Die juristische Presseschau vom 28. Juli 2016: Licht ins Dar­knet? / NPD-Zen­trale bleibt belastet / Polen hat Rechts­staats­de­fizit

28.07.2016

Justiz

BAG zu Fluglotsenstreik: Das Urteil des Bundesarbeitsgericht vom Dienstag, wonach die Gewerkschaft der Flugsicherheit für einen Streik im Februar 2012 Schadensersatz an Fraport zahlen muss, besprechen nun auch ausführlich Rechtsprofessor Robert von Steinau-Steinrück auf lto.de, die FAZ (Dietrich Creutzburg/Hendrik Wieduwilt) und die BadZ (Christian Rath). Wolfang Janisch (SZ) bezeichnet es als einen schwierigen "Balanceakt, die Macht der schlagkräftigen Gewerkschafts-Winzlinge zu beschneiden, ohne ihr Grundrecht auszuhöhlen". Frank Specht (Hbl) sieht einen ersten Schritt auf dem Weg, die "Waffengleichheit" zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern wieder herzustellen.

BVerfG zu NPD-Grundschuld: Die NPD ist vor dem Bundesverfassungsgericht mit ihrem Eilbegehren gescheitert, sich eine Grundschuld rückübereignen zu lassen, die sie als Sicherheit für die Auszahlung von Parteigeldern hatte abtreten müssen. Vor dem Hintergrund des laufenden Verbotsverfahrens hatte die Verwaltung des Deutschen Bundestags die der Partei zustehenden Mittel der staatlichen Teilfinanzierung nur gegen diese Sicherheitsleistung ausgezahlt. Ein schwerwiegender Nachteil drohe der Partei dadurch nicht, entschied nun das oberste Gericht, wie lto.de berichtet. Christian Rath (taz) kritisiert, es würde "die NPD mit machiavellistischen Finanzforderungen auf Trab" gehalten, was rechtsstaatlich fragwürdig sei.

BAG – Kirchenarbeitsrecht: Wie die SZ berichtet, muss das Bundesarbeitsgericht (BAG) am heutigen Donnerstag erneut über die Kündigung eines Chefarztes durch ein katholisches Krankenhaus verhandeln, nachdem ein erstes Urteil des Gerichts Ende 2014 vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) aufgehoben wurde. Dem Arzt war gekündigt worden, weil er nach einer Scheidung neu geheiratet hatte, was von allen Vorinstanzen als unzulässig, vom BVerfG jedoch als vom Sonderrecht der Kirche gedeckt angesehen wurde.

BFH zu Rentenbesteuerung: Der Bundesfinanzhof hat in einem jetzt bekannt gewordenen Urteil aus April eine grundgesetzliche Überprüfung des Alterseinkünftegesetzes, auf dessen Grundlage seit 2005 Rentenerträge steuerpflichtig sind, abgelehnt. Denn das Bundesverfassungsgericht habe hierüber bereits entschieden und dessen Entscheidung Gesetzeskraft, berichtet die FAZ (Hendrik Wieduwilt).

OLG München – NSU: Im Prozess um den NSU hat eine Sachverständige des Bundeskriminalamts mit "an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" den mitangeklagten Holger G. auf einem Urlaubsfoto der mutmaßlichen Terroristen erkannt, wie SZ (Tanjev Schulz) berichtet. Die am Mittwoch im Gerichtssaal gezeigten Bilder bringen nicht nur Holger G. in Bedrängnis, der zum Zeitpunkt des Urlaubs kaum noch Kontakt zu den anderen gehabt haben will. Auch die Aussage der Hauptangeklagten Zschäpe, deren Verhältnis zu den mutmaßlichen Mittätern Mundlos und Böhnhardt angespannt gewesen sein soll, passe hierzu nicht, so spiegel.de (Gisela Friedrichsen).

OLG Stuttgart – Winnenden: Die Mutter des Amokläufers von Winnenden muss für die Tat ihres Sohnes nicht haften, weil ihr keine Aufsichtspflichtverletzung zur Last fällt – dies hatte das Landgericht Stuttgart im August vergangenen Jahres entschieden. Der klagende Sozialversicherungsträger hat nun mangels Erfolgsaussicht seine Berufung zurückgenommen, so dass das Urteil rechtskräftig ist, meldet lto.de.

VG Berlin zu Anti-Terror-Missionen: In einem Eilverfahren hat das Verwaltungsgericht Berlin die Bundesregierung verpflichtet, die rechtlichen Grundlagen für den Anti-IS-Einsatz der Bundeswehr sowie für die Awacs-Mission in der Türkei ausführlicher darzulegen. Es müssten diesbezüglich über sämtliche interne völker- und verfassungsrechtliche Prüfungen vollständig Auskunft erteilt werden, berichtet der Tsp (Jost Müller-Neuhof).

LG Berlin zu Schwarzfahrer: Die Zeit (Ursula März) schildert den Fall eines Rentners, der sich wegen versuchten Totschlags vor dem Landgericht Berlin verantworten musste. Ihm war vorgeworfen worden, einen Fahrkartenkontrolleur vor eine einfahrende S-Bahn gestoßen haben zu wollen, was letztlich nicht bestätigt werden konnte – es erging eine Verurteilung wegen Bedrohung und Beleidigung. Der Prozess habe die derzeit aufgeheizte gesellschaftliche Stimmung widergespiegelt.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 28. Juli 2016: Licht ins Darknet? / NPD-Zentrale bleibt belastet / Polen hat Rechtsstaatsdefizit . In: Legal Tribune Online, 28.07.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20107/ (abgerufen am: 02.05.2024 )

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