Die juristische Presseschau vom 25. August 2017: Gesich­t­er­ken­nung in der Kritik / Klagen für Die­sel­fahr­ver­bote / UK zur künf­tigen Rolle des EuGH

25.08.2017

Justiz

Klagen für Dieselfahrverbote: Die Deutsche Umwelthilfe hat angekündigt, in 45 Städten rechtliche Verfahren zur Sicherstellung der Einhaltung der Grenzwerte für Stickstoffdioxid anzugehen, sollten die betroffenen Länder und Städte nicht bald reagieren. In 16 Städten sind bereits Klagen anhängig. Zuletzt hatte die Organisation in Stuttgart ein Urteil erwirkt, das ein Dieselfahrverbot als einzig geeignete Maßnahme ansah, um die Grenzwerte einzuhalten. Die SZ (Markus Balser/Michael Bauchmüller) und die taz (Richard Rother) berichten.

Gebühren für Bargeldabhebungen: Nach Informationen der FAZ (Christian Siedenbiedel) findet am 29. September eine mündliche Verhandlung zu Gebühren für Bargeldabhebungen statt. Es geht um die Sparda-Bank Berlin, die eine Gebühr für Barabhebungen mit der Kreditkarte in Höhe von zwei Prozent des Umsatzes, mindestens jedoch fünf Euro, eingeführt habe. Gegen zwei weitere Banken prüfen Verbraucherschützer ebenfalls rechtliche Schritte.

BGH zu Syndikusanwälten: Ein Jurist kann auch dann als unabhängiger Anwalt in einem Unternehmen tätig sein, wenn er an bestimmte Regeln gebunden ist. Das hat der Bundesgerichtshof in einer Entscheidung festgestellt, die der FAZ (Hendrik Wieduwilt) vorliegt. In dem zugrunde liegenden Fall ging es um einen Anwalt, der bei einer Versicherung arbeitete. Die Deutsche Rentenversicherung hatte argumentiert, dass der Jurist nicht von der Rentenversicherungspflicht befreit sei, weil er die geltenden Verrechnungsgrundsätze und Auslegungsbeschlüsse beachten müsse. Der Bundesgerichtshof stellte hingegen darauf ab, dass es sich bei diesen Regelungen nicht um rein betriebsinterne Vorschriften handele.

BAG zu sexueller Belästigung: Der Griff ans Geschlechtsteil ist auch dann als sexuelle Belästigung zu werten und kann eine Kündigung rechtfertigen, wenn sie nicht sexuell motiviert ist. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. In dem zugrunde liegenden Fall hatte ein Stahlarbeiter seinem Kollegen von hinten schmerzhaft in den Schritt gegriffen. Das Bundesarbeitsgericht stellte fest, dass sexuelle Belästigungen am Arbeitsplatz "häufig Ausdruck von Hierarchien und Machtausübung und weniger von sexuell bestimmter Lust" seien, so spiegel.de.

LG Leipzig zu Facebookposts von Sachverständiger: blog-burhoff.de (Detlef Burhoff) weist auf einen Beschluss des Landgerichts Leipzig hin, mit dem eine Sachverständige wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt wurde. Sie hatte auf Facebook anlässlich der Vorkommnisse zum G-20-Gipfel in Hamburg gepostet, dass sie "nicht übel Lust (habe), 75% der Verfasser, die sich hinter einem Nicknamen verstecken, in die nächstgelegene Sicherungsverwahrung zu gutachten!" Dies sei laut dem Gericht geeignet, "den Eindruck zu erwecken, dass die Sachverständige die Voraussetzungen einer Unterbringung in der Sicherungsverwahrung aus sachfremden Erwägungen und nicht objektiv beurteilten könnte".

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 25. August 2017: Gesichterkennung in der Kritik / Klagen für Dieselfahrverbote / UK zur künftigen Rolle des EuGH . In: Legal Tribune Online, 25.08.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/24131/ (abgerufen am: 02.05.2024 )

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