OLG Stuttgart zum Amokläufer von Winnenden: Mutter haftet nicht wegen Auf­sichtspf­licht­ver­let­zung

27.07.2016

Das Urteil des LG Stuttgart, wonach die Mutter von Tim K. nicht für dessen Tat haftet, ist rechtskräftig. Die Berufung wurde nun zurückgenommen: Das OLG hatte durchblicken lassen, dass sie keinen Erfolg haben würde.

Die Mutter des Amokläufers von Winnenden muss für die Tat ihres Sohnes nicht haften. Ein Sozialversicherungsträger, der die Mutter gerichtlich in Anspruch genommen hatte, nahm die Berufung gegen das vorinstanzliche klageabweisende Urteil nun zurück. Das gab das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart am Mittwoch bekannt.

Das Landgericht (Stuttgart) hatte entschieden, dass der Mutter keine Aufsichtspflichtverletzung vorzuwerfen sei (Urt. v. 07.08.2015, Az. 15 O 44/14). Hiergegen legte der Sozialversicherungsträger Berufung ein. Die OLG-Richter wiesen schließlich darauf hin, dass sie die Berufung wegen offensichtlicher Erfolgsaussichten zurückweisen würden. Hierauf folgte nun die Rücknahme des Rechtsmittels. Das Urteil des LG ist damit rechtskräftig.

Nach Ansicht des 13. Zivilsenats sei nach der rechtsfehlerfreien Beweisaufnahme des LG davon auszugehen, dass die Mutter vor dem 11.März, dem Tag des Amoklaufs, keine Kenntnis davon hatte oder hätte haben müssen, dass sich im Schlafzimmerschrank ihres Mannes eine Schusswaffe befand. Für eine erhöhte Aufsichtspflicht hätten keine Anhaltspunkte bestanden. Schließlich habe auch nach der ärztlichen Einschätzung nichts darauf hingedeutet, dass sein sozial auffälliges Verhalten in ein aggressives und gewalttätiges Verhalten umschlagen könne. Hierauf habe die beklagte Mutter vertrauen dürfen.

Tim K. hatte an seiner ehemaligen Schule in Winnenden und auf der Flucht im nahe gelegenen Wendlingen 15 Menschen und sich selbst erschossen. Die Tatwaffe hatte sein Vater, ein Sportschütze, im Kleiderschrank versteckt. Das LG Stuttgart verurteilte ihn später wegen fünfzehnfacher fahrlässiger Tötung zu einer 18-monatigen Bewährungsstrafe. Auch entschied das Gericht, dass der Mann für Behandlungskosten von Opfern und Hinterbliebenen aufkommen muss.

una/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

OLG Stuttgart zum Amokläufer von Winnenden: Mutter haftet nicht wegen Aufsichtspflichtverletzung . In: Legal Tribune Online, 27.07.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20117/ (abgerufen am: 20.04.2024 )

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