Die juristische Presseschau vom 14. Dezember 2017: Bes­sere Hilfe für Ter­r­or­opfer / Pro­zess gegen "Laser­mann" / Auch Sportler haben Rechte

14.12.2017

Justiz

LG Frankfurt a.M.  Lasermann: Die FAZ (Sarah Kempf), die SZ (Jan Willmroth, taz (Christoph Schmidt-Lunau) und spiegel.de (Peter Maxwill) berichten ausführlich über den Prozessauftakt gegen den Schweden John Ausonius vor dem Landgericht Frankfurt am Main. Die Staatsanwaltschaft verdächtigt ihn, die Garderobenfrau eines Frankfurter Kasinos aus Habgier erschossen zu haben. Asonius sitzt bereits seit über 20 Jahren eine Haftstrafe wegen Mordes ab. Anfang der 90er Jahre war er als "Lasermann" bekannt geworden, weil er aus rassistischer Gesinnung auf elf Männer mit einem Gewehr geschossen und ein Opfer tödlich verletzt hatte. Er gilt als mögliches Vorbild für den Rechtsterroristen Anders Breivik und die Attentäter des NSU.

OLG München  NSU: spiegel.de (Julia Jüttner/Thomas Hauzenberger) fasst weitere Plädoyers von Nebenklagevertretern zusammen. Während Alexander Hoffmann, Anwalt zweier Betroffener des Kölner Nagelbombenattentats, in Ralf Wohlleben die treibende Kraft des NSU erkenne, hält die Opferanwältin Angela Wierig eher Beate Zschäpe für den "Mastermind" des NSU.

LG Hamburg – Riester-Rente: Die für Geldanlagen und Altersvorsorge zuständige Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat beim Landgericht Hamburg eine Klage gegen eine Privatbank erhoben, weil diese die mit Riester-Renten geförderten Sparpläne von Kunden einseitig gekündigt hatte, berichten das Hbl (Andrea Cünnen) und die SZ (Harald Freiberger). Kritiker sähen darin ein rabiates Vorgehen gegen unlukrative Langzeitverträge.

OVG Bremen zu Informationsfreiheit und Scheinehe: Die Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union ist vor dem Oberverwaltungsgericht Bremen mit ihrem Versuch gescheitert, nach dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz Einsicht in die 100 Fragen zu erhalten, die die Ausländerbehörden zur Ermittlung von Scheinehen verwendet. Das OVG versagte den Anspruch, da die Bekanntgabe die öffentliche Sicherheit gefährden könne. Rechtsprofessorin Kirsten Wiese erläutert für lto.de die Entscheidung und ihre Kritik an der Argumentation des Gerichts.

VG Schleswig zu Kraftfahrt-Bundesamt: Das Verwaltungsgericht Schleswig hat Klagen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen das Kraftfahrt-Bundesamt als unzulässig abgewiesen, da die DUH nicht klagebefugt sei. Die Organisation hatte beanstandet, dass das Amt nicht ausreichend gegen den Betrieb unzulässiger Abschalteinrichtungen für die Abgasreinigung in Dieselfahrzeugen vorgegangen sei. Wegen grundsätzlicher Bedeutung des Falles hat das VG aber Berufung und Sprungrevision zugelassen, berichten spiegel.de und die FAZ (Hendrik Wieduwilt).

VG Sigmaringen zu Rückholung eines Flüchtlings: Im vergangenen Sommer ließ das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge aufgrund von Missverständnissen trotz eines laufenden einstweiligen Rechtsschutzverfahrens die Abschiebung eines afghanischen Asylbewerbers nach Bulgarien vollziehen. Von dort war der Mann unter Druck nach Afghanistan zurückgekehrt. Nach einem stattgebenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Sigmaringen im Eilverfahren ist der Mann nun nach Deutschland zurückgeholt worden, um hier sein Asylverfahren betreiben zu können. Der FAZ-Einspruch (Marlene Grunert) interviewt den Anwalt des Asylbewerbers, Markus Niedworok, zu dem "in Deutschland einmaligen Fall".

LSG NRW – Finanzausgleich der Krankenkassen: Nach Informationen des Hbl (Peter Thelen) wollen mehrere Krankenkassen beim zuständigen Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen gegen ihre vom Bundesversicherungsamt ausgestellten Jahresausgleichsbescheide klagen. Die Kassen machten geltend, im Finanzausgleich gegenüber den Ortskrankenkassen benachteiligt zu werden, da diese Ärzte zu ausgleichsrelevanten Falschdiagnosen anregen. Die klagebereiten Kassen wurden zu ihrem Schritt dadurch ermuntert, dass das LSG NRW das Verfahren einer anderen Kasse unter Verweis auf laufende Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Hamburg gegen die AOK Rheinland/Hamburg aussetzte.

BAG zu Maskenbildnerin und Befristung: Ein Theater kann die Anstellung einer Maskenbildnerin jährlich beenden, wenn in ihrem Arbeitsvertrag steht, dass sie "überwiegend künstlerisch" tätig ist. Das hat nun das Bundesarbeitsgericht entschieden, berichtet die BadZ (Christian Rath).  Die Befristung der Arbeitsverträge des künstlerischen Personals an Theatern sei durch die Kunstfreiheit gerechtfertigt.

BAG  Wichtige Urteile aus 2017: Keylogger, Betriebsratswahlen, Mindestlohn – lto.de (Tanja Podolski) fasst sieben wichtige Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahr 2017 zusammen.

EuGH – Pkw-Maut: Die Niederlande schließen sich der am Europäischen Gerichtshof erhobenen Klage Österreichs gegen die deutsche Pkw-Maut an, meldet die FAZ (Michael Stabenow).

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 14. Dezember 2017: Bessere Hilfe für Terroropfer / Prozess gegen "Lasermann" / Auch Sportler haben Rechte . In: Legal Tribune Online, 14.12.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/26015/ (abgerufen am: 29.04.2024 )

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