Die juristische Presseschau vom 20. November 2014: EU-Transparenzinitiative – Intransparente Vergabeverfahren – Aufgaben für den IStGH

20.11.2014

Die EU-Kommission startet die von Junker angekündigte Transparenzinitiative. Außerdem in der Presseschau: Die Umsetzung einer Richtlinie und ihre unliebsamen Folgen, Abfindung statt Kündigungsschutz, Fatou Benouda und Jutta Limbach im Interview und wann man zu schnell fahren darf, um es noch rechtzeitig zu schaffen.

Thema des Tages

EU-Transparenz: Die EU-Kommission plant, den Ankündigungen Junckers im Wahlkampf folgend, eine Transparenzoffensive. Die Kontakte von Kommissaren und ihrem Stab etwa zu Wirtschaftsvertretern, Nichtregierungsorganisationen und Lobbyisten sollen minutiös dokumentiert und online veröffentlicht werden. Konkrete Pläne sollen kommende Woche beschlossen werden. Auf eine Ausnahme von der Veröffentlichungspflicht wird aber bereits hingewiesen. Diese gilt für Treffen mit Dissidenten und anderen Personen, die andernfalls mit Repressalien rechnen müssten. Kommissionspräsident Juncker und sein Vize rufen auch die Abgeordneten des EU-Parlaments auf, dem Vorbild der Kommission zu folgen. Es berichten die Welt (Christoph B. Schiltz), das Handelsblatt (Thomas Ludwig) und die FAZ (hmk). Zur weiteren Transparenz der TTIP-Verhandlungen soll außerdem der Zugang zu wichtigen Dokumenten der Verhandlungen erleichtert werden.

Im Kommentar begrüßt Christoph B. Schiltz (die Welt) das Vorhaben als einem modernen Demokratiegedanken und moderner Bürokratie gerecht. Dieses Verständnis sei in Deutschland noch gänzlich unterentwickelt. Gerade auch die Abgeordneten sollten sich dies zueigen machen und dem Vorschlag Junckers folgen.

Rechtspolitik

Vergaberecht: Die Umsetzung einer Richtlinie zum Vergaberecht wird öffentliche Ausgaben und das Korruptionsrisiko erhöhen, befürchten Experten nach Bericht des Handelsblatts (Wolfgang Reuter). Der bisher in Deutschland geltende Vorrang öffentlicher Ausschreibung soll abgeschafft werden, weil es nach der Richtlinie den Auftraggebern zu überlassen ist, welches Vergabeverfahren sie anwenden. Sie können im Gegensatz zum "offenen" das "beschränkte Verfahren" wählen, bei dem nicht zwingend das beste, sondern ein nach nicht diskriminierenden Gesichtspunkten gewähltes Angebot den Zuschlag erhält. Nach einer Untersuchung des Bundesrechnungshofs haben nicht öffentliche Vergabeverfahren im Schnitt dreizehn Prozent Mehrausgaben zur Folge.

Kündigungsschutz: Das Handelsblatt (Frank Specht) meldet einen Vorschlag des Verbands "Die Familienunternehmer", wonach eine vertraglich vereinbarte Abfindung den Arbeitgeber zur Kündigung ohne Begründung berechtigen soll, auf sein Klagerecht soll der Arbeitnehmer verzichten. Die so kalkulierbaren Kosten einer Kündigung sollen Neueinstellungen erleichtern und den Arbeitsmarkt flexibilisieren. Zudem sollen die Arbeitsgerichte entlastet werden, deren Prozesse zu 95 Prozent mit Vergleichen endeten. Im Kommentar meint Specht (Handelsblatt), der Vorschlag sei den Versuch wert, weil Zögern bei Einstellungen, Überstunden für bereits vorhandene Arbeitnehmer und Befristungen auch gerade zu Lasten der älterer Arbeitnehmer und Langzeitarbeitsloser wirkten.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 20. November 2014: EU-Transparenzinitiative – Intransparente Vergabeverfahren – Aufgaben für den IStGH . In: Legal Tribune Online, 20.11.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13869/ (abgerufen am: 02.05.2024 )

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