Die juristische Presseschau vom 13. Oktober 2017: BVerfG zu Fami­li­en­nachzug / Klage gegen Pkw-Maut / Sch­lechte Karten für Por­sche-Anleger

13.10.2017

Recht in der Welt

Indien – Sex mit minderjährigen Ehefrauen: Das indische Verfassungsgericht hat entschieden, dass Sex mit Minderjährigen auch dann als Vergewaltigung zu gelten hat, wenn er in der Ehe erfolgt. Das bisherige Strafrecht sah eine Ausnahme für Kinderehen vor, die zwar rechtlich untersagt, aber weit verbreitet sind. Über das Urteil und die Situation von Mädchen in Indien schreiben die SZ (Arne Perras) und die taz (Natalie Mayroth).

Niederlande – Klimaschutz-Urteil: Vor zwei Jahren hat die Stiftung Urgenda ein Urteil erwirkt, mit dem die niederländische Regierung verpflichtet wurde, mehr für den Klimaschutz zu tun. Im Interview mit der taz (Bernhard Plötter) erläutert der Rechtsberater Dennis van Berkel, welche Auswirkungen das Urteil auf die niederländische Politik hatte und warum er ähnliche Verfahren auch in Deutschland für erfolgversprechend hält.

Libyen – Such- und Rettungszone im Mittelmeer: Die Vertretungsprofessorin Suzette Suarez äußert auf lto.de Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Vorgehens Libyens in der ausgerufenen Such- und Rettungszone vor der eigenen Küste. Auch in der Zone gelte das Seerechtsübereinkommen, das unterschiedliche Befugnisse des Küstenstaats im Küstenmeer, in der Anschlusszone und in der ausschließlichen Wirtschaftszone vorsehe. Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Diensts des Bundestags habe eindeutig festgestellt, dass Libyen keine "exklusive Rettungskompetenz" habe. Manche Probleme habe es jedoch nicht aufgeführt.

Sonstiges

Anis Amri: Der Sonderermittler Bruno Jost hat in seinem Abschlussbericht zum Anschlag auf dem Berliner Breitscheidplatz die Behörden scharf kritisiert. Laut dem Bericht hätte der Attentäter frühzeitig wegen Rauschgifthandels inhaftiert werden können. Bei der Berliner Generalstaatsanwaltschaft sei es jedoch wegen mangelhafter Absprachen zu einer "regelrechten Zuständigkeitslücke" gekommen, so der ehemalige Bundesanwalt. Die Ergebnisse des Berichts fassen die SZ (Jens Schneider), die taz (Konrad Litschko) und spiegel.de (Wolf Wiedmann-Schmidt) zusammen.

Laut Jens Schneider (SZ) geht es jetzt um die "Verbesserung der Strukturen, um eine bessere Ausstattung der Behörden, vielleicht auch um das Bewusstsein, die Gefahren wirklich ernst zu nehmen". Jasper von Altenbockum (FAZ) sieht die Hauptverantwortung bei der Politik: "Versäumnisse sind zwangsläufig, wenn katastrophale Arbeitsbedingungen herrschen."

zeit.de (Frida Thurm) sprach mit dem Berliner Abgeodneten Benedikt Lux (Grüne) über den Bericht und die politischen Konsequenzen.

Das Letzte zum Schluss

Bezahlter Urlaub für kranken Hund: Dass Arbeitnehmer trotz Krankheit ihren Lohn bekommen, dürfte europaweit zum Standard gehören. Außergewöhnlich ist hingegen ein Urteil aus Italien. Danach hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlten Urlaub, wenn sein Hund krank ist und er sich um ihn kümmern muss. Die Klägerin hatte sich laut spiegel.de auf das Tierwohl berufen, das durch das italienische Gesetz geschützt wird.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/dw

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 13. Oktober 2017: BVerfG zu Familiennachzug / Klage gegen Pkw-Maut / Schlechte Karten für Porsche-Anleger . In: Legal Tribune Online, 13.10.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/25005/ (abgerufen am: 27.04.2024 )

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