Die juristische Presseschau vom 14. Dezember 2017: Bes­sere Hilfe für Ter­r­or­opfer / Pro­zess gegen "Laser­mann" / Auch Sportler haben Rechte

14.12.2017

Recht in der Welt

MICT  Vojislav Šešelj: Vor dem Residualmechanismus für die Internationalen ad hoc-Strafgerichtshöfe (MICT) hat das Berufungsverfahren gegen Vojislav Šešelj begonnen. Der UN-Jugoslawien-Strafgerichtshof hatte den Serben im Jahr 2016 überraschend vom Vorwurf von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit während der Balkankriege freigesprochen. Šešelj war zur ersten Sitzung am MICT nicht erschienen und droht, sich ebenfalls vor dem Gericht umzubringen, sollte er nach Den Haag gezwungen werden, so focus.de.

USA – Netzneutralität: Am heutigen Donnerstag soll die US-Telekom-Aufsichtsbehörde FCC die Abschaffung der bisheringen Regelungen zur Netzneutraltiät beschließen, berichten ausführlich die taz (Svenja Bergt) und netzpoltik.org (Tomas Rudl). Dabei handelt es sich um den Grundsatz, dass alle Daten im Netz gleich zu behandeln sind. Befürchtet wird unter anderem, dass die Abschaffung der Netzneutralität die Monopolbildung im Netz verstärken wird.

EU/Griechenland  Türkei-Deal: Im Rahmen der Schwerpunktwoche Herbsttagung Netzwerk Migrationsrecht 2017 stellen die Anwältin Clara-Anne Bünger und der Rechtsstudent Robert Nestler auf juwiss.de (in englischer Sprache) in Frage, dass es sich bei der Türkei um einen sicheren Drittstaat handelt, in den Griechenland Flüchtlinge abschieben darf. Sie befürchten, dass eine Entscheidung des höchsten griechischen Verwaltungsgerichts vom vergangenen September, in der es die Türkei als sicher anerkennt, die rechtliche Lage für die Flüchtlinge in Griechenland verschlechtere.

In einem weiteren Beitrag moniert die wissenschaftliche Mitarbeiterin Catharina Ziebritzki auf juwiss.de (in englischer Sprache), dass die Hotspots in Griechenland entgegen ihrer eigentlichen Ausrichtung seit dem EU-Türkei-Deal mehrheitlich dazu dienten, die EU-Abschiebungspolitik umzusetzen. Ursprünglich sollten die Hotspots Flüchtlinge registrieren, bevor diese dann auf andere EU-Länder verteilt werden.

Großbritannien  Brexit: Das britische Unterhaus hat mit einem Änderungsantrag zum EU-Austrittsgesetz faktisch ein Vetorecht für die Parlamentarier zum EU-Abkommen beschlossen. Das Brexit-Abkommen mit der EU, das derzeit ausgehandelt wird, muss im Gesetzgebungsverfahren noch vom Parlament abgesegnet werden, wie zeit.de meldet. Die taz (Eric Bonse) führt ein Internview mit der Juristin und Bürgerrechtlerin Jane Golding, die ungeklärte Auswirkungen auf die Freizügigkeit britischer Staatsbürger und den Aufenthaltsstatus von EU-Bürgern im Land kritisiert.

Schweiz – Glockenläuten: Das Schweizer Bundesgericht in Lausanne erlaubt weiterhin das viertelstündige Glockenläuten in der Nacht, auch wenn es im Schlafzimmer mit mehr als 43 Dezibel messbar ist. Geklagt hatte ein Ehepaar aus unmittelbarer Nachbarschaft, das sich auf ein neues Gutachten der Universität ETH Zürich stützte. Dieses gibt als Grenzwert 40 Dezibel an, was in etwa einem ruhigen Gespräch entspricht, berichtet die SZ (Charlotte Theile).

Sonstiges

Sportlerrechte: Am heutigen Donnerstag wird nach einer Meldung der FAZ (Christoph Becker) die "World Players Union", Spielergewerkschaft innerhalb des Gewerkschaftsverbandes Uni Global Union in Washington/USA ihre "Universelle Erklärung der Spielerrechte" vorstellen. In insgesamt 17 Artikeln würden Ansprüche der Sportler auf Mitbestimmung gegenüber den Verbänden geltend gemacht. Ebenfalls im Sport-Teil befragt die FAZ (Michael Reinsch) den ehemaligen Basketballer und World Players Union-Angestellten Johannes Herber zur Notwendigkeit einer gewerkschaftlichen Vertretung, der arbeitsrechtlichen Situation von Sportlern und einer Reformbedürftigkeit der gegenwärtig durch den Court of Arbitration for Sports (CAS) repräsentierten Schiedsgerichtsbarkeit im Sport.

Jugendschutz: Anbieter von Bildträgern, wie DVDs und Blue-Ray Discs, müssen im Gegensatz zu Anbietern von Filmen im Internet und Anbietern von Fernsehsendungen strengere Jugendschutzauflagen erfüllen. So benötigen sie zur Altersfreigabe ihrer Medien einen Verwaltungsakt durch die Oberste Landesjugendbehörde. community.beck.de (Marc Liesching) erläutert, warum dies gegen die Filmfreiheit und das Gleichheitsgebot verstößt.

Antisemitische Taten: Anlässlich der Demonstrationen von Israel-Gegnern erklärt jetzt auch zeit.de (Sasan Abdi-Herrle), dass das Verbrennen der israelischen Fahne – im Gegensatz zur deutschen – in Deutschland nicht strafbar sei. Antisemitische Parolen hingegen könnten den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllen.

Das Letzte zum Schluss

Cannabiskonsum ≠ Cannabiskonsum: Die Münchner Polizisten dachten, sie machten alles richtig, als sie einem Mann, der am Isar-Ufer einen Joint rauchte, sein Cannabis wegnahmen und ein Ermittlungsverfahren gegen ihn einleiteten. Auch als der Betroffene sein Rezept vorzeigte, klingelte nichts. Der schwer Kranke hat sich nun erfolgreich gegen die Maßnahme beschwert und bekommt vom Land Bayern die 6,80 Euro für sein legales Medizinhanf ersetzt. lawblog.de (Udo Vetter) erinnert an die neue Rechtslage in Sachen Cannabis.

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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/mpi/vb/ms

(Hinweis für Journalisten)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 14. Dezember 2017: Bessere Hilfe für Terroropfer / Prozess gegen "Lasermann" / Auch Sportler haben Rechte . In: Legal Tribune Online, 14.12.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/26015/ (abgerufen am: 29.04.2024 )

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