie. Das Gericht hielt auch andere Ursachen für die Embolie für denkbar.

LAG Berlin-Brandenburg zu Elternzeit: Aus einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg geht hervor, dass Eltern ihre Elternzeit ohne die Zustimmung des Arbeitgebers um ein drittes Jahr verlängern dürfen, meldet lto.de. Die Arbeitgeberin des klagenden Vaters war davon ausgegangen, dass nur die erstmalige Inanspruchnahme von Elternzeit zustimmungsfrei sei. Das LAG hat die Berufung zugelassen.

OLG Stuttgart zu Schmerzensgeld wegen Nadel: Weil bei einer Operation in einem Bundeskrankenhaus eine Nadel im Unterleib der Patientin verblieb, wurde die Bundesrepublik Deutschland nun im Berufungsverfahren vom Oberlandesgericht Stuttgart zur Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 Euro verurteilt. Das Krankenhaus sah bis zuletzt in der vergessenen Nadel keinen Behandlungsfehler und lehnte es ab, Schmerzensgeld zu zahlen, wie lto.de berichtet.

BVerfG-Entscheidungen des Jahres: Aus den knapp 6.000 Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2018 stellt lto.de (Markus Sehl) sechs "handverlesene" Beschlüsse und Urteile vor. Es geht um die Themen Rundfunkbeitrag, streikende Beamte, Erkenntnisdefizite im Naturschutzrecht, NPD-Hallennutzung, Fixierung in der Psychiatrie und Rechtschutz für Journalisten in Eilverfahren.

Recht in der Welt

USA – Facebook angeklagt: faz.net meldet, dass der Generalstaatsanwalt von Washington D.C. im Rahmen des "Datenskandals" um Cambridge Analytica Klage gegen Facebook erhoben hat. Facebook wird wegen massiver Verfehlungen beim Datenschutz beschuldigt, wodurch die Informationen vieler Nutzer im Wahlkampf 2016 für politische Manipulationen missbraucht worden sein sollen.

Ägypten – Freispruch für NRO-Mitarbeiter: In einem Berufungsverfahren sind 43 Mitarbeiter einiger Nichtregierungsorganisationen (NRO) von einem ägyptischen Gericht freigesprochen worden, melden deutschlandfunk.de und spiegel.de. Sie waren zuvor wegen des Vorwurfs illegaler Finanzierung aus dem Ausland zu fünf Jahren Haft verurteilt worden, darunter auch zwei ehemalige Mitarbeiter der Konrad-Adenauer-Stiftung in Kairo.

Sonstiges

Interview mit Haldenwang: In einem Interview mit der SZ (Ferdos Forudastan/Ronen Steinke) erläutert der Jurist und neue Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutzes Thomas Haldenwang, wie die Behörde mit den neu zur Verfügung gestellten Ressourcen nun die Arbeit im Bereich Rechtsextremismus verstärken möchte. Außerdem spricht er über die "neuen Dynamiken im Rechtsextremismus" auch in Zusammenhang mit den Vorfällen in Chemnitz im August diesen Jahres.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Am Montag (Heiligabend) erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/ali

(Hinweis für Journalisten)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 21. Dezember 2018: BGH zu Museumsfotos / BGH gegen staatliche Presse / BGH hebt FDLR-Urteil auf . In: Legal Tribune Online, 21.12.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/32895/ (abgerufen am: 26.04.2024 )

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