Die juristische Presseschau vom 28. Dezember 2017: BeA vor­erst nicht in Betrieb / Neues Trans­­pa­renz­re­gister / LKW-Kar­tell beim LG Mün­chen I ver­klagt

28.12.2017

Recht in der Welt

USA – Prozess gegen Fifa-Funktionäre: Wie lto.de meldet, hat ein New Yorker Gericht im ersten Prozess um den Fifa-Korruptionsskandal einen früheren brasilianischen Verbandschef und einen hohen Funktionär aus Paraguay für schuldig gesprochen und wegen Fluchtgefahr inhaftiert. Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden Angeklagten vor, über zwei Jahrzehnte Millionen Dollar Schmiergelder bei der Vergabe von Fernsehrechten entgegengenommen zu haben. Einem früheren Verbandschef aus Peru wurde als dritten Angeklagten keine Schuld zugesprochen.

ICTY: Stefan Ulrich (SZ) zieht Bilanz zur Arbeit des ICTY und bezeichnet die Geschichte des Haager Jugoslawien-Gerichts als Erfolg. So wurde den Opfern des Krieges die Möglichkeit gegeben, ihr Leid zu bezeugen und den Glauben an die Gerechtigkeit zu bewahren. Staatsverbrecher konnten sich bei den Prozessen nicht hinter ihrer staatlichen Souveränität verbergen. Auch habe der ICTY das Völkerstrafrecht weiterentwickelt. Das Gericht sei lediglich in dem Punkt gescheitert, dass keine Aussöhnung zwischen den Ex-Jugoslawien-Staaten herbeigeführt werden konnte.

Autoritarismus in Zentral- und Osteuropa: Für verfassungsblog.de erörtert der polnische Rechtsprofessor Marcin Matczak (in englischer Sprache) am Beispiel Polens, wie sich die Rückkehr des Autoritarismus in einigen Ländern Zentral- und Osteuropas äußert und welche möglichen Gründe es dafür gibt. Als Lösungsvorschläge nennt der Autor unter anderem, dass die Propaganda zugunsten autoritärer Kräfte identifziert, ein Sicherheitsgefühl unter den Bürgern verbreitet und das zivilgesellschaftliche Engagement unter den Bürgern gestärkt werden müsse.

Sonstiges

BND-Kontrolle: In einem Kommentar kritisiert Ronen Steinke (SZ) die rechtswidrigen Handlungen des BND. So sei am 13.12.2017 vor dem Bundesverwaltungsgericht durch Klagen der Organisation Reporter ohne Grenzen aufgedeckt worden, dass der BND jahrelang unbemerkt Telefonie-Metadaten von Mitgliedern der Organisation gespeichert und ausgewertet hat. Das dreiköpfige unabhängige Kontrollgremium des BND, welches im vergangenen Jahr durch das BND-Gesetz zur Überwachung eingesetzt wurde, klage zudem über die schwierige Zusammenarbeit mit dem Nachrichtendienst, der zu viele Informationen unter Verschluss halte. Der Autor stellt die Frage, mit welchem Recht selbst Kritik am BND geheim gestempelt werden dürfe und attestiert ihm eine Haltung, hinter der leicht auch Übles gedeihen kann.

Datenerhebung bei Smart-TVs: Da das Bundeskartellamt (BKartA) nun auch Verstöße gegen den Verbraucherschutz verfolgen darf, wurde eine Sektoruntersuchung zu Smart-TVs eingeleitet. Die Anwälte Sebastian Hack und Hendrik Müller veranschaulichen auf lto.de zunächst, wie Smart-TVs Nutzerdaten sammeln und listen auf, welche zentralen Anforderungen an die Datenerhebungs- und Datenverarbeitungsprozesse zu stellen sind. So muss der Nutzer transparent über die Nutzung seiner Daten informiert werden, die Daten müssen möglichst minimal erhoben werden und die Datenerhebung und –verarbeitung muss zweckgebunden sein.

Streitatlas 2017: Rechtsanwalt Martin W. Huff setzt sich auf lto.de mit der Aussagekraft des "Streitatlas 2017" auseinander, den die Rechtsschutzversicherung Advocard herausgegeben hat. So beschreibe die Statistik nicht die Zahl und Verteilung von "Rechtsstreiten", sondern erfasse schon jede Anfrage an einen Anwalt. Viele Zahlen wurden außerdem falsch ermittelt. Der Autor rät davon ab, sich in einer juristischen oder politischen Auseinandersetzung auf den "Streitatlas" zu berufen.

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lto/man

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 28. Dezember 2017: BeA vorerst nicht in Betrieb / Neues Transparenzregister / LKW-Kartell beim LG München I verklagt . In: Legal Tribune Online, 28.12.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/26207/ (abgerufen am: 26.04.2024 )

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