Die juristische Presseschau vom 14. September 2017: "Licht aus"-Aktion rechts­widrig / EuGH zu Gen­mais / Kata­la­ni­sches Unab­hän­gig­keits­re­fe­rendum

14.09.2017

Recht in der Welt

Spanien – Katalanisches Unabhängigkeitsreferendum: Die spanische Justiz geht gegen katalanische Bürgermeister vor, die trotz des Verbots durch das Verfassungsgericht das geplante Unabhängigkeitsreferendum am 1. Oktober durchführen wollen. Dies melden SZ und spiegel.de. Die Staatsanwaltschaft Madrid habe 742 katalonische Bürgermeister als Beschuldigte in einem Ermittlungsverfahren vorgeladen und bei Nichtbefolgung ihre Inhaftierung angeordnet. 

Italien – Faschismus-Gesetz: Die italienische Abgeordnetenkammer hat ein Gesetz verabschiedet, das faschistische Symbole und Gesten strafrechtlich verbietet, wie SZ und spiegel.de berichten. Es richtet sich insbesondere gegen den Verkauf von Mussolini-Devotionalien und das Zeigen des faschistischen Grußes. Jedoch sei unklar, ob das Gesetz auch die nötige Mehrheit im Senat finden werde.  

Polen – Reparationsforderungen: Die Welt (Sven Felix Kellerhoff) analysiert das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des polnischen Parlaments zu Reparationsforderungen aufgrund der deutschen Besetzung im Zweiten Weltkrieg. Das Gutachten sei wenig überzeugend. So erkläre es zwei Verzichtserklärungen der polnischen Regierung von August 1953 und Dezember 1970 bereits deshalb für irrelevant, weil es sich um kommunistische Regierungen gehandelt habe. An der völkerrechtlichen Verbindlichkeit der beiden Zusagen ändere dieser Umstand jedoch nichts. 

USA – Präventive Selbstverteidigung: Rechtsprofessorin Monika Polzin erläutert auf verfassungsblog.de die völkerrechtlichen Voraussetzungen eines US-amerikanischen Militärschlags gegen Nordkorea. Grundsätzlich sei ein solcher nach Artikel 51 der UN-Charta nur zur Selbstverteidigung zulässig, was einen unmittelbar bevorstehenden Angriff erfordere. Diskutiert werde nun jedoch auch vermehrt die Frage, ob der Besitz von Atomwaffen durch sogenannte "rogue states" ein derartiges Bedrohungsszenario darstelle, so dass bereits deutlich im Vorfeld einer unmittelbaren Gefährdung ein präventives Selbstverteidigungsrecht greife. 

Ukraine – Sprachengesetz: Ein neues Gesetz soll den Gebrauch von Minderheitensprachen in ukrainischen Schulen stark einschränken, wie FAZ meldet. Die Unterschrift des Präsidenten Poroschenko stehe aber noch aus.  

Das Letzte zum Schluss

Déjà-vu im Staatsexamen: Prüflinge im Ersten Staatsexamen in Niedersachsen konnten diesen Juli ein Déjà-vu erleben: Wie justillon.de meldet, schrieben 200 Kandidaten im Zivilrecht eine Klausur, die bereits 2016 gestellt worden war. Unter den Prüflingen befanden sich auch Wiederholer und Notenverbesserer, die sich nun ein zweites Mal mit dem Sachverhalt konfrontiert sahen. Hintergrund war ein internes Versehen des Landesjustizprüfungsamtes. Wiederholt werden soll die Klausur jedoch nicht: Da mit einer doppelten Aufgabennutzung nicht zu rechnen gewesen sei, hätten die Prüflinge keinen Vorteil gegenüber anderen gehabt, so das Landesjustizprüfungsamt. 

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels. 

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/mps

(Hinweis für Journalisten)  

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 14. September 2017: "Licht aus"-Aktion rechtswidrig / EuGH zu Genmais / Katalanisches Unabhängigkeitsreferendum . In: Legal Tribune Online, 14.09.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/24517/ (abgerufen am: 05.05.2024 )

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