Die juristische Presseschau vom 24. August 2017: ZEIT hält Frauke Petry für "ver­folgt" / BGH-Streit um benutzte Mat­ratze / US-Scha­dens­er­satz wegen Baby­puder

24.08.2017

Die Zeit schildert "eigentümliche Vorgänge" im Meineids-Verfahren gegen AfD-Chefin Petry. Außerdem in der Presseschau: Darf man eine Matratze nach Entfernung der Schutzhülle zurückgeben? Schadensersatz wegen genitaler Nutzung von Babypuder.

Thema des Tages

StA Dresden – Frauke Petry/Meineidsverdacht: Die AfD-Bundesvorsitzende Frauke Petry wird "von der Justiz verfolgt". Das stellt die Zeit (Martin Machowecz/Paul Middelhoff/Valerie Schönian) auf ihrer Seite "Recht und Unrecht" fest. Das bevorstehende Ermittlungsverfahren wegen Meineids bestimme "zur absoluten Unzeit die Schlagzeilen – so kurz vor der Bundestagswahl". Das Verfahren sei gespickt mit eigentümlichen Vorgängen. "Wieso vergehen zum Beispiel zwischen Petrys möglicher Falschaussage vor dem Landtagsausschuss und der Aufhebung ihrer Abgeordneten-Immunität anderthalb Jahre?" Beim Lesen der Protokolle des Dresdner Landtags-Wahlprüfungsausschusses zeige sich "ein gewisser Hang, die AfD-Leute in Widersprüche zu verwickeln." Petry sei "von den Abgeordnetenkollegen, die hier plötzlich als ihre Richter fungieren, ganz offensichtlich in die Ecke gedrängt" worden. Tatsächlich macht Petry dann mehrere Falschaussagen, auch unter Eid. Die Zeit fragt: "Hat Petry absichtlich gelogen? Oder hat sie sich nur falsch erinnert, handelte also lediglich fahrlässig?" Den Antrag auf Vereidigung habe der Linke-Abgeordnete André Schollbach gestellt, der später auch Petry wegen Meineids anzeigte. Die Zeit hat mit Schollbach gesprochen: "Der Landtagsabgeordnete der Linken erzählt von dem Coup wie von einem Bubenstück, voll Stolz auf seine Chuzpe."

Rechtspolitik

Ehe für alle: Die SZ (Heribert Prantl) kritisiert, dass die jüngst beschlossene "Ehe für alle" nicht auch für Intersexuelle gelte. Da die Ehe nun "von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts" geschlossen werden könne, seien Personen weiterhin ausgeschlossen, "die weder dem männlichen, noch dem weiblichen Geschlecht zugeordnet werden". Dies gelte insbesondere für Personen, die nach der Änderung des Personenstandsgesetzes 2013 geboren wurden. Seitdem kann ein Kind mit unklarer Geschlechtszuordnung ohne Geschlechtsangabe ins Geburtenregister eingetragen werden.

Selbstfahrende Autos: Das Bundeskabinett will ethische Regeln für selbstfahrende Autos einführen, berichtet die FAZ. Als Grundlage sollen die Empfehlungen einer Expertenkommission unter Ex-Verfassungsrichter Udo Di Fabio dienen. Wichtige Eckpunkte: "In Gefahrensituationen müsse der Schutz menschlichen Lebens immer Vorrang haben vor der Vermeidung von Sach- oder Tierschäden." Und: Eine Abwägung zwischen menschlichen Eigenschaften solle den Programmierern der Ethik-Software verboten werden, eine Minderung der Zahl von Personenschäden sei als Ziel jedoch vertretbar.

Justiz: Juniorprofessorin Anne Sanders und der norwegische Rechtsprofessor Eirik Holmøyvik schlagen auf verfassungsblog.de angesichts der Entwicklungen in Polen und Ungarn einen "Stresstest" für  die europäische Justiz vor. Dabei solle anhand von verbreiteten Mechanismen, die die Unabhängigkeit der Justiz gefährden, der jeweilige (verfassungs-) rechtliche Rahmen daraufhin geprüft werden, ob solche Versuche erfolgreich sein könnten. Die norwegische Regierung habe vor zwei Wochen eine Expertenkommission eingesetzt, um die heimische Justiz zu testen.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 24. August 2017: ZEIT hält Frauke Petry für "verfolgt" / BGH-Streit um benutzte Matratze / US-Schadensersatz wegen Babypuder . In: Legal Tribune Online, 24.08.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/24105/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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