Die juristische Presseschau vom 21. November 2014: Kündigung katholisch – Dampf erlaubt – Middelhoff bleibt in Haft

21.11.2014

Wenn ein kirchlicher Arbeitgeber aus religiösen Gründen kündigt, können weltliche Gerichte nur eingeschränkt prüfen. Dies entschied das BVerfG. Außerdem in der Presseschau: E-Zigaretten sind keine Arzneimittel, Thomas Middelhoff bleibt in Haft, verdeckte Ermittlung in der Roten Flora und ein einfallsloser Räuber mit kreativer Ausrede.

Thema des Tages

BVerfG zu kirchlichem Selbstbestimmungsrecht: In einem nun veröffentlichten Beschluss aus dem letzten Monat hat das Bundesverfassungsgericht der Verfassungsbeschwerde eines katholischen Krankenhausträgers stattgegeben und eine erfolgreiche Kündigungsschutzklage zur erneuten Entscheidung an das Bundesarbeitsgericht zurückverwiesen. Der Fall betraf einen Chefarzt, dem gekündigt worden war, nachdem sein Arbeitgeber Kenntnis von der neuen, standesamtlichen Ehe des zuvor katholisch getrauten Mannes erlangt hatte, schreibt lto.de (Ulf Nadarzinski) in einer ausführlichen Darstellung von Fall und Problematik. Das Bundesarbeitsgericht hatte zwar einen Verstoß des Arztes gegen katholische Grundsätze ausgemacht, aber zu seinen Gunsten gewertet, dass im Haus auch andere zum zweiten Mal verheiratete Mediziner arbeiteten. Dies verstoße nach der jetzigen Entscheidung gegen die eingeschränkte Prüfkompetenz staatlicher Gerichte zu Loyalitätsobliegenheiten in kirchlichen Arbeitsverhältnissen. In einer zweistufigen Prüfung hätten Gerichte zunächst die Plausibilität von Darlegungen zu etwaigen Verstößen gegen das kirchliche Selbstverständnis festzustellen. In einem zweiten Schritt müsse dann eine Abwägung der kirchlichen Belange mit jenen des betroffenen Arbeitnehmers erfolgen, wobei ersteren kein grundsätzliches Übergewicht zukomme.

SZ (Wolfgang Janisch), taz (Christian Rath) und Maximilian Steinbeis (verfassungsblog.de) berichten ebenfalls. Letzterer bezeichnet den Beschluss als "ziemlich weise." Die Aufgabe von Verfassungsrecht sei es, "dem Anderen Anerkennung und Entfaltungsspielraum zu verschaffen". Die Entscheidung schaffe dies durch "eine kraftvolle Erinnerung an die Entscheidung unserer Verfassung, die Autonomie der Kirchen anzuerkennen und zu schützen".

Dagegen beweist der "Sieg" nach Matthias Drobinski (SZ) vor allem, "unter welchem Veränderungsdruck das kirchliche Arbeitsrecht mittlerweile steht". Zahlreiche Muslime oder Konfessionslose seien in kirchlichen Einrichtungen beschäftigt, somit wandle sich auch das Verständnis einer Loyalitätspflicht gegenüber den jeweiligen Arbeitgebern. Es sei an diesen, ihre Loyalitätsregeln diesen Veränderungen anzupassen und "vielleicht sogar irgendwann als Bereicherung" zu verstehen.

Rechtspolitik

Kinderrechte: Vor 25 Jahren verabschiedeten die Vereinten Nationen die Kinderrechtskonvention. Die Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte, Beate Rudolf erinnert auf lto.de daran, dass hiermit auch in Deutschland verbindliche staatliche Handlungsaufträge verbunden sind. Während dies mit dem Recht auf gewaltfreie Erziehung nach § 1631 des Bürgerlichen Gesetzbuches auch konkrete gesetzgeberischen Nachhall gefunden habe, sei die Anwendung der Konvention durch "Verwaltung und Gerichte noch immer nicht selbstverständlich". Dies zeige sich etwa in der nach wie vor fehlenden Ausbildung von Richtern im Umgang mit Kindern. Die Autorin fordert zudem eine rechtspolitische Debatte "zur Schaffung einer Kultur der Kinderrechte".

Bestattungsrecht: Die Bremische Bürgerschaft hat eine Novellierung des Bestattungsrechts der Freien Hansestadt beschlossen, nach der erstmals in Deutschland die Asche Verstorbener auf Friedhofsgrund und auch auf privaten Grundstücken verstreut werden kann. Die FAZ (Reinhard Bingener) berichtet.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 21. November 2014: Kündigung katholisch – Dampf erlaubt – Middelhoff bleibt in Haft . In: Legal Tribune Online, 21.11.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13883/ (abgerufen am: 02.05.2024 )

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