Recht in der Welt
Europarat – EGMR/Aserbaidschan: Das Ministerkomitee des Europarats wird am 25. Oktober voraussichtlich zum ersten Mal das Verfahren nach Artikel 46 Abs. 4 der Europäischen Menschenrechtskonvention in Gang setzen, berichtet die SZ (Wolfgang Janisch). Danach kann das Ministerkomitee mit Zweidrittel-Mehrheit feststellen, dass ein Staat ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nicht umsetzt, was letztlich zum Ausschluss führen könnte. Konkret geht es um die Inhaftierung des Oppositionsführers Ilgar Mammadov in Aserbaidschan. Der EGMR hatte 2014 entschieden, dass Mammadov zu Unrecht im Gefängnis sitzt.
Spanien – Katalonien: Spaniens Ministerpräsident Mariano Rajoy will am Samstag Artikel 155 der spanischen Verfassung aktivieren, um gegen eine mögliche Sezession Kataloniens vorzugehen. spiegel.de stellt diesen Verfassungsartikel vor.
USA – Trump: In New York hat sich ein Gericht mit der Frage befasst, ob US-Präsident Donald Trump die US-Verfassung bricht, wenn Staatsgäste in Trump-Hotels übernachten und seine Unternehmen damit Zahlungen von ausländischen Regierungen erhalten. Geklagt hatte laut spiegel.de eine NGO. Ähnliche Klagen von Bundesstaaten sind ebenfalls anhängig.
Tunesien – Eherecht: Die wissenschaftlichen Mitarbeiter Julius Dihstelhoff und Matthias Friehe stellen auf juwiss.de das reformierte tunesische Eherecht vor, das zum Beispiel muslimischen Frauen erstmals die Heirat von Nicht-Muslimen ermöglicht. Sie würdigen Tunesiens "Vorreiterrolle unter den islamisch geprägten Staaten".
Österreich – Verhüllungsverbot: Die österreichische Polizei verhängte gegen eine Frau, die einen hohen Schal trug, eine Geldstrafe von 50 Euro, meldet lto.de. Die Sanktion beruht auf dem Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz, das Anfang Oktober in Kraft trat. Eigentlich wollte die Polizei mit der Frau nur ein Informationsgespräch führen, doch habe sich diese provokant verhalten.
Sonstiges
Diesel-Skandal und Leasing: Die FAZ (Christian Siedenbiedel) macht darauf aufmerksam, dass die Nutzer von geleasten VW-Diesel-Fahrzeugen Probleme bekommen können, wenn sie einen sogenannten Restwertvertrag abgeschlossen haben. Mit einem derartigen Vertrag verpflichte sich der Leasingnehmer, bei der Rückgabe des Wagens die Differenz zwischen kalkuliertem und tatsächlichem Zeitwert des Wagens an die Leasinggesellschaft zu zahlen.Welcher Wertverlust bei Diesel-Pkw droht, ist noch umstritten.
Glyphosat-Experte: Ein sachverständiger Gegner des umstrittenen Unkrautvernichtungsmittels Glyphosat, der von der Industrie bezahlte Wissenschaftler kritisierte, erhielt selbst 160.000 Euro von US-Anwaltsfirmen, die gegen Glyphosat klagen. Den daraus entstehenden Disput schildert die taz (Jost Maurin).
Ankunftszentrum: Die BadZ (Christian Rath) schildert die Funktionsweise des Ankunftszentrums Heidelberg und erklärt, dass dieses zu Unrecht von der Unionsspitze als "Vorbild" für die geplanten "Entscheidungs- und Rückführungszentren" genannt werde. Erläutert wird zudem, welche Möglichkeiten es im Asylgesetz heute schon gibt, abgelehnte Asylantragsteller in zentralen Einrichtungen zu belassen und nicht auf die Kommunen zu verteilen.
Das Letzte zum Schluss
Hund gefeuert: Der US-Geheimdienst CIA hat die als Bombenspürhund ausgebildete Hündin Lulu entlassen, weil sie keine Lust hatte, Bomben zu suchen. Doch Lulu hatte Glück, ihr Hundeführer nahm sie als Haushund auf und sie darf jetzt mit seinen Kindern spielen, meldet spiegel.de.
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Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.
lto/chr
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
Die juristische Presseschau vom 20. Oktober 2017: Pranger für Autofahrer entschärft / Siegaue-Vergewaltiger verurteilt / Aserbaidschan soll Urteil umsetzen . In: Legal Tribune Online, 20.10.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/25137/ (abgerufen am: 03.05.2024 )
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