Die juristische Presseschau vom 25. August 2017: Gesich­t­er­ken­nung in der Kritik / Klagen für Die­sel­fahr­ver­bote / UK zur künf­tigen Rolle des EuGH

25.08.2017

Die Kritik an dem Pilotprojekt zur Video-Gesichtserkennung nimmt zu. Außerdem in der Presseschau: Die Deutsche Umwelthilfe will in 45 Städten klagen und die britische Regierung stellt Papier zur Streitbeilegung nach dem Brexit vor.

Thema des Tages

Gesichtserkennung: Bundesinnenminister Thomas de Maizière hat das Pilotprojekt zur Gesichtserkennung am Berliner Bahnhof Südkreuz besucht und einen flächendeckenden Einsatz angekündigt, wenn der Test erfolgreich sein sollte. Derweil mehren sich die kritischen Stimmen. Nachdem vor wenigen Tagen bekannt geworden war, dass die Transponder, die die Testpersonen bei sich führen müssen, um die Ergebnisse überprüfen zu können, mehr Informationen sammeln können als von der Einverständniserklärung gedeckt sind, hat auch die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff den Abbruch des Testlaufs gefordert. Vertreter der Oppositionsparteien äußerten sich generell kritisch zum Einsatz der Technologie. Die Diskussion schildern FAZ (Hendrik Wieduwilt), SZ (Stefan Braun), zeit.de (Eike Kühl) und netzpolitik.org (Constanze Kurz).

Reinhard Müller (FAZ) meint, die Überwachung aller Bürger stehe nicht bevor. Es erschließe sich nicht auf Anhieb, warum die allgemeine Videoüberwachung allseits anerkannt sei, die biometrische Erfassung aber "totalitäre Züge" tragen soll. Heribert Prantl (SZ) sieht hingegen die Anonymität der Stadtmenschen in Gefahr: "Die Gesichtsrasterkameras produzieren einen verfassungsfeindlichen Feinstaub, der die Persönlichkeits- und Freiheitsrechte erstickt." Jost Müller-Neuhof (Tsp) sieht in dem Einsatz der Transponder eine Panne, aber keinen Skandal. Es sei jedoch wichtig, dass "bereits in der Testphase alles exakt nach Vorschrift läuft". Auf Unsicherheiten hinsichtlich der Geeignetheit der Technologie weist Thomas Reuter (netzpolitik.org) hin. Der Bundesregierung komme es darauf jedoch gar nicht an.

In einem gesonderten Beitrag erläutert die FAZ (Michael Spehr), wie die Technik funktioniert.

Rechtspolitik

Rundfunklizenzen für Gamer: lto.de (Marcel Schneider) berichtet von der Computerspiele-Messe Gamescon, bei der über Reformen des Rundfunkstaatsvertrags diskutiert wurde. Ausgangspunkt war der Fall des Gamers "PietSmiet", der zunächst alleine, später mit anderen Spielern einen Livestream betrieb, wofür die Landesanstalt für Medien NRW eine Rundfunklizenz verlangte. Jetzt wird ein abgestuftes System diskutiert, das es Neulingen erleichtern soll, Internetangebote bereitzustellen.

Prüfungsrecht des Bundespräsidenten: Lasse Ramson nimmt auf juwiss.de die Ausfertigung des Gesetzes zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems durch Bundespräsident Steinmeier zum Anlass, sich mit dem Prüfungsrecht des Bundespräsidenten zu befassen. Aus der Bindung an die Verfassung folge letztlich, dass der Bundespräsident nicht verpflichtet sein könne, ein materiell verfassungswidriges Gesetz auszufertigen. Eine Pflicht, die Ausfertigung zu verweigern, sei jedoch nur bei "Verstößen gegen Grundrechte oder Art. 20 GG und/oder kurzer Frist des Inkrafttretens" anzunehmen.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 25. August 2017: Gesichterkennung in der Kritik / Klagen für Dieselfahrverbote / UK zur künftigen Rolle des EuGH . In: Legal Tribune Online, 25.08.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/24131/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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