Die juristische Presseschau vom 14. September 2017: "Licht aus"-Aktion rechts­widrig / EuGH zu Gen­mais / Kata­la­ni­sches Unab­hän­gig­keits­re­fe­rendum

14.09.2017

Das Bundesverwaltungsgericht urteilt zur "Licht aus"-Aktion des Düsseldorfer Oberbürgermeisters. Außerdem in der Presseschau: Der EuGH zu Anbauverboten von Genmais und die spanische Justiz geht gegen 742 katalanische Bürgermeister vor.

Thema des Tages 

BVerwG zu "Licht aus"-Aktion: Die "Licht aus"-Aktion, mit welcher der Düsseldorfer Oberbürgermeister Thomas Geisel (SPD) 2015 ein Zeichen gegen die "Dügida"-Bewegung setzen wollte, war rechtswidrig. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht, wie u.a. SZ (Wolfgang Janisch), Welt (Sven Eichstädt) und lto.de berichten. Mit seiner Anweisung, während einer Demonstration des Pegida-Ablegers Dügida die Beleuchtung im Rathaus und anderen öffentlichen Gebäuden abzuschalten, habe Geisel die Grenzen seiner Äußerungsbefugnis überschritten. Die Stadt habe bei der symbolhaften Aktion Mittel verwendet, die Dügida nicht zur Verfügung standen, und damit "den Bereich politischer Kommunikation verlassen". Auch habe Geisel nicht zur Teilnahme an einer Gegendemonstration aufrufen dürfen. Als Staatsorgan dürfe er sich nur im Rahmen eines integrativen Diskurses äußern, nicht jedoch öffentliche Kommunikation lenken oder steuern. Mit der Entscheidung geht das Bundesverwaltungsgericht weiter als das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, das in zweiter Instanz nur die Aufforderung zur Verdunkelung des Rathauses beanstandet hatte, nicht jedoch den Demonstrationsaufruf.

Heribert Prantl (SZ) kritisiert die Entscheidung: Die Neutralitätspflicht von Amtsträgern erschöpfe sich in dem Verbot, in amtlicher Funktion Wahlwerbung zu betreiben. Ein Signal für die Menschenwürde hingegen, wie es der Düsseldorfer Oberbürgermeister intendiert habe, müsse zulässig sein. Hier jedoch habe ihn das Gericht zu einem "Dr. Eunuch" gemacht.

Rechtspolitik 

Heiko Maas zu Justizreform/Gesetzesinitiativen: In einem Gastbeitrag für lto.de stellt Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) rechtspolitische Forderungen auf und bilanziert die Gesetzesänderungen der vergangenen Legislaturperiode. Er lobt das Netzwerkdurchsetzungsgesetz als Maßnahme im "Kampf gegen die verbale Verrohung im Netz" ebenso wie die Reformen des Sexualstrafrechts, des Stalking-Paragraphen und die Einführung der Strafbarkeit illegaler Autorennen. Notwendig sei jedoch eine erhebliche personelle Aufstockung der Justiz. Überdies solle die Musterfeststellungsklage eingeführt werden, um eine niedrigschwellige und kostengünstige Möglichkeit der Rechtsverfolgung zu schaffen.

Internationales Privatrecht und "Ehe für alle": Rechtsprofessor Thomas Pfeiffer erläutert in der FAZ eine Besonderheit des Internationalen Privatrechts der "Ehe für alle". Anders als bei heterosexuellen Ehen hätten homosexuelle Paare künftig eine weitgehende Wahlmöglichkeit, welches Recht auf ihre Ehe anwendbar sein solle. Entscheidend sei bei homosexuellen Ehen nämlich stets das Recht des Staates, in dem sie geschlossen werde. Bei heterosexuellen Ehen müsse für die Anwendbarkeit des Rechtes eines bestimmten Staates hingegen ein hinreichender Bezug zu diesem bestehen, etwa die Staatsangehörigkeit eines Ehepartners oder der Ort des gewöhnlichen Aufenthalts. Grund für diese Ungleichheit hinsichtlich der Wahlmöglichkeiten sei das Fortbestehen von Normen, die ursprünglich zum Schutz von eingetragenen Lebenspartnerschaften geschaffen wurden. Der Gesetzgeber habe diese bei Einführung der "Ehe für alle" für entsprechend anwendbar erklärt. 

Strafrechtsreformen: Auf community.beck.de stellt Honorarprofessor Bernd von Heintschel-Heinegg die strafrechtlichen Gesetzesänderungen der jüngeren Vergangenheit in einem Überblick zusammen – in seinen Worten eine "wahre strafrechtliche Gesetzesflut".

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 14. September 2017: "Licht aus"-Aktion rechtswidrig / EuGH zu Genmais / Katalanisches Unabhängigkeitsreferendum . In: Legal Tribune Online, 14.09.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/24517/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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