Die juristische Presseschau vom 13. bis 15. Juni 2015: Zschäpes Antrag – Merkels Handy – Eigenleben des BND

15.06.2015

Justiz

BAW zu Merkel-Handy: Die Bundesanwaltschaft hat die Ermittlungen wegen Ausspähens des Handys der Bundeskanzlerin durch amerikanische Geheimdienste eingestellt. Um den Vorwurf zu beweisen, komme man nicht an die erforderlichen Dokumente; mit Mitteln des Strafprozessrechts ließen sich die Abhöraktionen nicht gerichtsfest beweisen. Unter anderem lto.de berichtet.

Christian Rath (Samstags-Badische Zeitung) findet, Verfahren in hochpolitischen Fällen seien mehr Show und Wahrung des Scheins. Es trüge dennoch zur "Bloßstellung der Täter" bei und helfe so der Bundesregierung, "wenigstens auf der politischen Ebene einigermaßen konsequent und entschlossen aufzutreten. Auch gegenüber den USA."

OLG München – NSU-Prozess: Die WamS (Stefan Aust/Dirk Laabs) konnte vertrauliche Papiere aus dem nordrhein-westfälischen Verfassungsschutz einsehen, die ein "neues Licht auf die NSU-Gewaltserie werfen". Danach könnte ein Informant des Verfassungsschutzes bei einem Anschlag 2001 in einem Kölner Lebensmittelgeschäft vor Ort gewesen sein.

BAW – RAF-Ermittlungen: Die Bundesanwaltschaft hat die Ermittlungen wegen der RAF-Morde an Siegfried Buback und Hanns Martin Schleyer eingestellt; lediglich eine RAF-Akte ist noch offen. Der Spiegel (Michael Sontheimer) stellt den langen Gang der Ermittlungen und Verurteilungen der letzten Jahrzehnte dar, ebenso die Rolle von Buback junior, der sich die Aufklärung des Mordes an seinem Vater zur Lebensaufgabe gemacht hat. Dass es irgendwann wieder zu neuen Ermittlungen kommen könnte, schwebe als Damoklesschwert über den ehemaligen RAF-Leuten.

EuGH zu Griechen-Bonds: Einen Etappensieg für tausende Anleger meldet das Handelsblatt (Katharina Schneider): Deutsche Gerichte dürfen Anlegerklagen gegen den Zwangsumtausch von griechischen Staatsanleihen nach dem Schuldenschnitt 2012 an den griechischen Staat zustellen. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Der EuGH habe implizit bestätigt, dass es sich um eine Zivil- und Handelssache handelt – und nicht um eine hoheitliche Handlung, bei der Staaten Immunität genießen.

OLG Frankfurt – Bonner Islamisten: Sechs Männer zwischen 21 und 31 Jahren müssen sich seit vergangenem Freitag vor dem Oberlandesgericht Frankfurt dafür verantworten, sich der somalischen Al-Shabaab-Miliz angeschlossen zu haben. Die Bundesanwaltschaft wirft ihnen die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung vor. Das meldet die Samstags-FAZ (Alexander Haneke).

VG Köln – Drohnenklage: Der Sohn eines zivilen Drohnenopfers aus Somalia will laut einem Spiegel-Bericht (Maik Baumgärtner u.a. – Zusammenfassung) gegen die Bundesregierung vor dem Verwaltungsgericht Köln klagen, weil der Luftangriff auf seinen Vater über US-Einrichtungen auf deutschem Hoheitsgebiet gelaufen sei. Die Regierung hätte ihre Schutzpflicht aus dem Nato-Truppenstatut verletzt, so der Vorwurf. Möglicherweise hatten Beamte der Bundeswehr Kenntnis von den Vorgängen. "Sollte das Gericht der Klage stattgeben, könnte ein Prozess die Rolle der Deutschen bei amerikanischen Drohnenangriffen weiter aufhellen."

LG Darmstadt – Tugce-Prozess: Im Prozess gegen Sanel. M im Fall Tugce haben Staatsanwaltschaft und Verteidigung vor dem Landgericht Darmstadt auf drei Jahre und drei Monate Jugendstrafe bzw. eine Bewährungsstrafe plädiert. Zu Beginn seines Plädoyers habe sich der Staatsanwalt nachdenklich zur Vorverurteilung des Angeklagten geäußert. Die Verteidigung plädierte, Sanel M. sei provoziert worden. Am Dienstag wird das Urteil verkündet. Es berichten die Samstags-taz (Alina Leimbach), die Samstags-FAZ (Timo Frasch) und spiegel.de (Wiebke Ramm).

Timo Frasch (FAS) setzt sich kritisch mit dem Maß der Vorverurteilung des Angeklagten Sanel M. auseinander. Sie gehe von Bildern aus, die unmittelbar nach dem Vorfall gezeichnet wurden: "Hier die Gute, da der Böse." Der Prozess habe starke Anhaltspunkte dafür geliefert, dass es nicht so war, "jedenfalls nicht in dieser Reinform".

LG Köln – Sal. Oppenheim: Die FAS (Corinna Budras) fasst den Fall Sal. Oppenheim und den Strafprozess vor dem Landgericht Köln zusammen.

LG Frankfurt (Oder) zum Maskenmann: Im Strafprozess um den sogenannten Maskenmann hat das Landgericht Frankfurt (Oder) den Angeklagten zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. spiegel.de (Benjamin Schulz) berichtet.

AG Bielefeld zu Middelhoff-Insolvenz: Das Amtsgericht Bielefeld hat im April den Insolvenzverwalter von Thomas Middelhoff ermächtigt, alle Vermögensübertragungen rückgängig zu machen, die Middelhoff auf Firmen seines Rechtsanwalts verlagert hatte. tagesschau.de (Georg Wellmann) berichtet.

BGH zur Elternhaftung bei illegalen Downloads: Mit dem Maßstab der Elternhaftung bei illegalen Downloads befasst sich nun auch lto.de (Anne-Christine Herr).

Sexualstraftaten: In einem ausführlichen Hintergrundbericht legt die Samstags-taz (Heide Oestreich/Eléonore Roedel) dar, warum viele Vergewaltigungen ungesühnt bleiben. Exemplarisch dafür soll der Fall einer jungen Mutter stehen, die regelmäßige Vergewaltigungen – ausgehend von ihrem Lebensgefährten – angezeigt hat, deren Schilderungen jedoch in den Augen der Beamten nicht die Schwelle zur Strafbarkeit überschritten.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 13. bis 15. Juni 2015: Zschäpes Antrag – Merkels Handy – Eigenleben des BND . In: Legal Tribune Online, 15.06.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15851/ (abgerufen am: 26.04.2024 )

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