Heckler & Koch klagt wegen fehlender Ausfuhrgenehmigungen. Außerdem in der Presseschau: BVerfG stellt Presseauskunftsrecht auf Urteile klar, Zwangsarbeiter aus Nordkorea und die Enttarnung von "King Kong".
Thema des Tages
Rüstungsexporte:
Weil Genehmigungsanträge für die Ausfuhr von Sturmgewehr G36 Komponenten nach Saudi-Arabien teils seit zwei Jahren auf Eis liegen, hat der Waffenhersteller Heckler & Koch gegen das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) beim Verwaltungsgericht Frankfurt am Main Untätigkeitsklage nach Paragraf 75 der Verwaltungsgerichtsordnung erhoben. Es ist die erste Klage dieser Art, berichtet die SZ (Christoph Hickmann u.a.). Hintergrund der Verzögerung ist die Ankündigung von Wirtschaftsminister Gabriel (SPD), bei der Genehmigung von Waffenexporten restriktiver vorzugehen. Gabriel hatte angekündigt, den Export von Kleinwaffen besonders zurückhaltend zu handhaben. Vor einigen Monaten hatte die Bundesregierung daher festgelegt, Lizenzproduktionen in sogenannten Drittstaaten künftig zu untersagen. Die Anträge von Heckler & Koch beziehen sich allerdings auf eine 2008 genehmigte Lizenzproduktion.
Rechtspolitik
Auslandseinsätze: Der Professor James Davis spricht sich in der SZ für einen europäischen Ansatz in der Verteidigungspolitik aus. Dazu sei es notwendig, die nationalen und europäischen Entscheidungsverfahren zugunsten einer schlagkräftigen gemeinsamen Europäischen Verteidigungs- und Sicherheitspolitik (ESVP) anzupassen. Damit würde Deutschland kein Neuland betreten, da dies in Artikel 24 des Grundgesetzes bereits vorweggenommen sei.
Meldegesetz: Am 1. November wird ein bundeseinheitliches Meldegesetz wirksam, nach dem umgezogene Mieter ihren Wohnortwechsel innerhalb von zwei Wochen der Meldebehörde ihres neuen Wohnsitzes mitteilen müssen, wozu eine Einzugsbestätigung des neuen Vermieters vorgelegt werden muss. Bei Verzögerung droht ein Bußgeld von 1000 Euro. Ziel der Novelle ist, dem Missbrauch von Adressen zu krimminellen Machenschaften entgegenzuwirken, meldet die FAZ (pso.).
Kulturschutzgesetz: Nach einem Bericht der FAZ (maxw.) geht der Vorsitzende der International Association of Dealers in Ancient Art (IADAA) davon aus, dass die im Referentenentwurf zur Novelle des Kulturschutzrechts ausgewiesenen Kosten deutlich zu niedrig sind und rechnet mit Zusatzkosten von 5 Millionen Euro pro Jahr. Da Kultur Ländersache sei, müssten für die Exportanträge in EU-Länder 16 separate Büros geschaffen werden.
Justiz
BVerfG zu Presseauskunftsrecht: Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat entschieden, dass Medien einen Anspruch auf die Herausgabe veröffentlichungswürdiger Gerichtsentscheidungen haben, auch wenn diese noch nicht rechtskräftig sind. Damit gab das BVerfG einer Verfassungsbeschwerde des Handelsblatts gegen eine Entscheidung des Thüringer Oberverwaltungsgerichts (OVG) statt. Das OVG hatte es abgelehnt einen Landgerichtspräsidenten zur Herausgabe eines Urteils gegen den ehemaligen Innenminister Thürigens, Christian Köckert (CDU), wegen Vorteilsannahme und Abgeordnetenbestechung zu verpflichten. Über das Verfahren berichten SZ (Wolfgang Janisch), taz (Christian Rath), internet-law.de (Thomas Stadler) und lto.de (Pia Lorenz).
BVerwG zu Ausbildungskosten: Wie lto.de berichtet, hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass ehemalige Soldaten auf Zeit bei vorzeitiger Entlassung aus der Bundeswehr wegen der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer die Kosten der bei der Bundeswehr absolvierten Fachausbildungen erstatten müssen.
EuG zu eingefrorenen Konten: Auf verfassungsblog.de setzt sich die Studentin Alice Bertram mit dem Urteil des europäischen Gerichts außeinander, mit dem dieses den Beschluss des Rates der Europäischen Union zum Einfrieren von Konten, auf denen veruntreute ukrainische Staatsgelder vermutet werden, für rechtswidrig erklärte. Dabei scheine das Gericht durch eine enge Auslegung am Wortlaut die außenpolitische Handlungsfreiheit des Rates über Gebühr zu beschränken.
LG Düsseldorf: Die SZ (Martin Schneider) widmet sich der Problematik des DNA-Beweises bei eineiigen Zwilligen. Anlass ist ein Verfahren vor dem Landgericht Düsseldorf wegen Wohnungseinbrüchen in dessen Verlauf ein eineiiger Zwillingsbruder auftauchte. Dass die am Tatort gefundene DNA vom Angeklagten stammte, war damit nicht ohne weiteres nachweisbar. Bislang gebe es nur eine Methode, deren Kosten im fünstelligen Bereich lägen. Vor der Entscheidung, ob es diese Summe ausgeben wolle, habe sich das Gericht aber drücken können, weil eine Einstellung möglich war. Gegen den Angeklagten lief ein weiteres Verfahren wegen Betruges.
EuGH – Mitbestimmung: Auch der Rechtsanwalt Sebastian Fischer befasst sich auf lto.de nun mit dem Beschluss des Kammergerichts, mit dem es dem EuGH die Frage vorgelegt hat, ob das deutsche Mitbestimmungsgesetz gegen EU-Recht verstößt.
Recht in der Welt
China – Geburtenkontrolle: In einem Kommentar bezeichnet Jutta Lietsch (taz) die nun gelockerte Geburtenkontrolle Chinas als eines der großen Verbrechen der Menschheitsgeschichte. Viele Frauen seien zu Abtreibungen bis in den neunten Schwangerschaftsmonat gewzungen worden und daran gestorben oder seelisch und körperlich erkrankt. Nun dürften die Chinesen zwei Kinder bekommen, alle weiteren aber müssten, wie bislang, abgetrieben werden. Ein Ende der verbrecherischen Geburtenbeschränkung sei damit nicht gegeben.
Nordkorea – Zwangsarbeit: Der UN-Berichterstatter für Menschenrechte in Nordkorea, Marzuki Darusman, wirft Nordkorea vor, Arbeiter ins Ausland zu schicken und dort unter Arbeitsbedingungen, die einer "modernen Versklavung" entsprächen, auszubeuten. Er sei überzeugt, der UN-Sicherheitsrat müsse Nordkorea dafür beim Internationalen Strafgericht in Den Haag anklagen, gibt ihn die SZ (Christoph Neidhart) wieder.
Weißrussland – Sanktionen ausgesetzt: Die Europäische Union hat die gegen 170 Belarussen verhängten Reise- und Vermögenssperren als Zeichen der Annäherung zunächst für vier Monate außer Kraft gesetzt, berichtet zeit.de.
Sonstiges
Bundeswehr-Hilfe für Flüchtlinge: Heribert Prantl (SZ) meint, dass Soldaten Ersthilfe für Flüchtlinge leisten können, dürfen und sollen. Artikel 35 des Grundgesetzes sei dafür zwar nicht gerade gemacht, es sei aber ein Unglücksfall im Sinne der Norm gegeben, der durch ein Versagen der Dublin-Regeln, EU-Schutzmechanismen und Behörden in Österreich gekennzeichnet sei.
"Sturm 18" verboten: Das hessische Innenministerium hat die rechtsextreme Organisation "Sturm 18" verboten. Dem Verbot liegen umfangreiche Erkenntnisse des Landesamtes für Verfassungsschutz zugrunde, nach denen Mitglieder des Kasseler Vereins fast 300 Straftaten begangen haben sollen, berichtet welt.de.
My Taxi: Wie die FAZ (sup.) schreibt, beschäftigt die Frage, ob die Vermittlungs-App My Taxi ein Taxiunternehmen ist die Gerichte. Entscheidend sei die Frage vor allem deshalb, weil dann von den Kommunen festgelegte Preise für die Taxifahrten verlangt werden müssten und Rabatte nicht zulässig seien. Das Landgericht Stuttgart habe My Taxi als Taxiunternehmen angesehen, weil das Unternehmen mehrfach durch die Taxifahrt verdiene.
Das Letzte zum Schluss
Identifizierung von "King Kong" geglückt: Zeugen haben einen Beschuldigten identifiziert, der vor zwei Wochen in Bremen bei einem Ladendiebstahl gefasst worden war und seitdem in Haft saß - seine Personalien wollte er nicht preisgeben. Auf Nachfrage nannte er sich stets nur "King Kong". Die Ermittler hatten deshalb ein Foto des Mannes veröffentlicht und um "Identifizierungshilfe" gebeten, schreibt spiegel.de.
Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.
Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
lto/ml
(Hinweis für Journalisten)
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
Die juristische Presseschau vom 30. Oktober 2015: Heckler & Koch klagt – Recht auf Urteile – nordkoreanische Zwangsarbeiter . In: Legal Tribune Online, 30.10.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17382/ (abgerufen am: 21.05.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag