Die juristische Presseschau vom 21. November 2014: Kündigung katholisch – Dampf erlaubt – Middelhoff bleibt in Haft

21.11.2014

Justiz

EuGH – Sprachtest: Das Verwaltungsgericht Berlin hat dem Europäischen Gerichtshof die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob es mit EU-Recht vereinbar ist, ein deutsches Einreisevisum zum Zwecke des Familiennachzugs vom Bestehen eines Sprachtests abhängig zu machen. Im zu entscheidenden Fall hält die klagende Nigerianierin dies für unzumutbar, weil der erforderliche Sprachkurs von ihr nur nach zehnstündiger Busfahrt erreicht werden könne, meldet lto.de.

BVerwG zu E-Zigaretten: Sogenannte E-Zigaretten entbehren nach Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts einer therapeutischen Eignung, etwa zur Nikotinentwöhnung. Sie unterfallen damit nicht dem Arzneimittelgesetz und sind damit auch frei verkäuflich, schreibt die FAZ (Helene Bubrowski). In seinem Bericht weist das Neue Deutschland (Sven Eichstädt) darauf hin, dass nach Ansicht des Leipziger Gerichts einer Warnung der nordrhein-westfälischen Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) vor E-Zigaretten eine "verbotsähnliche Wirkung" zukäme. Die Äußerung sei ein Ermangelung einer Ermächtigungsgrundlage rechtswidrig.

Den in einem Verfahren als Gutachter tätigen Rechtsprofessor Wolfgang Voit befragt lto.de (Anne-Christine Herr) zu den Voraussetzungen einer Einstufung als Arzneimittel und der europäischen Rechtslage.

OLG München – NSU-Prozess: Das Verfahren gegen Beate Zschäpe und andere vor dem Oberlandesgericht München wurde mit der Vernehmung eines Gründungsmitglieds des 2000 verbotenen Netzwerks "Blood and Honour" fortgesetzt. Spiegel.de (Gisela Friedrichsen) schreibt, dass die Frau jegliche Kenntnis zu Unterstützungsleistungen zugunsten des NSU-Trios oder der anderen Angeklagten geleugnet habe.

LAG Hamburg zu Hartz-IV-Rebellin: Eine als "Hartz-IV-Rebellin" bekanntgewordene vormalige Jobcenter-Mitarbeiterin muss den ihr von der Hamburger Sozialbehörde zugewiesenen Arbeitsplatz im Integrationsamt der Stadt antreten. Das Landesarbeitsgericht Hamburg wies die beantragte einstweilige Verfügung gegen die Versetzung ab, meldet spiegel.de. Nach Ansicht des Gerichts seien die zu besorgenden Nachteile für die als Kritikerin speziell der Sanktionen gegenüber Leistungsbeziehern bekanntgewordene Frau nicht so schwerwiegend, dass nicht eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren abgewartet werden könne.

LG Regensburg zu Gustl Mollath: Rechtsprofessor Henning Ernst Müller (beck-blog.de) schreibt Anmerkungen zu der seit zwei Wochen vorliegenden Urteilsbegründung des Wiederaufnahmeverfahrens gegen Gustl Mollath vor dem Landgericht Regensburg. Obgleich die gerichtliche Feststellung, Mollath habe seine damalige Ehefrau tatsächlich misshandelt, für den Angeklagten einen "Misserfolg" darstelle, seien die durch seinen Fall bewirkten gesetzgeberischen Änderungen ein "in der bundesrepublikanischen Rechtsgeschichte einmaliger" Vorgang.

LG Essen zu Thomas Middelhoff: Der gegen den verurteilten Manager Thomas Middelhoff erlassene Haftbefehl bleibt weiter in Kraft. Wie SZ (Uwe Ritzer) und FAZ (Brigitte Koch) übereinstimmend berichten, bestehe nach Ansicht des Landgerichts Essen nach wie vor Fluchtgefahr, zudem sei die unklare finanzielle Situation Middelhoffs auch durch zwischenzeitlich eingereichte Unterlagen nicht transparenter geworden.

Christian Bommarius (Berliner Zeitung) hält das Ergebnis auch dieses Haftprüfungstermins für "angemessen". Der Unternehmer habe einen ausländischen Wohnsitz, außerdem liefen gegen ihn weitere Ermittlungsverfahren. Unter diesen Umständen sei eine Fluchtgefahr offensichtlich.

Staatsanwalt: Für spiegel.de (Karoline Meta Beisel) stellt ein junger Staatsanwalt seinen Berufsalltag vor.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 21. November 2014: Kündigung katholisch – Dampf erlaubt – Middelhoff bleibt in Haft . In: Legal Tribune Online, 21.11.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13883/ (abgerufen am: 17.05.2024 )

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