Die juristische Presseschau vom 30. Oktober 2015: Heckler & Koch klagt – Recht auf Urteile – nord­ko­rea­ni­sche Zwangs­ar­beiter

30.10.2015

Heckler & Koch klagt wegen fehlender Ausfuhrgenehmigungen. Außerdem in der Presseschau: BVerfG stellt Presseauskunftsrecht auf Urteile klar, Zwangsarbeiter aus Nordkorea und die Enttarnung von "King Kong".

Thema des Tages

Rüstungsexporte:
Weil Genehmigungsanträge für die Ausfuhr von Sturmgewehr G36 Komponenten nach Saudi-Arabien teils seit zwei Jahren auf Eis liegen, hat der Waffenhersteller Heckler & Koch gegen das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) beim Verwaltungsgericht Frankfurt am Main Untätigkeitsklage nach Paragraf 75 der Verwaltungsgerichtsordnung erhoben. Es ist die erste Klage dieser Art, berichtet die SZ (Christoph Hickmann u.a.). Hintergrund der Verzögerung ist die Ankündigung von Wirtschaftsminister Gabriel (SPD), bei der Genehmigung von Waffenexporten restriktiver vorzugehen. Gabriel hatte angekündigt, den Export von Kleinwaffen besonders zurückhaltend zu handhaben. Vor einigen Monaten hatte die Bundesregierung daher festgelegt, Lizenzproduktionen in sogenannten Drittstaaten künftig zu untersagen. Die Anträge von Heckler & Koch beziehen sich allerdings auf eine 2008 genehmigte Lizenzproduktion.

Rechtspolitik

Auslandseinsätze: Der Professor James Davis spricht sich in der SZ für einen europäischen Ansatz in der Verteidigungspolitik aus. Dazu sei es notwendig, die nationalen und europäischen Entscheidungsverfahren zugunsten einer schlagkräftigen gemeinsamen Europäischen Verteidigungs- und Sicherheitspolitik (ESVP) anzupassen. Damit würde Deutschland kein Neuland betreten, da dies in Artikel 24 des Grundgesetzes bereits vorweggenommen sei.

Meldegesetz: Am 1. November wird ein bundeseinheitliches Meldegesetz wirksam, nach dem umgezogene Mieter ihren Wohnortwechsel innerhalb von zwei Wochen der Meldebehörde ihres neuen Wohnsitzes mitteilen müssen, wozu eine Einzugsbestätigung des neuen Vermieters vorgelegt werden muss. Bei Verzögerung droht ein Bußgeld von 1000 Euro. Ziel der Novelle ist, dem Missbrauch von Adressen zu krimminellen Machenschaften entgegenzuwirken, meldet die FAZ (pso.).

Kulturschutzgesetz: Nach einem Bericht der FAZ (maxw.) geht der Vorsitzende der International Association of Dealers in Ancient Art (IADAA) davon aus, dass die im Referentenentwurf zur Novelle des Kulturschutzrechts ausgewiesenen Kosten deutlich zu niedrig sind und rechnet mit Zusatzkosten von 5 Millionen Euro pro Jahr. Da Kultur Ländersache sei, müssten für die Exportanträge in EU-Länder 16 separate Büros geschaffen werden.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 30. Oktober 2015: Heckler & Koch klagt – Recht auf Urteile – nordkoreanische Zwangsarbeiter . In: Legal Tribune Online, 30.10.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17382/ (abgerufen am: 30.04.2024 )

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