Die juristische Presseschau vom 18. Oktober 2017: Pro­zess um Gar­ten­hau­s­tra­gödie / Juristen klagen für Men­schen­rechte / Rechts­staat und RAF

18.10.2017

Recht in der Welt

Türkei – Verfahren gegen Menschenrechtler: Am 25. Oktober soll vor einem Istanbuler Gericht der Prozess gegen Peter Steudtner und zehn weitere Menschenrechtler beginnen. Das Gericht habe die Anklage angenommen, die den Angeschuldigten vorwirft, die Organisation des Predigers Fethullah Gülen, die PKK und die linksextreme DHKP-C zu unterstützen, so die Meldung auf spiegel.de.

Spanien – katalanische Unabhängigkeit: Das spanische Verfassungsgericht hat das Gesetz über die Durchführung des Unabhängigkeitsreferendums nun endgültig für nichtig erklärt, nachdem es dieses bereits ausgesetzt hatte. Die SZ (Thomas Urban) schildert, wie die spanische Zentralregierung mit Hilfe der Justiz gegen die katalanischen Separationsbestrebungen vorgeht. Die autonomen Rechte Kataloniens würden vorerst allerdings nicht ausgesetzt.

EGMR zu Nawalnyj: Russland habe im Fall "Yves Rocher" das Recht des Oppositionspolitikers Alexej Nawalnyj und seines Bruders Oleg auf ein faires Verfahren verletzt, urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Sie sollen nun eine Entschädigung in Höhe von 83.000 Euro erhalten. Die Brüder sollten angeblich die russische Tochter von Yves Rocher um eine halbe Million Euro betrogen haben; das Unternehmen hatte angegeben, dass ihm kein Schaden entstanden sei, erinnert die FAZ (Friedrich Schmidt) an den Fall. 

USA – Einreiseverbot: Ein Gericht in Hawaii hat das aktuelle Einreiseverbot der US-Regierung gestoppt. Es sollte am heutigen Mittwoch in Kraft treten. Es mangele an Erkenntnissen, dass die Einreise der Betroffenen die Interessen der USA beeinträchtige. Das Verbot diskriminiere die Menschen aufgrund ihrer Nationalität, meldet spiegel.de (bam).

Österreich – "Ehe für alle": Der österreichische Verfassungsgerichthof prüft derzeit die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare. Trotz weitgehender rechtlicher Gleichstellung bestünden Bedenken, dass unterschiedliche Rechtsinstitute für gleichgeschlechtliche und verschiedengeschlechtliche Paare Homosexuelle diskriminierten. kurier.at schildert die Argumente des Gerichts und des Anwalts der Klägerinnen. Dieser zeige sich zuversichtlich, dass bereits Anfang 2018 erste gleichgeschlechtliche Ehen in Österreich geschlossen werden können.

Österreich – Wahl: Der emeritierte Professor für öffentliches Recht Theo Öhlinger analysiert auf verfassungsblog.de die verfassungsrechtlichen Rechte und Pflichten des österreichischen Bundespräsidenten im Prozess der Regierungsbildung und umreißt dabei verschiedene mögliche Szenarien.

Sonstiges

Juristen für Menschenrechte: "Was nicht gerecht ist, kann nicht recht sein" – unter diesem Titel erläutert lto.de (Tanja Podolski) die Arbeit der jungen Nichregeriungsorganisation "Jumen". Die Organisation will durch strategisch geführte Prozesse Menschenrechtsverletzungen in Deutschland gerichtlich feststellen lassen.

Rechtsstaat und RAF: Die FAZ (Reinhard Müller) blickt anlässlich des vierzigsten Todestags von Hanns Martin Schleyer darauf zurück, wie der Rechtsstaat auf den Terror der RAF reagierte. Der Artikel zieht den Bogen zur heutigen Bedrohung durch islamistischen Terrorismus und konstatiert, der Rechtsstaat sei damals nicht in Gefahr gewesen und sei es auch heute objektiv gesehen nicht. Der Gesellschaftsvertrag zwischen Rechtsstaat und Bürgern müsse aber immer wieder erneuert werden. Bundesverfassungsrichter Peter Michael Huber, Geschichtsprofessor Andreas Rödder und die Geschäftsführerin der Hanns-Martin-Schleyer-Stiftung Barbara Frenz ziehen in einem FAZ-Gastbeitrag ihre Lehren für den heutigen Rechtsstaat aus dem Mord an Schleyer. Das Vermächtnis des "Deutschen Herbstes" liege in "der Behauptung des Rechtsstaats auch gegenüber existentiellen Herausforderungen". 

Buch über "Mittagsmörder": "7 Morde – 50 Jahre Haft – 1 Leben danach: Der 'Mittagsmörder' Klaus G" – unter diesem Titel rekonstruiert der Journalist Felix Hutt die Verbrechen von Klaus G., der in den 1960er Jahren sieben Menschen tötete. Die Taten ereigneten sich stets gegen Mittag. G. verbüßte dafür eine 50-jährige Freiheitsstrafe. focus.de bringt einen Auszug aus dem am 2. Oktober veröffentlichten Buch.

Das Letzte zum Schluss

Alimentierte Polizeihunde: Zum Glück habe sich das Land Berlin bereit erklärt, pensionierten Polizeihunden künftig eine lebenslange Rente zu zahlen. Tierarztkosten, Futter, Versicherung seien abgedeckt. Dies bewahre die Tiere davor, aus finanzieller Not etwa Drogen zu dealen oder an illegalen Hundekämpfen teilzunehmen, frotzelt die taz in ihrer Satirerubrik "die Wahrheit".

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/vb

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 18. Oktober 2017: Prozess um Gartenhaustragödie / Juristen klagen für Menschenrechte / Rechtsstaat und RAF . In: Legal Tribune Online, 18.10.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/24311/ (abgerufen am: 02.05.2024 )

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