Die juristische Presseschau vom 20. November 2014: EU-Transparenzinitiative – Intransparente Vergabeverfahren – Aufgaben für den IStGH

20.11.2014

Justiz

BGH zu Vermieterpflichten: Zwar müssen Mieter grundsätzlich für schuldhaft verursachte Schäden an der Mietsache aufkommen. Nicht aber dann, wenn der Vermieter eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen und die Kosten dafür auf die Mieter umgelegt hat. Dann muss der Vermieter für die Reparatur aufkommen, wie der Bundesgerichtshof in einem Fall entschied, in welchem die zwölfjährige Tochter der Mieter einen Brand verursacht hatte, melden lto.de und FAZ. Auch das Recht zur Mietminderung stehe dem Mieter bis zur Schadensbeseitigung zu.

BGH zu Gesamtschuldnerausgleich: Eine Obergesellschaft, die mit abhängigen Gesellschaften – wegen deren Kartellrechtsverstößen – gesamtschuldnerisch eine Geldbuße zu zahlen hat, muss diese nicht schon deshalb im Innenverhältnis allein tragen, weil ihr auch Vorteile aus den Verstößen zugeflossen sind. Das entschied der Bundesgerichtshof, wie lto.de berichtet. Für eine Zahlungsverpflichtung im Innenverhältnis seien Umstände wie Verschuldens- und Verursachungszusammenhänge sowie der jeweils zugeflossene Erlös konkret festzustellen.

OVG Münster zu Referendarsvergütung in NRW: Nachdem die Referendarsbezüge Ländersache geworden waren, hatte Nordrhein-Westphalen sein Gesetz nicht geändert. Danach waren weiter die Beamtenanwärterbezüge für Bundesbeamten maßgeblich. Die Bezüge der Referendare ohne Gesetzesänderung darunter anzusetzen, war rechtswidrig, entschied das Oberverwaltungsgericht Münster, meldet nun auch lawblog.de (Udo Vetter).

AG München zu Filesharing: lawblog.de (Udo Vetter) verweist auf ein mustergültiges "Urteil zum Abheften" des Amtsgerichts München zu (fehlender) Verantwortlichkeit des Anschlussinhabers bei Filesharing. Auch Rechtsanwalt Karsten Gulden begrüßt das Urteil, mit welchem nun auch das AG München der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs folge und die bisherige Praxis überzogener Darlegungspflichten aufgegeben habe. internet-law.de (Thomas Stadler) weist darauf hin, das angesichts der bisherigen Rechtsprechung des Landgerichts München I die Gefahr bestehe, in der Berufungsinstanz wieder auf die hohen Darlegungserfordernisse zu stoßen.

ArbG Köln zu Kündigung: Eine Frau die sich bei der Arbeit unwohl fühlte, sich aber nicht krank melden wollte, hatte ihre Kollegen gebeten, ihr bei Bedarf Bescheid zu geben und sich kurz hingelegt. Da niemand sie weckte, schlief sie volle sieben Stunden, was ihr eine Kündigung bescherte. Diese hielt das Arbeitsgericht Köln für unverhältnismäßig, berichtet lto.de.

StA Hamburg – Verfahrenseinstellung gegen di Lorenzo: Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat gegen Geldauflage in ungenannter Höhe das Strafverfahren gegen Giovanni di Lorenzo eingestellt, meldet lawblog.de (Udo Vetter). Der Chefredakteur der Zeit hatte bei der letzten Europawahl zweifach seine Stimme abgegeben.

OLG München – NSU: spiegel.de (Gisela Friedrichsen) berichtet von der Zeugenaussage des V-Mannes D., der auf Weisung des bayerischen Verfassungsschutzes in die rechte Szene eingestiegen sein soll. Er konnte sich im Gegensatz zum V-Mann Brandt nicht daran erinnern, dass Beate Zschäpe am sogenannten Mittwochsstammtisch des Thüringer Heimatschutzes teilgenommen habe. Nachdem er 1997 oder 1998 vor einer "Braunen-Armee-Fraktion" gewarnt habe, die in Thüringen entstehe, habe man die Zusammenarbeit einvernehmlich beendet.

LG Duisburg – Love-Parade: Das Verfahren vor dem Landgericht Duisburg wegen des Love-Parade-Unglücks 2010 verzögert sich vermutlich weiter, meldet spiegel.de (bas). Der Vorsitzende Richter habe erhebliche Kritik an Qualität und Vollständigkeit der Übersetzung des Gutachtens des britischen Panikforschers geäußert, auf welches sich die Anklage maßgeblich stützt.

OLG München – Mordfall Đureković: Die SZ (Katja Riedel) berichtet weiter vom Prozess gegen zwei vermutliche Hintermänner im Mordfall Đureković vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts München, in dem seit Dienstag der wegen dieses Mordes verurteilte P. aussagt.

BSG zu künstlicher Befruchtung: Vor dem Hintergrund der Entscheidung des Bundessozialgerichts zur Kostentragung der Krankenkassen für künstliche Befruchtung nur bei verheirateten Paaren äußert sich Reinhard Müller (FAZ). Er verweist auf eine vergleichbare Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus 2007. Trotz der Aufweichung des Sonderstatus der Ehe durch das BVerfG im Bezug auf die Lebenspartnerschaft Homosexueller sei der Sonderstatus der Ehe gegenüber nichtehelichen Lebensgemeinschaften mit Blick auf das Kindeswohl weiterhin tragfähig. Der Sozialrechtswissenschaftler Sebastian Kauschke geht auf lto.de näher auf das Urteil ein und spricht sich für eine Anpassung der Gesetze an die Lebenswirklichkeit an, gerade auch im Hinblick auf den demografischen Wandel.

AG Laufen spricht "Kollegah" frei: Der als Rapper "Kollegah" bekannte Jurastudent B. ist vom Amtsgericht Laufen am Mittwoch mangels Schuldnachweis vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung freigesprochen worden. Zwar habe er zugeschlagen, könne aber in Notwehr gehandelt haben. Die Staatsanwaltschaft will in Berufung gehen, melden die FAZ und spiegel.de.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 20. November 2014: EU-Transparenzinitiative – Intransparente Vergabeverfahren – Aufgaben für den IStGH . In: Legal Tribune Online, 20.11.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13869/ (abgerufen am: 17.05.2024 )

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