Die juristische Presseschau vom 30. Oktober 2015: Heckler & Koch klagt – Recht auf Urteile – nord­ko­rea­ni­sche Zwangs­ar­beiter

30.10.2015



Recht in der Welt

China – Geburtenkontrolle: In einem Kommentar bezeichnet Jutta Lietsch (taz) die nun gelockerte Geburtenkontrolle Chinas als eines der großen Verbrechen der Menschheitsgeschichte. Viele Frauen seien zu Abtreibungen bis in den neunten Schwangerschaftsmonat gewzungen worden und daran gestorben oder seelisch und körperlich erkrankt. Nun dürften die Chinesen zwei Kinder bekommen, alle weiteren aber müssten, wie bislang, abgetrieben werden. Ein Ende der verbrecherischen Geburtenbeschränkung sei damit nicht gegeben.

Nordkorea – Zwangsarbeit: Der UN-Berichterstatter für Menschenrechte in Nordkorea, Marzuki Darusman, wirft Nordkorea vor, Arbeiter ins Ausland zu schicken und dort unter Arbeitsbedingungen, die einer "modernen Versklavung" entsprächen, auszubeuten. Er sei überzeugt, der UN-Sicherheitsrat müsse Nordkorea dafür beim Internationalen Strafgericht in Den Haag anklagen, gibt ihn die SZ (Christoph Neidhart) wieder.

Weißrussland – Sanktionen ausgesetzt: Die Europäische Union hat die gegen 170 Belarussen verhängten Reise- und Vermögenssperren als Zeichen der Annäherung zunächst für vier Monate außer Kraft gesetzt, berichtet zeit.de.

Sonstiges

Bundeswehr-Hilfe für Flüchtlinge: Heribert Prantl (SZ) meint, dass Soldaten Ersthilfe für Flüchtlinge leisten können, dürfen und sollen. Artikel 35 des Grundgesetzes sei dafür zwar nicht gerade gemacht, es sei aber ein Unglücksfall im Sinne der Norm gegeben, der durch ein Versagen der Dublin-Regeln, EU-Schutzmechanismen und Behörden in Österreich gekennzeichnet sei.

"Sturm 18" verboten: Das hessische Innenministerium hat die rechtsextreme Organisation "Sturm 18" verboten. Dem Verbot liegen umfangreiche Erkenntnisse des Landesamtes für Verfassungsschutz zugrunde, nach denen Mitglieder des Kasseler Vereins fast 300 Straftaten begangen haben sollen, berichtet welt.de.

My Taxi: Wie die FAZ (sup.) schreibt, beschäftigt die Frage, ob die Vermittlungs-App My Taxi ein Taxiunternehmen ist die Gerichte. Entscheidend sei die Frage vor allem deshalb, weil dann von den Kommunen festgelegte Preise für die Taxifahrten verlangt werden müssten und Rabatte nicht zulässig seien. Das Landgericht Stuttgart habe My Taxi als Taxiunternehmen angesehen, weil das Unternehmen mehrfach durch die Taxifahrt verdiene.

Das Letzte zum Schluss

Identifizierung von "King Kong" geglückt: Zeugen haben einen Beschuldigten identifiziert, der vor zwei Wochen in Bremen bei einem Ladendiebstahl gefasst worden war und seitdem in Haft saß - seine Personalien wollte er nicht preisgeben. Auf Nachfrage nannte er sich stets nur "King Kong". Die Ermittler hatten deshalb ein Foto des Mannes veröffentlicht und um "Identifizierungshilfe" gebeten, schreibt spiegel.de.



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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/ml

(Hinweis für Journalisten) 


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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 30. Oktober 2015: Heckler & Koch klagt – Recht auf Urteile – nordkoreanische Zwangsarbeiter . In: Legal Tribune Online, 30.10.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17382/ (abgerufen am: 17.05.2024 )

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