Die juristische Presseschau vom 21. Oktober 2014: Terrorismus-Gesetzgebung – VG Berlin zu Jüdischer Gemeinde – Besuch in Den Haag

21.10.2014

Eine UN-Resolution verpflichtet Staaten zu Maßnahmen gegen Terroristen. Der Justizminister macht sich ans Werk. Außerdem in der Presseschau: Kritik am Bestellerprinzip, salomonisches Urteil am VG Berlin, Arbeitskampf auf belgisch vor dem AG Köln, Bewährungsstrafe für nötigenden Arbeitsvermittler, Untersuchungshäftlinge in Den Haag und Ermittlungs-Hilfe von Facebook.

Thema des Tages

Terrorismus-Gesetzgebung: Vor einem Monat verabschiedete der UN-Sicherheitsrat eine Anti-Terrorismus-Resolution. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hat nun Eckpunkte der hierdurch auch in Deutschland in Angriff zu nehmenden Rechtsänderungen vorgestellt. So solle künftig bereits der Versuch einer Ausreise mit terroristischer Absicht strafbar sein. Zudem solle die in der Resolution ebenfalls erwähnte Terrorfinanzierung einen eigenständigen Straftatbestand darstellen. Weitergehenden Forderungen, etwa nach einer Strafbarkeit der sogenannten Sympathiewerbung für Terror-Organisationen, erteilte der Minister eine Absage. Es berichten SZ (Robert Roßmann), FAZ (E. Lohse/R. Burger/K. Iskandar), Welt (Manuel Bewarder) und taz (Christian Rath). Letzterer Beitrag macht allerdings darauf aufmerksam, dass der Streit über die Strafbarkeit sogenannter Sympathiewerbung zumindest bezüglich der Terrormiliz IS "faktisch irrelevant" sei. Denn dem vom Innenminister Thomas de Maiiére (CDU) verfügten vereinsrechtlichen Betätigungsverbot unterfalle auch die Werbung für die Gruppierung.

Reinhard Müller (FAZ) kommentiert, dass die verbreiteten Losungen - "null Toleranz" seitens des Innenministers und Warnungen vor Aktionismus aus dem Justizministerium – durchaus dem üblichen Gang der Dinge entsprächen. Gleichwohl sei "nicht nur in Kurdistan" die Kriegführung asymmetrisch und forderten "Hunderte Reise-Dschihadisten und Krawalle in den Städten" die Politik zum Handeln auf.

Rechtspolitik

Bestellerprinzip: Im Gespräch mit lto.de (Anne-Christine Herr) erläutert Rechtsprofessor Friedhelm Hufen, warum er den Gesetzentwurf zu einer Mietrechtsreform für verfassungswidrig hält, soweit er über das Bestellerprinzip hinausgeht.* Der Staatsrechtler ist Autor eines entsprechenden Gutachtens des Immobilienverbandes Deutschland und hält eine etwaige Verfassungsbeschwerde für aussichtsreich.

Tarifeinheit: Nach Bericht der SZ (Detlef Esslinger/Jens Flottau) hat die Bundeskanzlerin verlauten lassen, dass es "viele gute Gründe" für ein Gesetz zur betrieblichen Tarifeinheit gebe. Nach ausgiebigen Prüfungen mehrerer Ministerien solle sich das Kabinett im Dezember mit einem entsprechenden Entwurf beschäftigen.

* Diese Passage wurde am 21.10.2014 um 9.45 Uhr geändert. Zuvor stand hier "in welchem Maß er das im Rahmen des Gesetzentwurfs zu einer Mietrechtsreform eingeführte Bestellerprinzip für verfassungswidrig hält." Diese Formulierung hätte man so missverstehen können, dass Hufen das Bestellerprinzip kritisiert und nicht den konkreten Entwurf.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 21. Oktober 2014: Terrorismus-Gesetzgebung – VG Berlin zu Jüdischer Gemeinde – Besuch in Den Haag . In: Legal Tribune Online, 21.10.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13537/ (abgerufen am: 26.04.2024 )

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