Wird Beate Zschäpe ihre Pflichtverteidigerin los? Sie hat wohl schlechte Karten. Außerdem in der Presseschau: Ermittlungen zum Merkel-Handy eingestellt, Eigenleben von BND-Stellen soll beendet werden und Dieter Medicus ist tot.
Thema des Tages
Zschäpes Antrag: Am heutigen Montag entscheidet das Oberlandesgericht München über den Antrag Beate Zschäpes, ihre Pflichtverteidigerin Anja Sturm vom Mandat zu entbinden. Ihren Antrag begründet Zschäpe laut Samstags-SZ (Tanjev Schultz) und Montags-taz (Konrad Litschko) damit, dass Sturm "unvorbereitet im Gericht erscheint", sinnlose Befragungen durchführe, Interna nach außen trage, sie Zschäpe also nicht fachgerecht verteidige. Dass der Antrag Erfolg hat – das Vertrauensverhältnis also endgültig erschüttert ist –, ist Beobachtern zufolge unwahrscheinlich.
Gisela Friedrichsen (spiegel.de) zufolge hat sich Zschäpe mit ihrer "neuerlichen eigenmächtigen Störaktion" keinen Gefallen getan. Der Senat werde mit dem Antrag weiter Schlüsse auf Zschäpes Rolle im NSU ziehen. Für Holger Schmidt (SWR-Terrorismus-Blog) steht Zschäpes Antrag in einem Duktus, "der an die Anträge ihrer Verteidiger erinnert: eine entpersönlichte, manchmal etwas umständlich und gestelzte Sprache mit allerhand juristischen Termini". Zschäpe habe sich geirrt, wenn sie glaubt, in 200 Verhandlungstagen ein Jurastudium nachgeholt zu haben. Christian Rath (Montags-taz) schlägt vor, das Prozessrecht zu ändern, damit andere Richter als die des Hauptverfahrens über derartige Anträge entscheiden: Es wirke widersprüchlich, dass Zschäpe als Angeklagte einerseits im Prozess schweigen darf, denselben Richtern gegenüber nun aber Details zum Verhältnis zu ihrer Anwältin offenbaren muss.
Im Interview mit der Samstags-taz (Konrad Litschko) mutmaßt die forensische Psychiaterin Heidi Kastner, um die psychische Verfassung von Zschäpe könne es nicht allzu schlecht stehen – entgegen dem Eindruck, den sie selbst erwecken wolle.
Rechtspolitik
BND-Eigenleben: Bernhard Schindler, Präsident des Bundesnachrichtendienstes, will laut Montags-SZ (Hans Leyendecker) das "Eigenleben der Außenstellen" des BND angehen. Dafür soll ein externer Berater Pläne für eine Reform der Organisationsstruktur vorlegen – und auch das juristische Controlling stärken.
Hans Leyendecker (Montags-SZ) begrüßt in einem gesonderten Kommentar das Reformvorhaben grundsätzlich, meint aber, dass bisher fast alle Reformen des BND gescheitert seien.
Karenzzeit: Die Große Koalition plant eine Karenzzeit für Minister und Staatssekretäre außer Dienst zur Wechsel in die Privatwirtschaft – von zwölf, in besonderen Fällen 18 Monaten. Am heutigen Montag will der Innenausschuss des Bundestages Experten dazu anhören. Wie die Montags-FAZ (Joachim Jahn) berichtet, sind sich alle geladenen Rechtswissenschaftler einig, dass die Vorschriften verfassungskonform sind.
Suizidhilfe: Eine Abgeordnetengruppe um Peter Hintze (CDU) und Karl Lauterbach (SPD) hat einen Gesetzentwurf verfasst, nach dem das Bürgerliche Gesetzbuch um einen Paragrafen zur "ärztlich begleiteten Lebensbeendigung" ergänzt werden soll. Die ärztliche Suizidhilfe würde danach auf Fälle von schwersterkrankten und leidenden Menschen mit aussichtsloser Prognose begrenzt. Der Entwurf soll Rechtssicherheit schaffen und verzichtet auf strafrechtliche Regelungen, schreibt die WamS (Matthias Kamann).
Datenschutzgrundverordnung: Die EU-Innenminister wollen am heutigen Montag ihre gemeinsame Haltung zur Reform des EU-Datenschutzrechts verabschieden. Ende des Monats könnten die Verhandlungen mit der Kommission und dem EU-Parlament anlaufen; Ende des Jahres könnte die Verordnung verbschiedet werden. Unternehmen argwöhnen die empfindlichen Bußgelder, schreibt das Handelsblatt (Till Hoppe/Thomas Ludwig). EU-Justizkommissarin Vera Jourova gibt sich im Interview mit der Montags-Welt (Christoph B. Schiltz – Zusammenfassung) zur Verordnung optimistisch.
Kleinanlegerschutz: Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag das Kleinanlegerschutzgesetz gebilligt, das Verbraucher vor unseriösen und intransparenten Geldanlagen schützen soll – etwa mithilfe von Warnhinweisen. Die WamS (Karsten Seibel) stellt Fälle vor, in denen auch nach künftiger Rechtslage "das Geld der Sparer schnell weg sein kann". Auch die Samstags-FAZ (Joachim Jahn) berichtet.
Vorratsdatenspeicherung: Nach der ersten Lesung im Bundestag am vergangenen Freitag beschwichtigt Reinhard Müller (Samstags-FAZ) in Sachen Vorratsdatenspeicherung: Weder lege der Staat selbst einen Vorrat an Daten an, noch stelle er die Bürger unter Generalverdacht. Ein Grundrechtseingriff erfolge erst bei Auswertung konkreter Verbindungsdaten. Es tue weh zu sehen, "wie viel Kraft in den Kampf gegen einen imaginären Überwachungsstaat gesteckt wird – während in der Ukraine Krieg herrscht, der 'Islamische Staat' sich ausdehnt, Hunderte gewaltbereiter Dschihadisten allein in Deutschland auf eine Chance zum Zuschlagen warten und deutsche Verfassungsorgane elektronisch angegriffen werden."
Europäische Staatsanwaltschaft: Die EU-Kommissarinnen Kristalina Georgieva und Vera Jourova fordern im Handelsblatt eine europäische Staatsanwaltschaft. Die EU müsse Straftaten, die sich gegen den EU-Haushalt richten, kohärent verfolgen können.
IT-Sicherheitsgesetz: Der Bundestag hat am vergangenen Freitag das IT-Sicherheitsgesetz beschlossen, das unter anderem Mindeststandards für Computersysteme von Unternehmen mit "kritischer Infrastruktur" und Meldepflichten für Cyberattacken regelt. Das Parlament hat angesichts der Cyberattacke auf den Bundestag höhere Sicherheitsmaßnahmen für Bundesbehörden aufgenommen. Es berichten tagesschau.de, die Samstags-Welt und die Samstags-FAZ (Joachim Jahn).
Joachim Jahn (Samstags-FAZ) begrüßt, dass Energieversorger und Telekommunikationsdienstleister im Ernstfall mit Behörden zusammenarbeiten müssen, hält aber eine weitreichendere EU-Harmonisierung für sinnvoll.
Gleichgeschlechtliche Ehe: Der Bundesrat hat den Bundestag am vergangenen Freitag mit einer Resolution aufgefordert, die Ehe auch für gleichgeschlechtliche Paare zu öffnen. Einen Gesetzentwurf beschloss der Bundesrat aber nicht, sondern verwies ihn zunächst in die Ausschüsse, berichtet tagesschau.de.
Schutz im Internet: Die Justizminister der Länder wollen auf ihrer Konferenz am Mittwoch Vorschläge zum besseren Schutz von Verbrauchern und Unternehmern im Internet anstoßen. Unter anderem das "Recht auf einen digitalen Neustart" ist laut Spiegel (Barbara Schmid) im Gespräch.
Kontaktsperrgesetz: Justizminister Heiko Maas (SPD) will laut Montags-taz (Christian Rath) das Kontaktsperrgesetz lockern. So soll auch während eines terroristischen Ausnahmezustands der Kontakt zwischen Inhaftierten und Anwälten nicht mehr verhindert werden können. Der Artikel zeichnet auch die Geschichte des aus RAF-Zeiten stammenden Gesetzes nach.
Versorgungsstärkungsgesetz: Die Samstags-taz (Barbara Dribbusch – ausführlichere Onlinefassung) zitiert Kritik über das am Donnerstag vom Bundestag beschlossene Versorgungsstärkungsgesetz, das die Haftung von Hebammen für die lebenslange Behinderung nach Geburtsfehlern neu regelt und den Ersatzanspruch von Krankenkassen beschränkt. Der Hebammenverband sieht eine Klagewelle kommen, weil der Ersatzanspruch bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz der Hebamme doch greift.
Richter an Bundesgerichten: Bundesrichter werden aus dem Bundestag vorgeschlagen und von einem Wahlausschuss gewählt – als "Ergebnis eines politischen Personalgeschachers", wie der Spiegel (Dietmar Hipp) schreibt. Eine Bewerbung ist nicht vorgesehen – Grund für einen niedersächsischen Finanzrichter, die Annahme der Bewerbung einzuklagen. Der Artikel schildert das "Postengeschacher" an Bundesgerichten und Forderungen nach Reformen.
Flüchtlinge: Zur aktuellen Flüchtlingssituation fordert Heribert Prantl (Montags-SZ) europaweite Flüchtlingskontigente und die Aufhebung der Sperre des Landwegs nach Europa. "Flüchtlinge sind keine 'Illegalen', sie werden von der derzeitigen EU-Politik illegalisiert."
Justiz
BAW zu Merkel-Handy: Die Bundesanwaltschaft hat die Ermittlungen wegen Ausspähens des Handys der Bundeskanzlerin durch amerikanische Geheimdienste eingestellt. Um den Vorwurf zu beweisen, komme man nicht an die erforderlichen Dokumente; mit Mitteln des Strafprozessrechts ließen sich die Abhöraktionen nicht gerichtsfest beweisen. Unter anderem lto.de berichtet.
Christian Rath (Samstags-Badische Zeitung) findet, Verfahren in hochpolitischen Fällen seien mehr Show und Wahrung des Scheins. Es trüge dennoch zur "Bloßstellung der Täter" bei und helfe so der Bundesregierung, "wenigstens auf der politischen Ebene einigermaßen konsequent und entschlossen aufzutreten. Auch gegenüber den USA."
OLG München – NSU-Prozess: Die WamS (Stefan Aust/Dirk Laabs) konnte vertrauliche Papiere aus dem nordrhein-westfälischen Verfassungsschutz einsehen, die ein "neues Licht auf die NSU-Gewaltserie werfen". Danach könnte ein Informant des Verfassungsschutzes bei einem Anschlag 2001 in einem Kölner Lebensmittelgeschäft vor Ort gewesen sein.
BAW – RAF-Ermittlungen: Die Bundesanwaltschaft hat die Ermittlungen wegen der RAF-Morde an Siegfried Buback und Hanns Martin Schleyer eingestellt; lediglich eine RAF-Akte ist noch offen. Der Spiegel (Michael Sontheimer) stellt den langen Gang der Ermittlungen und Verurteilungen der letzten Jahrzehnte dar, ebenso die Rolle von Buback junior, der sich die Aufklärung des Mordes an seinem Vater zur Lebensaufgabe gemacht hat. Dass es irgendwann wieder zu neuen Ermittlungen kommen könnte, schwebe als Damoklesschwert über den ehemaligen RAF-Leuten.
EuGH zu Griechen-Bonds: Einen Etappensieg für tausende Anleger meldet das Handelsblatt (Katharina Schneider): Deutsche Gerichte dürfen Anlegerklagen gegen den Zwangsumtausch von griechischen Staatsanleihen nach dem Schuldenschnitt 2012 an den griechischen Staat zustellen. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Der EuGH habe implizit bestätigt, dass es sich um eine Zivil- und Handelssache handelt – und nicht um eine hoheitliche Handlung, bei der Staaten Immunität genießen.
OLG Frankfurt – Bonner Islamisten: Sechs Männer zwischen 21 und 31 Jahren müssen sich seit vergangenem Freitag vor dem Oberlandesgericht Frankfurt dafür verantworten, sich der somalischen Al-Shabaab-Miliz angeschlossen zu haben. Die Bundesanwaltschaft wirft ihnen die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung vor. Das meldet die Samstags-FAZ (Alexander Haneke).
VG Köln – Drohnenklage: Der Sohn eines zivilen Drohnenopfers aus Somalia will laut einem Spiegel-Bericht (Maik Baumgärtner u.a. – Zusammenfassung) gegen die Bundesregierung vor dem Verwaltungsgericht Köln klagen, weil der Luftangriff auf seinen Vater über US-Einrichtungen auf deutschem Hoheitsgebiet gelaufen sei. Die Regierung hätte ihre Schutzpflicht aus dem Nato-Truppenstatut verletzt, so der Vorwurf. Möglicherweise hatten Beamte der Bundeswehr Kenntnis von den Vorgängen. "Sollte das Gericht der Klage stattgeben, könnte ein Prozess die Rolle der Deutschen bei amerikanischen Drohnenangriffen weiter aufhellen."
LG Darmstadt – Tugce-Prozess: Im Prozess gegen Sanel. M im Fall Tugce haben Staatsanwaltschaft und Verteidigung vor dem Landgericht Darmstadt auf drei Jahre und drei Monate Jugendstrafe bzw. eine Bewährungsstrafe plädiert. Zu Beginn seines Plädoyers habe sich der Staatsanwalt nachdenklich zur Vorverurteilung des Angeklagten geäußert. Die Verteidigung plädierte, Sanel M. sei provoziert worden. Am Dienstag wird das Urteil verkündet. Es berichten die Samstags-taz (Alina Leimbach), die Samstags-FAZ (Timo Frasch) und spiegel.de (Wiebke Ramm).
Timo Frasch (FAS) setzt sich kritisch mit dem Maß der Vorverurteilung des Angeklagten Sanel M. auseinander. Sie gehe von Bildern aus, die unmittelbar nach dem Vorfall gezeichnet wurden: "Hier die Gute, da der Böse." Der Prozess habe starke Anhaltspunkte dafür geliefert, dass es nicht so war, "jedenfalls nicht in dieser Reinform".
LG Köln – Sal. Oppenheim: Die FAS (Corinna Budras) fasst den Fall Sal. Oppenheim und den Strafprozess vor dem Landgericht Köln zusammen.
LG Frankfurt (Oder) zum Maskenmann: Im Strafprozess um den sogenannten Maskenmann hat das Landgericht Frankfurt (Oder) den Angeklagten zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. spiegel.de (Benjamin Schulz) berichtet.
AG Bielefeld zu Middelhoff-Insolvenz: Das Amtsgericht Bielefeld hat im April den Insolvenzverwalter von Thomas Middelhoff ermächtigt, alle Vermögensübertragungen rückgängig zu machen, die Middelhoff auf Firmen seines Rechtsanwalts verlagert hatte. tagesschau.de (Georg Wellmann) berichtet.
BGH zur Elternhaftung bei illegalen Downloads: Mit dem Maßstab der Elternhaftung bei illegalen Downloads befasst sich nun auch lto.de (Anne-Christine Herr).
Sexualstraftaten: In einem ausführlichen Hintergrundbericht legt die Samstags-taz (Heide Oestreich/Eléonore Roedel) dar, warum viele Vergewaltigungen ungesühnt bleiben. Exemplarisch dafür soll der Fall einer jungen Mutter stehen, die regelmäßige Vergewaltigungen – ausgehend von ihrem Lebensgefährten – angezeigt hat, deren Schilderungen jedoch in den Augen der Beamten nicht die Schwelle zur Strafbarkeit überschritten.
Recht in der Welt
Frankreich – DSK-Prozess: Dominique Strauss-Kahn ist vom Vorwurf der Zuhälterei freigesprochen worden. Unter anderem die Samstags-SZ (Leo Klimm) und spiegel.de berichten.
USA – Fifa-Anklagen: Sind US-Behörden für die Anklagen der Fifa-Funktionäre überhaupt zuständig? Wie weit gilt das US-Korruptionsrecht? Ermittlungseifer der USA in aller Welt, liest die Samstags-SZ (Nicolas Richter) aus der Anklageschrift heraus. "Wie Amerikas Politiker schwanken aber auch die Juristen zwischen Isolation und Interventionismus." Die Samstags-FAZ (Christian Schubert) bringt ein Stück mit ähnlichem Dreh.
Südafrika/Sudan – Omar al-Baschir: Der vom Internationalen Strafgerichtshof wegen Kriegsverbrechen gesuchte sudanische Präsident Omar al-Baschir darf Südafrika nach einer Entscheidung eines südafrikanischen Gerichts vorerst nicht verlassen. Eine Menschenrechtsorganisation hatte einen entsprechenden Eilantrag in Südafrika gestellt, nachdem al-Baschir zu einem Gipfeltreffen nach Südafrika einreiste. Unter anderem die Montags-SZ (Tobias Zick) berichtet.
Juristische Ausbildung
Kopftuchstreit: Obwohl der Streit um das Kopftuch der Berliner Juristin mittlerweile beigelegt war, tritt sie ihre Referendarstelle in Berlin-Neukölln nicht an. Sie hat die Frist zur Bestätigung der Anmeldung verstreichen lassen, schreibt der Tagesspiegel (Sidney Gennies).
Medicus: Dieter Medicus, Autor des Standardwerks zum Bürgerlichen Recht (dem "Medicus"), ist vergangene Woche gestorben. Das meldet die Montags-FAZ (Helene Bubrowski).
Sonstiges
Ermittlungsbeauftragter für Geheimdienste: Wie der Spiegel (Jörg Schindler – Zusammenfassung) berichtet, kommt ein Gutachten des Bundestags zum Ergebnis, dass es rechtswidrig wäre, die NSA-Selektorenliste einem Ermittlungsbeauftragten vorzulegen – und dem Untersuchungsausschuss gleichzeitig zu verweigern. Eine Ermittlungsperson dürfe als Hilfsperson nicht mehr Rechte haben als ein parlamentarischer Ausschuss.
Neuer Präsident des Anwaltvereins: Die Montags-SZ (Wolfgang Janisch) stellt den neuen Präsidenten des Anwaltvereins, Ulrich Schellenberg, als Lobbykämpfer und zugleich das "soziale Gesicht der Advokaten" vor.
Schiedsgerichte: Über den Aufwind, den die Schiedsgerichtsbarkeit in privaten Streitfällen erfährt, schreibt die Samstags-FAZ (Helene Bubrowski). Der Artikel bringt auch Stimmen zur Sorge, ob einzelne Rechtsbereiche künftig der staatlichen Gerichtsbarkeit entzogen werden könnten.
Das Letzte zum Schluss
Familienclans vor Gericht: Zwei Großfamilien nahmen es mit der Familienehre wohl etwas arg ernst: Jeweils zehn Unterstützer prügelten sich am vergangenen Freitag im Zuschauerraum des Berliner Landgerichts. Ein Mitglied der Familie stand vor Gericht, weil es jemanden aus der Feindsippe in einem Fitnessstudio angegriffen haben soll. Dreißig Sicherheitsbeamten konnten die Prügelei schließlich beenden. Mobiliar ging zu Bruch, ein Vollzugsbeamter wurde verletzt, der Richter floh ins Beratungszimmer. spiegel.de (Thomas Heise) schildert den Fall.
Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiliigen Titels.
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
Die juristische Presseschau vom 13. bis 15. Juni 2015: Zschäpes Antrag – Merkels Handy – Eigenleben des BND . In: Legal Tribune Online, 15.06.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15851/ (abgerufen am: 20.04.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag