Die juristische Presseschau vom 3. Dezember 2015: BGH zu leeren Ver­sp­re­chen / Bun­destag zu Syrien-Ein­satz / Repor­tage zu rechter Gewalt

03.12.2015

Recht in der Welt

Slowakei – EU-Flüchtlingsverteilung: Die Slowakei hat beim Europäischen Gerichtshof Klage gegen die beschlossene Verteilung der Flüchtlinge in Europa eingereicht, berichten spiegel.de und SZ (Onlinefassung). Am 22. November 2015 hatten die EU-Innenminister die Umverteilung von 120.000 Asylbewerbern in Europa beschlossen. Diese Mehrheits-Entscheidung wurde gegen den Widerstand der Slowakei, Ungarns, Rumäniens und Tschechiens getroffen.

Ungarn/Polen – Europäische Werte: Christian Bommarius (BerlZ) warnt vor der Auslegung der Rechtsstaatlichkeit und der Grundwerte der Europäischen Union durch die Rechtspopulisten in Ungarn und Polen. "In Paris sind die europäischen Werte von den Mördern des Islamischen Staates angegriffen worden, in Budapest aber und nun auch in Warschau werden sie zu Grabe getragen."

Polen – Verfassungsrichter: Die Wahl von fünf Verfassungsrichtern durch das alte Parlament auf Grundlage eines am 25. Juni verabschiedeten Gesetzes über das Verfassungsgericht, erklärte das im November neu gewählte Parlament für ungültig, und erließ sogleich ein neues Gesetz über das Verfassungsgericht. Die jeweils verabschiedeten Gesetze sind nun Gegenstand von Klagen vor dem Verfassungsgericht, berichten die SZ (Florian Hassel - Onlinefassung) und die FAZ (Konrad Schuller).

USA – Sammelklage gegen VW und Bosch: In der VW-Affäre ist in den USA der Stuttgarter Technik-Konzern wegen angeblicher Komplizenschaft in dem VW-Betrugsfall verklagt worden. Bosch wird beschuldigt, Teil einer "Verschwörung" gewesen zu sein, da die nötige Software von Bosch stamme, so das Hbl (Onlinefassung). Der VW-Konzern sieht sich mit Klagen sowohl durch Diesel-Besitzer als auch durch Investoren, die durch den Kurseinbruch der VW-Aktie Verluste erlitten haben, konfrontiert.

Nordkorea – Klage gegen die EU: Der Europäische Rat wirft der Korean National Insurance Corporation vor, durch ihre Einnahmen im Versicherungsgeschäft werde mittelbar das Atomwaffenprogramm Nordkoreas gefördert. Deshalb setze der Rat diese auf die Sanktionsliste. Nordkorea hat daraufhin Versicherungsjuristen und Sanktionsspezialisten beauftragt. Sie reichten im September Klage beim Gericht der Europäischen Union ein. Da der Rat die Sanktionen nicht aufhob, sondern die Maßnahmen verteidigte, hat nun "die juristische Auseinandersetzung formal begonnen," berichtet die SZ (Christoph Giesen).

Sonstiges

Ausnahmezustand: In einem Essay unter dem Titel "Reifeprüfung des Rechts" zeichnet die SZ (Andreas Zielcke) die verschiedenen Reaktionen der USA, Frankreichs und Deutschlands auf die "maßlose Gewalt eines Terroranschlags" nach. Weder die USA noch Deutschland regeln den Ausnahmezustand in ihrer Verfassung. Frankreich hingegen habe "gleich zwei Ausnahmezustände ('Belagerungszustand' und 'unmittelbare Bedrohung') in seiner Verfassung vorgesehen, ein dritter ('Notstand') in einem Gesetz von 1955."

Rechtsextremismus am Arbeitsplatz: Die SZ (Sarah Schmidt) zeigt an verschiedenen Fallkonstellationen auf, wann rechtsradikale Aktivitäten im Privatleben oder im Betrieb ein Kündigungsgrund sein können und wie gegen Mobbing und Rassismus am Arbeitsplatz rechtlich vorgegangen werden kann. Dabei lässt sie verschiedene Juristen zu Wort kommen.

Haftbedingungen: Wie die taz (Alina Leimbach) berichtet sind Insassen der Justizvollzugsanstalt Butzbach am Dienstag in einen "unbefristeten Hunger- und Bummelstreik" getreten. Sie kämpfen für den Mindestlohn, gegen den existierenden Arbeitszwang und die fehlende soziale Altersabsicherung. Dies sei das erste Mal, dass Insassen mit einem Streik auf ihre unzureichenden sozialpolitischen Rechte hinweisen.

U-Ausschuss zu Cum-Ex-Deals: Wie die FAZ (Joachim Jahn) berichtet, will die Opposition die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zu den sogenannten "Cum-Ex-Deals" erzwingen. Am Freitag wird der Bundestag über den Antrag von Grünen und Linken beraten; die nötigen Stimmen für die Einsetzung sind bereits sicher. Durch den Ausschuss soll der Milliardenschaden des Fiskus durch die Aktiengeschäfte rund um den Dividendenstichtag beleuchtet werden. Die Zeit (Rüdiger Jungbluth - Vorabmeldung) berichtet ausführlich zu den Hintergründen der "Steuer-Abzockerei mit Aktien."

Medienrecht: Im Interview mit der Zeit (Stephan Lebert) spricht der Medienanwalt Christian Schertz unter anderem über die Stigmatisierung von Medienopfern, warum ihm die Arbeit als Strafverteidiger "too much" wäre, er sich auf Grund der Eilbedürftigkeit bei Persönlichkeitsverletzungen manchmal wie ein Chirurg vorkomme, über die Schmerzensgeldsumme, die Jörg Kachelmann zugesprochen wurde und über sein Buch (zusammen mit Dominik Höch geschrieben) "Privat war gestern. Wie Medien und das Internet unsere Werte zerstören."

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/ps

(Hinweis für Journalisten)  

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 3. Dezember 2015: BGH zu leeren Versprechen / Bundestag zu Syrien-Einsatz / Reportage zu rechter Gewalt . In: Legal Tribune Online, 03.12.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17742/ (abgerufen am: 19.05.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen