Die juristische Presseschau vom 28. Dezember 2017: BeA vor­erst nicht in Betrieb / Neues Trans­­pa­renz­re­gister / LKW-Kar­tell beim LG Mün­chen I ver­klagt

28.12.2017

Justiz

LG Stuttgart – Kevin Großkreutz: Gegen ein Urteil des Amtsgerichts Stuttgart zu einer Prügelattacke auf den Fußballprofi Kevin Großkreutz haben die Kläger und die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Das Amtsgericht hatte im Oktober zwei junge Männer zu Haftstrafen wegen Körperverletzung verurteilt, da sie den Fußballspieler zuvor bei einer Auseinandersetzung bewusstlos geschlagen hatten. spiegel.de berichtet.

LG München I – LKW-Kartell: Rund 3.200 Fuhrunternehmer aus neun europäischen Ländern haben beim Landgericht München I Schadensersatzklagen gegen mehrere Lastwagenhersteller eingereicht. Grund dafür sind Preisabsprachen der Lastwagenhersteller, weshalb die Kläger beim Kauf der Lastwagen angeblich zu viel bezahlen mussten. Wie spiegel.de meldet, wird Schadensersatz von mindestens 500 Millionen Euro gefordert.

OVG NRW zu kostenlosen Toiletten: Eine Stadt ist nicht verpflichtet, kostenlose öffentliche Toiletten auf ihrem Stadtgebiet bereitzustellen. So entschied das Oberverwaltsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen im Falle der Stadt Essen, wie lto.de berichtet. Geklagt hatte ein unter krankhaftem Harndrang leidender Essener. Die Richter wiesen die Klage mit der Begründung ab, die Gemeindeordnung des Landes NRW eröffne keinen Anspruch auf die kostenlose Nutzung kommunaler Toiletteneinrichtungen. Ferner müsse der Staat individuell zurechenbare Leistungen der Daseinsvorsorge wie den Zugang zu bereits vorhandenen Toiletten nicht kostenlos erbringen.

BVerwG zu "Licht aus"-Aktion: Jost Müller-Neuhof (Tsp) kritisiert das "Licht-aus"-Urteil des BVerwG von September 2017. Die Richter hatten die "Licht-aus-Aktion" des Düsseldorfer Oberbürgermeisters Thomas Geisel zwar für rechtswidrig erklärt, zugleich aber aufgezeigt, wie Politiker ihr Amt doch für politische Auseinandersetzungen nutzen können. Laut BVerwG gelte das Neutralitätsgebot nur für Parteien, während auf politische Gruppierungen wie Dügida allein das Sachlichkeitsgebot anwendbar sei. In Zukunft müsste eine Aktion wie der "Licht aus"-Aufruf also nur sachlich begründet werden. Für den Autor ist die staatliche Neutralität jedoch ein Prinzip, das nicht nur im Wettbewerb zwischen den Parteien eine Rolle spiele. Amtsträger dürften generell die Kommunikationsmacht ihrer Ämter nicht für Propaganda missbrauchen.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 28. Dezember 2017: BeA vorerst nicht in Betrieb / Neues Transparenzregister / LKW-Kartell beim LG München I verklagt . In: Legal Tribune Online, 28.12.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/26207/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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