Die juristische Presseschau vom 21. November 2014: Kündigung katholisch – Dampf erlaubt – Middelhoff bleibt in Haft

21.11.2014

Recht in der Welt

EuGH – Banker-Boni: Eine gegen EU-Boni-Regeln am Europäischen Gerichtshof erhobene Klage Großbritanniens steht vor dem Aus. Die im letzten Jahr beschlossenen Regelungen zu Begrenzungen der Boni für Banker seien nach Ansicht des Generalanwalts beim EuGH weder unverhältnismäßig noch auf falscher Rechtsgrundlage erlassen worden, berichtet die FAZ (Hendrick Kafsack/Marcus Theurer). Großbritannien habe die Regelung als unzulässigen Eingriff in die von den Mitgliedsstaaten zu regelnde Sozialpolitik angegriffen.

Schweden – Julian Assange: Der schwedische Haftbefehl gegen Julian Assange bleibt nach einer Entscheidung eines Berufungsgerichtes in Kraft. Die gegen den WikiLeaks-Gründer erhobenen Vorwürfe beträfen nach Ansicht des Gerichts "Verbrechen relativ ernster Natur", berichtet spiegel.de. Die von Assange angebotene Befragung in seinem gegenwärtigen Domizil, der ecuadorianischen Botschaft in London, sei zudem gegenüber einem Verfahren in Schweden nicht gleich effektiv.

Italien – Verjährung: Eine mehrjährige Freiheitsstrafe eines Schweizer Unternehmers wegen schwerwiegender Sicherheitsmängel beim Umgang mit Asbest ist vom höchsten italienischen Gericht annulliert worden. Der Tod von bis zu 3.000 Mitarbeitern bleibt somit ungesühnt, weil sich der Unternehmer auf Verjährung berufen kann, schreibt die FAZ (Jörg Bremer). Als Konsequenz habe Ministerpräsident Matteo Renzi versprochen, die Justizreform im Lande voranzutreiben.

Schweiz – EMRK: Nach einer Meldung der SZ (thei) hat die Schweizerische Volkspartei im Bundesrat des Landes die Kündigung der Europäischen Menschenrechtskonvention verlangt. Als Reaktion auf regelmäßige Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu Ausweisungen von Asylbewerbern bereite die Partei zudem ein Volksbegehren mit dem Ziel vor, völkerrechtliche Verträge zu kündigen, wenn sie der Schweizer Verfassung widersprächen.

China – Verbraucherschutz: Die SZ (Marcel Grzanna) befragt den chinesischen Rechtsanwalt Zhang Lijun zu einer von ihm betreuten Sammelklage mehrerer VW-Fahrer gegen die Qualitätsaufsichtsbehörde des Landes und dem Stand von Verbraucherrechten in China.

Sonstiges

Terrorismus: Reinhard Müller (FAZ) plädiert im Leitartikel der Zeitung dafür, in der Auseinandersetzung mit islamistischen Terroristen rechtsstaatliche Werte offensiv zu vertreten. Man könne stolz darauf sein, in einer Gesellschaft zu leben, in der Witze über Religion "ohne staatliche Sanktionen oder Selbstjustiz" möglich seien und in der auch Straftätern der "Weg zurück in die Gesellschaft" gewiesen werde.

Verdeckte Ermittlung/Rote Flora: Die FAZ (Frank Pergande) berichtet ausführlich zu dem jüngst aufgedeckten Fall einer verdeckten Ermittlerin, die jahrelang Aktivisten des Hamburger Kulturzentrums "Rote Flora" ausspioniert haben soll. Im Dezember solle sich der Innenausschuss der Bürgerschaft mit dem Vorgang beschäftigen.

Nach Thomas Hahn (SZ) ist der Einsatz verdeckter Ermittler "ein wichtiges Werkzeug des Staatsschutzes" und zur Kenntnisgewinnung der Strukturen des bundesweit bekannten Hauses wahrscheinlich auch rechtlich begründbar. Dass die Ermittlerin bei ihrem Einsatz aber offenbar auch vor einem Einbruch in die "Gefühlswelten" der Bespitzelten nicht zurückschreckte, sei unanständig. "Das darf ein Staat nicht tun."

Henry Kissinger: In seinem Blog "Recht subversiv" erinnert Rechtsanwalt Wolfgang Kaleck (zeit.de) an eine von dem chilenischen Künstler Alfredo Jaar und dem European Center for Constitutional Rights vor zwei Jahren durchgeführte Kunstaktion "Verhaftet Kissinger!". Durch mehrsprachige Anzeigen in Zeitungen sollte auf die Beteiligung des vom Anwalt als "Kriegsverbrecher" bezeichneten ehemaligen US-Außenministers am Militärputsch in Chile aufmerksam gemacht werden.

Das Letzte zum Schluss

Einfallsloser Überfall: Nachdem er bei der Auswahl des von ihm erneut überfallenen Kiosks wenig Einfallsreichtum bewies, zeigte sich ein nun vom Amtsgericht Frankfurt Verurteilter bei der Einlassung zum Tatvorwurf umso erfinderischer. Nach Jahren in Haft kehrte der Mann zum Laden zurück, um, wie spiegel.de schreibt, "die Modalitäten für die Rückzahlung des zuerst erbeuteten Geldes" zu besprechen. Das Gericht folgte dieser Erklärung nicht und verurteilte ihn erneute zu einer Haftstrafe.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/mpi

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 21. November 2014: Kündigung katholisch – Dampf erlaubt – Middelhoff bleibt in Haft . In: Legal Tribune Online, 21.11.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13883/ (abgerufen am: 17.05.2024 )

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