Druckversion
Monday, 15.08.2022, 15:18 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/olg-stuttgart-amoklauf-winnenden-mutter-hafet-nicht/
Fenster schließen
Artikel drucken
20117

OLG Stuttgart zum Amokläufer von Winnenden: Mutter haftet nicht wegen Auf­sichtspf­licht­ver­let­zung

27.07.2016

Albertville-Realschule nach dem Amoklauf

Foto: Ra Boe (Eigenes Werk) [CC BY-SA 3.0], via Wikimedia Commons

Das Urteil des LG Stuttgart, wonach die Mutter von Tim K. nicht für dessen Tat haftet, ist rechtskräftig. Die Berufung wurde nun zurückgenommen: Das OLG hatte durchblicken lassen, dass sie keinen Erfolg haben würde.

Anzeige

Die Mutter des Amokläufers von Winnenden muss für die Tat ihres Sohnes nicht haften. Ein Sozialversicherungsträger, der die Mutter gerichtlich in Anspruch genommen hatte, nahm die Berufung gegen das vorinstanzliche klageabweisende Urteil nun zurück. Das gab das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart am Mittwoch bekannt.

Das Landgericht (Stuttgart) hatte entschieden, dass der Mutter keine Aufsichtspflichtverletzung vorzuwerfen sei (Urt. v. 07.08.2015, Az. 15 O 44/14). Hiergegen legte der Sozialversicherungsträger Berufung ein. Die OLG-Richter wiesen schließlich darauf hin, dass sie die Berufung wegen offensichtlicher Erfolgsaussichten zurückweisen würden. Hierauf folgte nun die Rücknahme des Rechtsmittels. Das Urteil des LG ist damit rechtskräftig.

Nach Ansicht des 13. Zivilsenats sei nach der rechtsfehlerfreien Beweisaufnahme des LG davon auszugehen, dass die Mutter vor dem 11.März, dem Tag des Amoklaufs, keine Kenntnis davon hatte oder hätte haben müssen, dass sich im Schlafzimmerschrank ihres Mannes eine Schusswaffe befand. Für eine erhöhte Aufsichtspflicht hätten keine Anhaltspunkte bestanden. Schließlich habe auch nach der ärztlichen Einschätzung nichts darauf hingedeutet, dass sein sozial auffälliges Verhalten in ein aggressives und gewalttätiges Verhalten umschlagen könne. Hierauf habe die beklagte Mutter vertrauen dürfen.

Tim K. hatte an seiner ehemaligen Schule in Winnenden und auf der Flucht im nahe gelegenen Wendlingen 15 Menschen und sich selbst erschossen. Die Tatwaffe hatte sein Vater, ein Sportschütze, im Kleiderschrank versteckt. Das LG Stuttgart verurteilte ihn später wegen fünfzehnfacher fahrlässiger Tötung zu einer 18-monatigen Bewährungsstrafe. Auch entschied das Gericht, dass der Mann für Behandlungskosten von Opfern und Hinterbliebenen aufkommen muss.

una/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

OLG Stuttgart zum Amokläufer von Winnenden: Mutter haftet nicht wegen Aufsichtspflichtverletzung . In: Legal Tribune Online, 27.07.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20117/ (abgerufen am: 15.08.2022 )

Infos zum Zitiervorschlag
Das könnte Sie auch interessieren:
  • Zufallsfund nach Ermittlungen - Drogen gesucht, Sturm­ge­wehr gefunden
  • Wende im Ischgl-Verfahren in Wien - Muss Öst­er­reich Corona-Infi­zierte aus Ischgl doch ent­schä­d­igen?
  • OLG Frankfurt am Main - Sch­mer­zens­geld wegen Ver­gif­tung nach Shisha-Konsum
  • AG München - Wann wird eine Burg zum ''Lost Place''?
  • BGH im Dieselskandal - Kein Rest­scha­dens­er­satz von VW bei Audi-Kauf
  • Rechtsgebiete
    • Zivil- und Zivilverfahrensrecht
  • Themen
    • Amoklauf
    • Aufsichtspflicht
    • Schadensersatz
    • Schmerzensgeld
    • Waffen
  • Gerichte
    • Oberlandesgericht Stuttgart
TopJOBS
Pro­zess­an­wält:in­nen (m/w/d)

Partnery Rechtsanwaltsgesellschaft mbH , Bun­des­weit

Fach­re­fe­rats­lei­ter*in (w/m/d)

Hagen Law School in der iuria GmbH , Ha­gen

Zwei wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter*in­nen (w/m/d)

FernUniversität Hagen , Ha­gen

Ju­rist im Ver­trags­­­ma­na­ge­ment (w/m/d)

Forschungszentrum Jülich GmbH , Jü­lich

Voll­ju­ris­ten (m/w/d)

Mecklenburgische Versicherungsgruppe , Han­no­ver

Par­la­men­ta­ri­sche Be­ra­ter*in (m/w/d) für In­nen­po­li­tik, Di­gi­ta­li­sie­rung,...

SPD-Landtagsfraktion Baden-Württemberg , Stutt­gart

Lei­ter Di­gi­ta­les Pro­dukt­ma­na­ge­ment WKO (m/w/d)

Wolters Kluwer Deutschland GmbH , Hürth

Werk­stu­dent (m/w/d) Me­dia Sa­les

Wolters Kluwer Deutschland GmbH , Hürth

Werk­stu­dent für LTO-News­desk (m/w/d)

Wolters Kluwer Deutschland GmbH , Hürth und 1 wei­te­re

Le­gal Coun­sel (m/w/d) in Teil­zeit (20 Stun­den/Wo­che) – zu­nächst be­fris­tet...

Umicore AG & Co. KG , Ha­nau

Alle Stellenanzeigen
Veranstaltungen
Fachanwaltslehrgang Insolvenzrecht im Fernstudium/online

15.08.2022

Montagmorgenkaffee: Mach deine Ziele netzwerk-attraktiv

15.08.2022

Aktuelle Fragen der Vermögens- und Unternehmensnachfolge (5 Std. FAO)

17.08.2022, Köln

Sommerseminar im Familienrecht – Komplettbuchung (15 Std. FAO in 2 Modulen)

19.08.2022, Köln

Die digitale Kanzlei: Insights für die anwaltliche Praxis

18.08.2022, Berlin

Alle Veranstaltungen
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH