Die juristische Presseschau vom 25. August 2017: Gesich­t­er­ken­nung in der Kritik / Klagen für Die­sel­fahr­ver­bote / UK zur künf­tigen Rolle des EuGH

25.08.2017

Recht in der Welt

UK – Streitbeilegung nach dem Brexit: zeit.de (Sascha Zastiral) befasst sich mit dem von der britischen Regierung veröffentlichten Diskussionspapier zu möglichen Streitbeilegungsmechanismen für ein Abkommen zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU. Darin seien auch Modelle enthalten, die der EU auch nach dem Brexit weitgehenden Einfluss auf die britische Rechtsprechung sichern würden. In einem (englischsprachigen) Beitrag auf verfassungsblog.de begrüßt der Rechtswissenschaftler Tobias Lock das Papier. Es bringe Realismus und Pragmatismus in die Diskussion über den Europäischen Gerichtshof. Welches Modell sich letztlich durchsetze, sei jedoch offen.

Polen – Rechtsmissbrauch in der Verfassungskrise: Rechtsprofessor Marcin Matczak argumentiert auf verfassungsblog.de (in englischer Sprache), dass die Anrufung des Verfassungsgerichtshofs durch den Sprecher des Sejm, um einen Rechtsstreit vor dem Obersten Gerichtshof zu vermeiden, rechtsmissbräuchlich war. Um Rechtsmissbrauch durch staatliche Akteure zu verhindern, müssten die polnischen Richter auf formalistische Argumentationen verzichten und staatliches Handeln am gleichen Maßstab wie privates messen.

Rumänien – Justizreform: In Rumänien ist ein Streit um die von der Regierung geplante Justizreform entfacht. Der Gesetzesvorschlag von Justizminister Tudorel Toader sehe nicht nur die Abschaffung der Beteiligung des Präsidenten bei der Bestellung  des Generalstaatsanwaltes vor, sondern auch den Ausbau von Kompetenzen des Justizministeriums, wie die FAZ (Reinhard Veser) schreibt. Rumäniens Präsident Klaus Johannis sieht in dem Vorhaben daher einen "Angriff auf die Rechtsstaatlichkeit, die Unabhängigkeit der Justiz und den Kampf gegen die Korruption".

Indien – Scheidungen: In einem (englischsprachigen) Beitrag auf verfassungsblog.de analysiert der Rechtsreferendar Adeel Hussain die Entscheidung des Obersten Gerichts Indiens, mit der die Praxis muslimischer Männer, sich durch das dreimalige Sagen des Wortes "talaq" von ihrer Frau zu scheiden, für verfassungswidrig erklärt wurde.

Indien – Privatsphäre: Indiens Oberstes Gericht hat ein in der Verfassung nicht ausdrücklich genanntes Recht auf Privatsphäre anerkannt. Das könnte sich auch auf die Einführung eines biometrischen Ausweises auswirken, für den sich bereits über eine Milliarde Menschen registrieren ließen. In einem weiteren anhängigen Verfahren geht es um die Nutzung der Nachrichten-Anwendung Whatsapp, wie die FAZ (Christoph Hein) meldet.

Sonstiges

Mediation in der Eigentümergemeinschaft: Die Rechtsanwältin und Mediatorin Bettina Juli-Heptner stellt im Immobilienteil der FAZ die Vorzüge einer Mediation für die Lösung von Konflikten in einer Wohnungseigentümergemeinschaft vor. Mit dem Verfahren würden sich langwierige Gerichtsprozesse vermeiden lassen.

Unternehmensanteile von Jens Spahn: Der CDU-Politiker und Parlamentarische Staatssekretär im Bundesfinanzministerium Jens Spahn hat Anteile an dem Unternehmen Pareton GmbH erworben, das Geld damit verdient Menschen die Steuererklärung zu erleichtern. Die FAZ (Hendrik Wieduwilt) weist auf mögliche Interessenkonflikte hin und beleuchtet die Rechtslage. Nach dem Gesetz für Parlamentarische Staatssekretäre dürfe der Politiker zwar neben seinem Amt kein Gewerbe oder einen Beruf ausüben; über Unternehmensanteile sage das Gesetz jedoch nichts.

Das Letzte zum Schluss

Zu schnell geknutscht: Wenigstens gibt es ein schönes Erinnerungsfoto: Ein junges Paar ist auf der A45 bei 139 Kilometern pro Stunde geblitzt worden – knutschend. Die Polizei zeigte Verständnis für die Zärtlichkeit, aber weniger für den Ort und die Geschwindigkeit. Der Fahrer muss mit einem Bußgeld und einem Punkt im Flensburg rechnen, wie spiegel.de berichtet.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/dw

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 25. August 2017: Gesichterkennung in der Kritik / Klagen für Dieselfahrverbote / UK zur künftigen Rolle des EuGH . In: Legal Tribune Online, 25.08.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/24131/ (abgerufen am: 02.05.2024 )

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