Die juristische Presseschau vom 30. Oktober 2015: Heckler & Koch klagt – Recht auf Urteile – nord­ko­rea­ni­sche Zwangs­ar­beiter

30.10.2015

Justiz

BVerfG zu Presseauskunftsrecht: Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat entschieden, dass Medien einen Anspruch auf die Herausgabe veröffentlichungswürdiger Gerichtsentscheidungen haben, auch wenn diese noch nicht rechtskräftig sind. Damit gab das BVerfG einer Verfassungsbeschwerde des Handelsblatts gegen eine Entscheidung des Thüringer Oberverwaltungsgerichts (OVG) statt. Das OVG hatte es abgelehnt einen Landgerichtspräsidenten zur Herausgabe eines Urteils gegen den ehemaligen Innenminister Thürigens, Christian Köckert (CDU), wegen Vorteilsannahme und Abgeordnetenbestechung zu verpflichten. Über das Verfahren berichten SZ (Wolfgang Janisch), taz (Christian Rath), internet-law.de (Thomas Stadler) und lto.de (Pia Lorenz).

BVerwG zu Ausbildungskosten: Wie lto.de berichtet, hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass ehemalige Soldaten auf Zeit bei vorzeitiger Entlassung aus der Bundeswehr wegen der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer die Kosten der bei der Bundeswehr absolvierten Fachausbildungen erstatten müssen.

EuG zu eingefrorenen Konten: Auf verfassungsblog.de setzt sich die Studentin Alice Bertram mit dem Urteil des europäischen Gerichts außeinander, mit dem dieses den Beschluss des Rates der Europäischen Union zum Einfrieren von Konten, auf denen veruntreute ukrainische Staatsgelder vermutet werden, für rechtswidrig erklärte. Dabei scheine das Gericht durch eine enge Auslegung am Wortlaut die außenpolitische Handlungsfreiheit des Rates über Gebühr zu beschränken.

LG Düsseldorf: Die SZ (Martin Schneider) widmet sich der Problematik des DNA-Beweises bei eineiigen Zwilligen. Anlass ist ein Verfahren vor dem Landgericht Düsseldorf wegen Wohnungseinbrüchen in dessen Verlauf ein eineiiger Zwillingsbruder auftauchte. Dass die am Tatort gefundene DNA vom Angeklagten stammte, war damit nicht ohne weiteres nachweisbar. Bislang gebe es nur eine Methode, deren Kosten im fünstelligen Bereich lägen. Vor der Entscheidung, ob es diese Summe ausgeben wolle, habe sich das Gericht aber drücken können, weil eine Einstellung möglich war. Gegen den Angeklagten lief ein weiteres Verfahren wegen Betruges.

EuGH – Mitbestimmung: Auch der Rechtsanwalt Sebastian Fischer befasst sich auf lto.de nun mit dem Beschluss des Kammergerichts, mit dem es dem EuGH die Frage vorgelegt hat, ob das deutsche Mitbestimmungsgesetz gegen EU-Recht verstößt.


Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 30. Oktober 2015: Heckler & Koch klagt – Recht auf Urteile – nordkoreanische Zwangsarbeiter . In: Legal Tribune Online, 30.10.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17382/ (abgerufen am: 17.05.2024 )

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