Die juristische Presseschau vom 28. Dezember 2017: BeA vor­erst nicht in Betrieb / Neues Trans­­pa­renz­re­gister / LKW-Kar­tell beim LG Mün­chen I ver­klagt

28.12.2017

Das besondere elektronische Anwaltspostfach bleibt vorerst offline. Außerdem in der Presseschau: Spediteure erheben Schadensersatzklagen gegen LKW-Kartell vor dem LG München I. Für und Wider des neu eingeführten Transparenzregisters.

Thema des Tages

BeA vorerst offline: Das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA), dessen Nutzung eigentlich ab dem 1. 1. 2018 verpflichtend werden sollte, bleibt vorerst offline. Das teilte jetzt die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) mit. Die Entwicklung der vergangenen Tage und die technischen Probleme mit dem Postfach fassen die FAZ (Hendrik Wieduwilt), lto.de und FAZ-Einspruch (Constantin van Lijnden) zusammen. Die BRAK rate zudem dringend zur Deinstallation des neuen Zertifikats, welches unter Anleitung eigenständig installiert werden konnte. Es weise ungleich größere Sicherheitslücken auf als das erste Zertifikat, denn Hacker hätten dadurch die Möglichkeit, die Inhalte sämtlicher Kommunikation aller beA-Nutzer einzusehen. Die Schuld für die technischen Probleme werde inzwischen beim französischen IT-Dienstleister Atos, der mit der Entwicklung des beA betraut worden war, vermutet. Wann das System betriebsfähig sein werde, könne man laut BRAK nicht sagen, in jedem Fall werde Sicherheit vor Schnelligkeit gehen und es würden weitere Zwischenlösungen zum Einsatz kommen.

In einem Kommentar beschreibt Hendrik Wieduwilt (FAZ) die technischen Probleme mit dem beA als Blamage.

Rechtspolitik

Familiennachzug: Vor dem Hintergrund der Sondierungsverhandlungen zwischen CDU und SPD um die Verlängerung der Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte nimmt Gudula Geuther (deutschlandfunk.de) zu der Thematik Stellung. Die Autorin gibt zu bedenken, dass es entgegen vieler Befürchtungen nicht um den Nachzug vielköpfiger Clans, sondern der minderjährigen Kinder und des Ehegatten gehe. Außerdem werde sich ein in Deutschland lebender Schutzberechtigter, der um seine nächsten Angehörigen in Bürgerkriegsländern wie Syrien oder dem Irak bangt, kaum integrieren können und wollen. Bei der Aussetzung des Familiennachzugs handle es sich um Politik nach Zahlen, statt um sachgerechten Umgang.

Tranzparenzregister: Die FAZ (Hendrik Wieduwillt) befasst sich mit dem Für und Wider des neuen Transparenzregisters für Unternehmen, Stiftungen und Genossenschaften, das in dieser Woche eingeführt wurde. In dem Register soll eingetragen werden, wer tatsächlich über Vermögen verfügt und nicht nur formal Geschäftsführer ist. Einerseits könne durch die Eintragungspflicht Geldwäsche effektiv bekämpft werden. Andererseits könne die neue Informationsquelle auch für Erpressungen ausgenutzt werden.

Prostituiertenschutzgesetz: Im Interview mit der taz (Patricia Hecht) kritisiert Johanna Weber vom Bundesverband erotische und sexuelle Dienstleistungen das zum Jahreswechsel in Kraft tretende Prostituiertenschutzgesetz als "stigmatisierend, kriminalisierend und repressiv". Ferner weist sie auf den großen finanziellen Mehraufwand für den Staat hin und befürchtet Gefahren für den Datenschutz bei Prostituierten, die künftig einen Prostituiertenpass mitführen müssen. Weber fordert eine Entstigmatisierung durch die Politik. Sie hat gemeinsam mit anderen bereits Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz eingereicht und Anfragen an die Datenschutzbeauftragte der Bundesländer gestellt.

MiFID II: Wie die SZ meldet, tritt zum 3. Januar 2018 die EU-Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID II) in Kraft. Mit dieser solle eine weitere Finanzkrise verhindert werden, indem die Transparenz erhöht werde. Vielen Finanzfirmen bereite jedoch die Umsetzung der Richtlinie sowie mögliche Technologieprobleme Sorgen.

EU-Datenschutzgrundverordnung: Das Hbl (Dietmar Neuerer) befasst sich mit den Vorbereitungen der Unternehmen in Europa auf das Inkrafttreten der EU-Datenschutzgrundverordnung am 25. Mai 2018. Ab diesem Zeitpunkt müssen die Unternehmen detailliert dokumentieren, welche Daten sie wo, wie und warum verarbeiten. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro. Viele Unternehmen seien auf die Verordnung noch nicht vorbereitet und es besteht Rechtsunsicherheit.

Gesellschaftsrecht 2018: Auf Handelsblatt-Rechtsboard stellt Rechtsprofessor Ulrich Noack Themenbereiche des Gesellschaftsrechts vor, die im kommenden Jahr möglicherweise gesetzlich reformiert werden. So müsse die Umsetzung der Aktionärsrechte-Richtlinie II auf den Weg gebracht, das Beschlussmängelrecht im AktG und auch das GmbH-Recht reformiert werden. Da der angekündigte EU-Kommissionsvorschlag zur Digitalisierung im Unternehmensrecht Ende 2017 ausblieb, werde auch dieser im nächsten Jahr erwartet. Ansonsten könne das Jahr 2018 legislatorisch gesehen im Gesellschaftsrecht ruhig verlaufen.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 28. Dezember 2017: BeA vorerst nicht in Betrieb / Neues Transparenzregister / LKW-Kartell beim LG München I verklagt . In: Legal Tribune Online, 28.12.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/26207/ (abgerufen am: 20.04.2024 )

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