Die juristische Presseschau vom 3. Dezember 2015: BGH zu leeren Ver­sp­re­chen / Bun­destag zu Syrien-Ein­satz / Repor­tage zu rechter Gewalt

03.12.2015

Ein Produkt mit nicht vorhandenen Inhaltsstoffen zu bewerben, ist unzulässig, entschied der BGH. Außerdem in der Presseschau: Klage gegen Syrien-Beschluss des Bundestages nicht möglich, Aufklärungsquote bei Angriffen auf Flüchtlingsheime gering.

Thema des Tages

BGH zu beworbenen Inhaltsstoffen: Nach Vorlage an den Europäischen Gerichtshof im Jahr 2014 hat der Bundesgerichtshof nun entschieden, dass in dem Fall des Unternehmens Teekanne, welches unter der Bezeichnung "Felix Himbeer-Vanille-Abenteuer" mit Abbildungen von Vanilleblüten und Himbeeren und dem Hinweis “nur natürliche Zutaten“ auf der Packung einen Früchtetee vertreibt, der Verbraucher zu der Annahme veranlasst werde, in dem Tee seien Bestandteile oder Aromen von Vanille und Himbeeren enthalten. Der "durchschnittliche" Verbraucher werde dadurch irregeführt. Ein Produkt mit Inhaltsstoffen zu bewerben, die tatsächlich nicht vorhanden sind, ist unzulässig. Die Entscheidung geben unter anderem die taz (Christian Rath), die FAZ (Joachim Jahn) und zeit.de wieder.

Rechtspolitik

Bundeswehreinsatz gegen IS: Der Bundestag soll am Freitag nach nur drei Tagen Beratung über das Mandat für den Syrieneinsatz der Bundeswehr abstimmen. Die wissenschaftliche Mitarbeiterin Sophia Müller fragt auf verfassungsblog.de nach den verfassungs- und völkerrechtlichen Rechtsgrundlagen des Syrieneinsatzes. Sie vermutet, dass der Parlamentsbeschluss "der Opposition den Weg nach Karlsruhe" ebnen werde, da das "rechtliche Fundament" den Einsatzbeschluss nicht trage. Die taz (Christian Rath) hingegen stellt klar, dass keine Klageart vor dem Bundesverfassungsgericht in Betracht komme. "Mit einer Organklage kann die Linkspartei nur Rechte des Organs Bundestag einfordern. Sie kann dabei nicht rügen, dass der Deutsche Bundestag einen möglicherweise völkerrechtswidrigen oder verfassungswidrigen Einsatz beschlossen hat." Mangels Gesetzesqualität des Syrien-Beschlusses komme eine abstrakte Normenkontrolle auch nicht in Betracht.

Reinhard Müller (FAZ) meint "ein Sammelsurium von Gründen, die insgesamt schon irgendwie passen, hätte man jedenfalls einem George W. Bush nicht durchgehen lassen." Die Regierung müsse darlegen, dass dieser Kriegseinsatz dem nationalen Interesse, den eigenen Bürgern diene. Stefan Kornelius (SZ) kommentiert: "Die Bundesregierung hat nun beschlossen, dass auch sie ihre politischen Ziele mit militärischen Mitteln vorantreiben will. Sie tut dies aus Solidarität mit Frankreich [...], aber auch aus ureigenem nationalem Interesse."

Prostituiertenschutz: Die SZ (Constanze von Bullion) und die FAZ (Johannes Leithäuser) zeichnen den Streit zwischen der Union und der SPD über den neuen Gesetzentwurf nach, den Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) letzte Woche den Bundesministerien unangekündigt vorgelegt hatte.

Constanze von Bullion (SZ) weist in einem separaten Kommentar darauf hin, dass über die besten Möglichkeiten zum Schutz von Prostituierten so lange verhandelt würde, dass nun "ein Gesetzentwurf wie ein Wolpertinger herauskam. Jeder hat ihm irgendein Element verpasst, aber nichts passt mehr zusammen." Die Familienministerin Schwesig habe nun auf "Krawall geschaltet" und einen neuen Entwurf ohne Absprache vorgelegt: "der Meldewahn ist gestrichen," aber auch die Gesundheitsberatungen "bis zur Nutzlosigkeit reduziert."

Konzernhaftung: Ein Inkrafttreten des geplanten Gesetzes zur Haftung der Stromkonzerne beim Atomausstieg zum 1. Januar erscheint unwahrscheinlich. "Das Gesetz soll verhindern, dass die Atomkonzerne Eon, RWE, EnBW und Vattenfall sich durch die Abspaltung ihrer Kernkraftwerkstöchter vor der Haftung für den Abriss der Meiler und die Lagerung des Atommülls drücken." FAZ (Maximilian Weingartner) und das Hbl (Klaus Stratmann) berichten.

Rückgaberecht: Die Rechte der Verbraucher beim Einkauf über das Internet möchte die Europäische Kommission stärken. Käufer, die ein Produkt bis zu zwei Jahre nach Erhalt reklamieren, müssen bald nicht mehr nachweisen, dass die Ware schon am Tag der Lieferung beschädigt war. Die vorgesehenen Neuerungen stellt die Welt (Andre Tauber) im Frage-Antwort-Format vor.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 3. Dezember 2015: BGH zu leeren Versprechen / Bundestag zu Syrien-Einsatz / Reportage zu rechter Gewalt . In: Legal Tribune Online, 03.12.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17742/ (abgerufen am: 06.05.2024 )

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