Die juristische Presseschau vom 6. September 2017: EGMR zu Über­wa­chung am Arbeits­platz / Pro­zess­be­ginn im Fall Maria L. / Streit um Gau­land-Auf­tritt

06.09.2017

Recht in der Welt

Frankreich – Schadensersatz für Herzogin Catherine: Verantwortliche der französischen Zeitschrift  "Closer" müssen der Herzogin von Cambridge und ihrem Ehemann Prinz William wegen der Veröffentlichung von Privatfotos im Jahr 2012 insgesamt mehr als 100.000 Euro Schadensersatz zahlen. Dies entschied ein Gericht in Nanterre bei Paris, wie FAZ meldet. Die Fotos zeigten das Paar mit nacktem Oberkörper beim Sonnenbaden auf einem Privatanwesen und waren wohl per Teleobjektiv aufgenommen worden.   

Sonstiges

Gauland in Nürnberg: Die Stadt Nürnberg ist vom Mietvertrag mit der AfD über die Meistersingerhalle zurückgetreten, wo am Samstag im Rahmen einer Parteiveranstaltung auch AfD-Spitzenkandidat Alexander Gauland auftreten sollte. Dies berichten u.a. SZ (Olaf Przybilla) und Welt. Grund waren die Äußerungen Gaulands über die Integrationsbeauftrage der Bundesregierung, Aydan Özoguz (SPD), diese solle "in Anatolien entsorgt" werden. Durch einen Auftritt Gaulands sei eine Schädigung des Ansehens Nürnbergs als Stadt des Friedens und der Menschenrechte zu befürchten. Die Allgemeinen Mietvertragsbedingungen würden für einen solchen Fall eine Rücktrittsmöglichkeit nach vorheriger Abmahnung und angemessener Fristsetzung vorsehen. Die AfD sieht in der Kündigung einen Verstoß gegen die Neutralitätspflicht der Stadt und kündigte eine Klage beim Verwaltungsgericht an.

Die SZ (Wolfgang Janisch) kritisiert das Vorgehen der Stadt. Ein pauschaler Verweis auf die Position Nürnbergs als Friedensstadt reiche für eine Kündigung nicht aus, wie in einem ähnlich gelagerten Fall in Augsburg bereits gerichtlich entschieden worden sei.  

Böhmermann-Affäre: Der Satiriker Jan Böhmermann hat Bundeskanzlerin Angela Merkel eine Klage angedroht, sollte diese ihre öffentliche Bewertung seines umstrittenen Erdoğan-Gedichts "Schmähkritik" nicht zurücknehmen. Dies meldet Tsp (Jost Müller-Neuhof). Böhmermanns Anwalt Christian Schertz führte in einem Schreiben an das Kanzleramt aus, Merkel habe mit ihrer Aussage, das Gedicht sei "bewusst verletzend" gewesen, eine juristische Bewertung vorgenommen, die einer Vorverurteilung gleichkomme. Dies sei rechtswidrig gewesen, da sie als Vertreterin der Exekutive hierfür nicht zuständig gewesen sei. Schertz forderte Merkel auf, binnen einer Woche eine Erklärung abzugeben, in der sie ihre Äußerung in der Rückschau als rechtswidrig einstufe. Komme sie dieser Aufforderung nicht nach, werde er seinem Mandanten den Gang vor das Verwaltungsgericht empfehlen. 

LG-Frankfurt-Präsident im Interview: Die Welt (Karsten Seibel) interviewt den Präsidenten des Landgerichts Frankfurt am Main, Wilhelm Wolf, über die Chancen des Vorgehens von Kunden gegen Banken. Die Anzahl der entsprechenden Verfahren sei stark gestiegen, eine Entlastung der Gerichte erfolge über häufigere Vergleiche. Klageschriften könnten indes "häufig auch dünner" sein, so Wolf.

"Widerruf-Joker": Die Rechtsanwälte Christian Nordholtz und Eike Bleckwenn warnen in der FAZ vor einer drohenden Widerrufswelle durch ein Geschäftsmodell von Verbraucheranwälten. Diese würden gezielt nach Belehrungsfehlern bei Verbraucherdarlehen suchen, um damit nicht nur eine Rückabwicklung des Darlehens zu erreichen, sondern auch der damit verbundenen Autokaufverträge. Den Mandanten würde dabei fälschlicherweise suggeriert, dass keine Wertersatzpflicht für die Nutzungsmöglichkeit anfalle und man daher das Auto bis zur Rückabwicklung "zu traumhaft günstigen Konditionen" gefahren sei. 

Mietrechtsanwalt im Interview: Die Welt (Michael Fabricius) interviewt den Mitgründer des Start-Ups "wenigermiete.de", Daniel Halmer, welches für Mandanten die Miethöhe auf deren Rechtmäßigkeit überprüft. Sollte die Miete nach dem Gesetz zur Mietpreisbremse zu hoch sein, versuche das Online-Portal, beim Vermieter eine Senkung durchzusetzen. Kosten für die Rechtsverfolgung entstünden dabei nur im Erfolgsfalle und beliefen sich auf ein Drittel der erreichten Mietsenkung. 

Das Letzte zum Schluss 

Cannabis im Garten – Junge zeigt Mutter an: Nachdem ein 15-jähriger Junge aus St. Leon-Rot (Baden-Württemberg) die Cannabisplantage seiner Mutter im Garten entdeckt und sich im Internet über die Pflanzen schlau gemacht hatte, meldete er den Fund bei der Polizei. Dies berichtet u.a. focus.de. Diese erntete daraufhin die 19 Pflanzen von bis zu 1,5 Meter Höhe ab und ermittelt nun wegen Drogenbesitzes gegen die Mutter.  

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.  

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/mps

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage. 

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 6. September 2017: EGMR zu Überwachung am Arbeitsplatz / Prozessbeginn im Fall Maria L. / Streit um Gauland-Auftritt . In: Legal Tribune Online, 06.09.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/24341/ (abgerufen am: 26.04.2024 )

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