Die juristische Presseschau vom 12. Dezember 2014: Videoüberwachung hat Grenzen – Telekom-Aktionäre dürfen hoffen – Ermittlungen zu Oktoberfest-Attentat

12.12.2014

Justiz

Bundesanwaltschaft ermittelt zu Oktoberfest-Attentat: Die Bundesanwaltschaft hat 34 Jahre nach dem Anschlag auf das Münchner Oktoberfest die Ermittlungen offiziell wieder aufgenommen. Anlass dafür bietet unter anderem die Aussage einer Zeugin, die nach neuen Erkenntnissen kurz nach dem Attentat Spuren entdeckte, die auf einen weiteren Mitwisser hinweisen. Bei dem Attentat riss eine Bombe 13 Menschen in den Tod. Es berichten focus.de, spiegel.de, die SZ (Wolfgang Janisch u.a.), die taz (Christian Rath/Sabine am Orde), die Welt (Sven Felix Kellerhoff) und die FAZ (Albert Schäffer).

Annette Ramelsberger (SZ) hält die neuen Ermittlungen für überfällig – "um der überlebenden Opfer willen, die immer das Gefühl hatten, es sollte etwas vertuscht werden"; für die Behörde zum Selbstreinigungsprozess, "den die Sicherheitsbehörden in Deutschland bisher nur zaghaft angehen". Es gehe darum, was man alles nicht gesehen habe "in jener Zeit, da der Staat nach rechts Scheuklappen trug". Ähnliche Töne schlägt der Kommentar von Sabine am Orde (taz) an.

BGH zu Telekom-Aktionären: Im Anlegerschutzprozess gegen die Telekom konnten die 17.000 Kläger vor dem Bundesgerichtshof einen Teilerfolg erzielen. Der BGH habe einen schwerwiegenden Fehler über Bilanzfragen im Verkaufsprospekt erkannt, den die Telekom für ihren dritten Börsengang im Jahr 2000 herausgegeben hatte. Die Angaben zum Verkauf einer amerikanischen Tochtergesellschaft seien "objektiv falsch" gewesen. Ob die Telekom schlussendlich die Anleger entschädigen muss, ist noch nicht klar: Das Oberlandesgericht Frankfurt muss über die weiteren Haftungsfragen entscheiden. lto.de, die SZ (Varinia Bernau), das Handelsblatt (L. de la Motte/S. Schier), die Welt (fhs) und die FAZ (Joachim Jahn) berichten.

In einem gesonderten Beitrag erinnert Joachim Jahn (FAZ) an das Spezialgesetz, das der Bundestag anlässlich der zu erwartenden Massenklage gegen die Telekom erlassen hatte. Das OLG Frankfurt müsse den Fall nun unter strengem, aber gerechtem Maßstab neu aufrollen. Und womöglich könnte die Anwaltskanzlei in Regress genommen werden, die damals die Unterlagen schrieb.

BVerfG zu Kommunen bei Schulschließung: Das Bundesverfassungsgericht hat eine Vorschrift in Sachsens Schulgesetz für verfassungswidrig erklärt, wie lto.de meldet. Die dort geregelte Schulnetzplanung auf Kreisebene verstoße gegen das garantierte Recht der kommunalen Selbstverwaltung. Gemeinden müssten vielmehr mitentscheiden können, wann Schulen geschlossen werden.

BGH zu RSS-Feeds: Zur Pflicht eines Unterlassungsschuldners gehört es einem Urteil des Bundesgerichtshofs zufolge nicht, auf RSS-Feed-Abonnenten einzuwirken, die den strittigen Inhalt vor Abschluss des Unterlassungsvertrages bezogen haben. Ein Unterlassungsschuldner muss auch nicht überprüfen, ob seine Abonnenten den Feed und seine Inhalte zwischenzeitlich auf ihre eigenen Seiten gespiegelt hätten und das Foto so weiterverbreitet worden sei. Den Fall stellt lto.de vor.

BGH zu Ex-CDU-Chef: Der Untreueprozess gegen den früheren rheinland-pfälzischen CDU-Vorsitzenden Christoph Böhr muss zum Teil neu aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof hat die Sache an das Landgericht Mainz zurückverwiesen und damit der Revision der Staatsanwaltschaft entsprochen. Das meldet spiegel.de. Das LG wird nun erneut prüfen müssen, ob sich Böhr auch wegen versuchten Betruges strafbar gemacht hat. In der Affäre ging es um Beraterhonorare im Landtagswahlkampf 2005/2006.

BAG zur Verwirkung: Wann verwirken Schmerzensgeldansprüche wegen Mobbings vor Eintritt der Verjährung? Nur unter "ganz besonderen Umständen", wie das Bundesarbeitsgericht entschied. So musste ein Mobbingopfer gegen seinen Arbeitgeber nicht sofort vor Gericht ziehen: Wer mit der Klage warte, verhalte sich grundsätzlich nicht treuwidrig, so das BAG. lto.de berichtet.

Bundesanwaltschaft – Merkel-Handy: Die Bundesanwaltschaft hat der FAZ (Helene Bubrowski – ausführlichere Onlinefassung) zufolge nach eigener Erklärung noch immer keine belastbaren Beweise dafür, dass die NSA das Handy der Bundeskanzlerin abgehört hat. Ein Dokument, das die Spionage belegen sollte und dem Spiegel vorliege, sei laut Generalbundesanwalt Range kein Original.

Bundesanwaltschaft – IS-Helfer: Von einer "noch nicht dagewesenen Verfahrenswelle" gegen Unterstützer der Terrormiliz "Islamischer Staat" spricht der SZ (Wolfgang Janisch) und dem Tagesspiegel (Ursula Knapp) zufolge der Generalbundesanwalt Harald Range. Gegen 83 Beschuldigte seien 46 Verfahren anhängig. Für Range seien die juristischen Mittel des Strafrechts ausreichend.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 12. Dezember 2014: Videoüberwachung hat Grenzen – Telekom-Aktionäre dürfen hoffen – Ermittlungen zu Oktoberfest-Attentat . In: Legal Tribune Online, 12.12.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14093/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen