Die juristische Presseschau vom 12. Dezember 2014: Videoüberwachung hat Grenzen – Telekom-Aktionäre dürfen hoffen – Ermittlungen zu Oktoberfest-Attentat

12.12.2014

Recht in der Welt

USA – CIA-Folter: Hat staatlich organisierte Folter durch einen demokratischen Staat rechtliche Folgen? Dieser Frage geht der Strafrechtler Denis Basak anlässlich des CIA-Folterberichts auf lto.de nach. Strafverfolgung sowie Schadensersatz für Opfer sind dem Beitrag zufolge in den USA unwahrscheinlich. Auch mögliche Verfahren in Deutschland nach dem Völkerstrafgesetzbuch werden erläutert. Am Ende seien auch solche Verfahren eher nicht zu erwarten – weil die Staatsraison entscheide.

Spanien – Google News macht dicht: Auch das als "Lex Google" verschriene spanische Pendant zum deutschen Leistungsschutzrecht für Presseverleger zeichnet Konsequenzen: Google News macht seinen Dienst dicht. In Spanien seien – wie auch in Deutschland – viele Dinge unklar: etwa, welche Verwertungsgesellschaft die Ansprüche geltend macht und wie hoch die Abgabe ist. Das Gesetz tritt 2015 in Kraft. Es berichten die FAZ (Paul Ingendaay) und die Welt (Ute Müller).

Österreich – Spielsucht: Eine Automatenfirma aus Österreich muss einem Spielsüchtigen fast eine halbe Million Euro verzocktes Geld zurückzahlen. Der Mann hatte den Glücksspielkonzern mit dem Argument verklagt, er sei als Spielsüchtiger nicht geschäftsfähig gewesen. Dem schloss das Gericht sich an: Die durch die Nutzung der Automaten geschlossenen Verträge seien unwirksam. spiegel.de berichtet.

Schweiz – Bankdatendieb: Die Schweizerische Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen den mutmaßlichen Bankdatendieb Herve F. erhoben. Das meldet die Welt. Der ehemalige Angestellte der britischen Großbank HSBC soll Kundendaten unter anderem an französische Behörden geleitet haben. F. habe sich bereits bekannt, die Daten weitergegeben zu haben – um als Informant Regierungen zu helfen, gegen Steuersünder vorzugehen.

Sonstiges

Ausbildungsmission im Irak: Im Januar will die Bundesregierung rund hundert Soldaten in den Irak schicken, um kurdische Peschmergakämpfer im Kampf gegen die Terrormiliz Islamischer Staat auszubilden. Dieses Mandat steht aber laut taz (Tobias Schulze) "auf wackligen Beinen": Nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts seien nur Einsätze im Rahmen von "Systemen kollektiver Sicherheit" unter Leitung von UN und Nato zulässig, was hier nicht der Fall sei. Klagen gegen das Mandat seien damit denkbar. Auch die Welt (Thorsten Jungholt) widmet sich dem Mandat aus juristischer Sicht.

Anwalt für Massenklagen: Die FAZ (Joachim Jahn) stellt den Anwalt und "Fachmann für Massenklagen" Andreas Tilp vor, der bereits gegen Porsche, HRE und auch die Telekom im aktuellen Entschädigungsprozess antritt. Tilp sei Experte für das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG), das die Durchsetzung in "Mammutprozessen" wie gegen die Telekom erleichtert.

Klimasünder vor Gericht: Neunzig Konzerne verursachen mehr als die Hälfte aller Treibhausgase. Rechtsanwälte und Klimaaktivisten des "Climate Justice Network" wollen die Konzerne aus Kohle- und Ölindustrie für Klimaschäden zur Verantwortung ziehen. Die Anwälte stützen sich laut taz (Bernhard Pötter) auf Grundsätze des internationalen Rechts wie das Verbot, einem anderen Partner Schaden zuzufügen.

Vorstände und Aufsichtsräte: Das Strafverfahren gegen Thomas Middelhoff sollte Vorstände und Aufsichtsräte mahnen, sich an aktienrechtliche und dienstvertragliche Regeln zu halten. Das meint Rechtsanwalt Jobst-Hubertus Bauer in einem Beitrag für das Handelsblatt, der einige Rechte und Pflichten ebendieser darstellt.

Das Letzte zum Schluss

Testbild am Flughafen: Kontrolleure im Sicherheitsbereich des Münchner Flughafens forderten einen Passagier auf, mit seiner Kamera ein Testfoto zu schießen. Das Problem nur: Die Kamera war voll, und der Passagier hätte dem Testbild eines seiner Fotos opfern müssen. Tat er nicht – und verpasste seinen Flug. Er wollte daraufhin feststellen lassen, dass die Kontrollmaßnahme rechtswidrig war. Ohne Erfolg: Die Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit wiegen schwerer, auch wenn die Kamera voll ist: "Kameras sind nicht immer Kameras", so die Richterin am VG. heise Foto berichtet.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/fr

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 12. Dezember 2014: Videoüberwachung hat Grenzen – Telekom-Aktionäre dürfen hoffen – Ermittlungen zu Oktoberfest-Attentat . In: Legal Tribune Online, 12.12.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14093/ (abgerufen am: 26.04.2024 )

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