Die juristische Presseschau vom 24. August 2017: ZEIT hält Frauke Petry für "ver­folgt" / BGH-Streit um benutzte Mat­ratze / US-Scha­dens­er­satz wegen Baby­puder

24.08.2017

Justiz

BGH – Rückgabe von Matratze: Der Bundesgerichtshof hat über die Frage verhandelt, ob eine im Online-Handel gekaufte Matratze zurückgegeben werden darf, auch wenn die Schutzfolie der Matratze beseitigt und der Käufer offensichtlich bereits auf letzterer gelegen hatte. Zu prüfen ist, ob ein gesetzlicher Ausschluss des Widerrufsrechts bei Waren, die aus hygienischen oder gesundheitlichen Gründen versiegelt geliefert wurden, auch für Matratzen gilt. Der BGH wird das Verfahren am 9. November vermutlich dem Europäischen Gerichtshof zur Auslegung der EU-Verbraucherrechte-Richtlinie vorlegen. Dies berichten FAZ (Hendrik Wieduwilt) und lto.de (Pia Lorenz).

BAG zur Pfändung von Zuschlägen: Das Bundesarbeitsgericht hat laut lto.de entschieden, dass Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit als "Erschwerniszulagen" nicht pfändbar sind. Dagegen seien Zuschläge für Samstags- und Schichtarbeit keine derartigen Erschwerniszulagen.

OLG Düsseldorf zur Edeka-Tengelmann-Übernahme: Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat ein Verbot des Bundeskartellamts bestätigt, das die Übernahme der Tengelmann- und Kaisers-Märkte durch Edeka verhindern wollte. Zumindest in Berlin habe eine marktbeherrschende Stellung gedroht. Die Klage von Edeka und Tengelmann gegen das Verbot blieb erfolglos. Da der Verkauf aufgrund einer Ministererlaubnis in ähnlicher Form aber bereits vollzogen wurde, ging es vor dem OLG vor allem noch um die Maßstäbe, die bei Fusionen im Lebensmittelhandel gelten, berichten die SZ (Benedikt Müller) und lto.de.

OLG Hamburg – Ehec/Amtshaftung: In einem Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Hamburg haben sich spanische Gurkenproduzenten mit der Stadt Hamburg auf einen Vergleich geeinigt. Danach muss Hamburg den Gurkenbauern sechsstellig Entschädigung dafür bezahlen, dass diese während der Ehec-Krise 2015 fälschlicherweise als Verursacher der Infektionswelle benannt wurden. Es berichtet spiegel.de.

OLG Hamm zu Auslieferung nach Ruanda: Nun berichtet auch die SZ (Isabell Pfaff) über die Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm, Auslieferungen nach Ruanda zuzulassen. "Dass Deutschland Verdächtige nach Ruanda ausliefert, kommt einer Kehrtwende gleich", schreibt die SZ.

LAG Nürnberg – Schadensersatz wegen geduldeter Korruption: Im Rechtsstreit zwischen dem Unternehmen Schäeffler und seinem langjährigen Chef Jürgen Geißinger hat das Landesarbeitsgericht Nürnberg die Berufungsverhandlung wegen aussichtsreicher Vergleichsverhandlungen zunächst abgesagt und für den 29. November neu terminiert. Die SZ (Uwe Ritzer) schildert den Streit ausführlich, bei dem Schäffler von Geißinger Schadensersatz in Höhe von über 50 Mio. Euro verlangt, weil dieser Korruptionszahlungen von Mitarbeitern in der Türkei nicht verhindert und nicht ausreichend aufgeklärt habe. In der ersten Instanz hatte Geißinger gewonnen.

AG Luckenwalde – Befangenheit wg. Kopftuchverbot: Das Amtsgericht Luckenwalde hat dem Befangenheitsantrag gegen einen Richter des Gerichts stattgegeben, nachdem dieser in einem Scheidungsverfahren der syrischen Noch-Ehefrau im Gericht das Tragen eines Kopftuchs verboten hatte. Die Frau hatte daraufhin einen Befangenheitsantrag gestellt, so eine Meldung der taz.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 24. August 2017: ZEIT hält Frauke Petry für "verfolgt" / BGH-Streit um benutzte Matratze / US-Schadensersatz wegen Babypuder . In: Legal Tribune Online, 24.08.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/24105/ (abgerufen am: 27.04.2024 )

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